Kurzantwort: Was ist die TRGS 906?

Die TRGS 906 ist das amtliche Verzeichnis für bestimmte krebserzeugende oder keimzellmutagene Tätigkeiten und Verfahren. Sie greift dort, wo die Gefahr nicht allein aus dem Namen eines eingekauften Produkts hervorgeht, sondern durch einen Arbeitsablauf, eine Freisetzung oder einen besonderen Expositionsweg bestimmt wird. Die aktuelle Tabelle enthält acht Positionen.

Ein Listentreffer bedeutet nicht, dass jede Person im Betrieb gleich stark exponiert ist. Er bedeutet auch nicht, dass die drei Seiten der Regel schon alle Schutzmaßnahmen liefern. Der Betrieb muss den Wortlaut auf die tatsächliche Tätigkeit anwenden, die Exposition ermitteln und die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung sowie der passenden Spezialregel umsetzen.

Welcher Stand gilt im Jahr 2026?

Die BAuA-Regelwerksübersicht führt die Ausgabe April 2023, geändert und ergänzt im GMBl am 18. Juli 2025. Das Deckblatt der amtlichen TRGS 906 bezeichnet sie als Fassung vom 18. Juli 2025. Dieser Stand war bei der redaktionellen Prüfung am 13. August 2026 weiterhin aktuell.

Die Änderungsbekanntmachung von 2025 ergänzte „oder keimzellmutagener“ an vier Stellen: im Titel, im Inhaltsverzeichnis, in der Überschrift des Verzeichnisses und in der Beschreibung des Anwendungsbereichs. Neue Tabellenzeilen kamen nicht hinzu. Eine Datei mit dem alten Titel „krebserzeugende Tätigkeiten oder Verfahren“ ist deshalb erkennbar überholt, selbst wenn ihre acht Positionen identisch aussehen.

Warum eine reine Stoffsuche nicht genügt

§ 2 Absatz 3 GefStoffV nennt vier Wege, über die ein Stoff, Gemisch, eine Tätigkeit oder ein Verfahren als krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch gelten kann. Der vierte Weg erfasst ausdrücklich die nach § 20 Absatz 4 bekannt gegebenen Regeln und Erkenntnisse. Hier setzt die TRGS 906 an.

Prüffrage Zuständige Quelle Ergebnis
Ist ein einzelner Stoff harmonisiert als CMR eingestuft? CLP-Verordnung, Anhang VI unionsweit harmonisierte Stoffeinstufung
Gibt es eine ergänzende nationale Stoffbewertung? TRGS 905 nationale CMR-Einstufung oder Abweichung
Ist ein Arbeitsablauf als krebserzeugend oder keimzellmutagen bezeichnet? TRGS 906 verfahrensbezogener Gefahrenstatus
Welcher Expositionswert und Risikobereich gilt? TRGS 910, TRGS 900 oder Spezialregel Beurteilungsmaßstab und Maßnahmenbedarf

Die Einstufung eines Verfahrens ändert nicht automatisch das CLP-Etikett eines Produkts. Umgekehrt schließt ein Sicherheitsdatenblatt ohne H350 oder H340 eine gelistete Tätigkeit nicht aus. Bei Hartholzbearbeitung oder verfahrensbedingt entstehendem Quarzfeinstaub kann die entscheidende Gefährdung erst während der Arbeit sichtbar werden.

Welche acht Tätigkeiten und Verfahren sind gelistet?

Die folgende Tabelle gibt die acht Positionen in knapper Form wieder und ergänzt den betrieblichen Prüfpunkt. Für die rechtsverbindliche Zuordnung gilt der genaue Text der amtlichen Fassung.

Nr. Tätigkeit oder Verfahren Was vor Ort geklärt werden muss
1 Herstellung von Auramin Wird Auramin tatsächlich hergestellt oder liegt nur ein anderer Farbstoffprozess vor?
2 Exposition gegenüber PAK in Steinkohlenruß, Steinkohlenteer oder Steinkohlenpech Welche Pyrolyseprodukte treten auf, bei welchen Schritten und in welcher Form? Die TRGS 551 vertieft ausgewählte Fälle.
3 Staub, Rauch oder Nebel beim Rösten oder bei der elektrolytischen Raffination von Nickelmatte Stimmen Verfahren, Ausgangsmaterial und Freisetzungsform mit dem Eintrag überein?
4 Starke-Säure-Verfahren bei der Herstellung von Isopropylalkohol Handelt es sich genau um diesen Herstellungsweg und nicht nur um die Verwendung von Isopropylalkohol?
5 Exposition gegenüber Hartholzstäuben Welche Holzarten, Mischungen und stauberzeugenden Schritte liegen vor? Die TRGS 553 enthält die Schutzpraxis.
6 Verfahrensbedingte Exposition gegenüber Quarzfeinstaub Entsteht alveolengängiger Staub aus Quarz oder Cristobalit? Die TRGS 559 regelt Ermittlung und Schutz.
7 Dermale Exposition gegenüber zuvor im Verbrennungsmotor eingesetzten Schmier- und Kühlölen Wo können Hautkontakt, Spritzer oder kontaminierte Oberflächen auftreten?
8 Exposition gegenüber Dieselmotoremissionen In welchen Betriebszuständen gelangen Abgase in den Arbeitsbereich? Die TRGS 554 konkretisiert die Beurteilung.

Die Ziffern 1 bis 8 verweisen auf die laufenden Nummern in Anhang I der europäischen Richtlinie 2004/37/EG. Der zusätzliche Buchstabe a bei Quarzfeinstaub zeigt an, dass eine AGS-Begründung vorliegt. Er ist weder eine Gefahrenkategorie noch eine Aussage zur Expositionshöhe.

Vier Einträge mit häufigen Zuordnungsfehlern

Hartholzstaub: Nicht nach gefühlter Härte entscheiden

Der Anhang der TRGS 906 nennt 31 Hartholzarten, darunter Ahorn, Birke, Buche, Eiche, Esche, Teak und Balsa. Gerade Balsa zeigt, warum die Alltagseinschätzung „hart oder weich“ unzuverlässig ist. Der Materialnachweis sollte Handelsname und botanische Bezeichnung verbinden.

Bei Massivholz, Furnier, Spanplatten, Reparaturholz oder gemischten Stäuben wird festgehalten, welche Arten verarbeitet werden und ob die Zusammensetzung sicher bekannt ist. Sägen, Fräsen, Schleifen, Entleeren von Absaugungen, Reinigen und Instandhalten werden getrennt betrachtet. Der Eintrag beantwortet nicht, ob die Absaugung wirksam ist oder ein Grenzwert eingehalten wird. Diese Bewertung gehört zur TRGS 553 und zur Expositionsermittlung.

Quarzfeinstaub: Das Verfahren und die A-Staub-Exposition zählen

Quarz in einem festen Werkstück ist nicht dasselbe wie eine Exposition gegenüber Quarzfeinstaub. Relevant werden beispielsweise stauberzeugendes Schneiden, Bohren, Schleifen, Brechen, Mischen oder Reinigen quarzhaltiger Materialien. Entscheidend sind Materialgehalt, Staubfraktion, Arbeitsverfahren, Dauer, technische Erfassung und tatsächlicher Befund.

Die DGUV-Information zum Quarzreport bestätigt die Einstufung solcher Expositionen als krebserzeugende Tätigkeit. Für Beurteilungsmaßstab, staubarme Verfahren und Schutzmaßnahmen bleibt die TRGS 559 zuständig. Ein TRGS-906-Treffer und ein gemessener Wert sind deshalb zwei verschiedene, miteinander zu verknüpfende Nachweise.

Gebrauchtes Motoröl: Der Hautpfad ist Teil des Tatbestands

Position 7 nennt ausdrücklich die dermale Exposition gegenüber Mineralölen, die im Verbrennungsmotor zum Schmieren und Kühlen beweglicher Teile eingesetzt waren. Eine Werkstatt prüft daher nicht nur das Altölfass, sondern Ölablass, Filterwechsel, zerlegte Motorenteile, Reinigung, Leckagen, Werkzeuggriffe, Arbeitskleidung und Abfallhandhabung.

Die Bewertung beschreibt, wie Kontakt verhindert wird und ob die verwendeten Chemikalienschutzhandschuhe für Produkt, Tätigkeit und Tragedauer geeignet sind. Verschmutzte Haut darf nicht mit Lösemitteln gereinigt werden. Die inhalative Belastung durch Nebel, Abgas oder Reinigungsmittel wird unabhängig davon beurteilt.

Dieselmotoremissionen: Fahrzeug vorhanden ist nicht gleich Exposition

Position 8 setzt eine Exposition gegenüber Dieselmotoremissionen voraus. Ein abgestelltes Fahrzeug mit ausgeschaltetem Motor belegt das noch nicht. Zu erfassen sind Kaltstart, Ein- und Ausfahrt, Leerlauf, Motorprüfung, Regeneration, Last, Fahrzeuganzahl, Emissionsstufe, Aufenthaltszeit sowie Raum- und Lüftungsbedingungen.

Die TRGS 554 nennt schadstoffarme Motoren, Abgasnachbehandlung, Raumlüftung und Erfassung direkt am Auspuff als technische Ansatzpunkte. Für Feuerwehrhallen, Werkstätten, Lager, Tunnel oder Ladebereiche braucht es jeweils ein passendes Expositionsszenario. Ergebnisse eines gut gelüfteten Außenbereichs dürfen nicht ohne Prüfung auf eine Halle übertragen werden.

TRGS 906 in sieben Schritten anwenden

1. Arbeitsbereich und Tätigkeit beschreiben

Erfassen Sie nicht nur Berufsbezeichnungen. Dokumentiert werden einzelne Schritte im Normalbetrieb sowie Rüsten, Reinigen, Warten, Reparieren, Probennehmen und Störungsbeseitigen. Die Definition der Gefahrstoffverordnung zählt auch innerbetriebliches Befördern, Bedienen und Überwachen zu den Tätigkeiten.

2. Den Wortlaut jeder Position abgleichen

Prüfen Sie Tatbestandsmerkmale wie Herstellungsverfahren, Ausgangsmaterial, Freisetzungsform und Expositionsweg. „Isopropylalkohol wird verwendet“ erfüllt beispielsweise nicht automatisch den Eintrag zum Starke-Säure-Herstellungsverfahren.

3. Entstehende Gefahrstoffe ermitteln

Verbinden Sie Ausgangsstoffe, Zwischenprodukte, Reaktionsprodukte, Stäube, Rauche, Nebel, Abgase und gebrauchte Betriebsstoffe mit dem Arbeitsschritt. Sicherheitsdatenblatt, technische Unterlagen und verfahrensbezogene Informationen werden gemeinsam ausgewertet. Fehlende Herstellerangaben bleiben als Klärpunkt sichtbar.

4. Spezialregel und Bewertungsmaßstab wählen

Die TRGS 906 selbst enthält keine Tabelle mit Luftgrenzwerten. Hartholzstaub führt zur TRGS 553, Quarzfeinstaub zur TRGS 559, Dieselmotoremissionen zur TRGS 554 und bestimmte PAK-Tätigkeiten zur TRGS 551. Die inhalative Ermittlung folgt der TRGS 402; Hautkontakt wird nach der einschlägigen Hautgefährdungsregel bewertet.

5. Exponierte Personen und Situationen bestimmen

Neben den Ausführenden können Reinigungskräfte, Instandhalter, Fahrer, Fremdfirmen oder Personen in angrenzenden Bereichen betroffen sein. Höhe, Dauer und Häufigkeit werden für vergleichbare Gruppen begründet. Ungeplante Ereignisse erhalten ein eigenes Szenario.

6. Schutzmaßnahmen in der richtigen Reihenfolge festlegen

Die Grundpflichten nach § 7 GefStoffV verlangen zuerst geeignete Verfahren und technische Steuerung, danach kollektive technische und organisatorische Maßnahmen und erst zuletzt persönliche Schutzausrüstung. Substitution, geschlossenes System und Minimierung werden nicht durch eine Unterweisung oder Handschuhe ersetzt.

7. Wirkung nachweisen und Änderungen verfolgen

Messung, technische Prüfung, Sichtkontrolle, Wartungsnachweis oder ein geeignetes standardisiertes Arbeitsverfahren müssen zur Maßnahme passen. Eine Freigabe nennt Bedingungen, unter denen der Befund gilt. Ändern sich Material, Motor, Absaugung, Durchsatz, Raum, Reinigungsmethode oder Schichtdauer, wird die Übertragbarkeit erneut geprüft.

Welche Pflichten folgen aus einem Treffer?

Die gelistete Tätigkeit wird in der fachkundigen Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe verarbeitet. Sie ist der Ausgangspunkt für Informationsbeschaffung, Substitution, Expositionsermittlung, Arbeitsbereichsabgrenzung, Hygieneregeln und Wirksamkeitskontrolle.

§ 10 GefStoffV enthält besondere Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit CMR-Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B. Ist eine Substitution technisch nicht möglich, ist grundsätzlich ein geschlossenes System vorgesehen. Scheidet auch dieses technisch aus, wird die Belastung der Beschäftigten mit fortschrittlichen, praktisch geeigneten Schutzlösungen auf ein Minimum gesenkt. Die konkrete Anwendung hängt vom gelisteten Verfahren, dem entstehenden Gefahrstoff, der Einstufung und den aktuellen Beurteilungsmaßstäben ab.

Expositionsverzeichnis nicht pauschal abhaken

Die TRGS 410 nennt eine Tätigkeit nach TRGS 906 als wesentliches Aufnahmekriterium. Sie berücksichtigt Ausnahmen, wenn ein passender Arbeitsplatzgrenzwert oder eine Akzeptanzkonzentration eingehalten wird, und verweist auf vorrangige Spezialregeln. Maßgeblich bleibt die personenbezogene Gefährdungsbeurteilung.

Nach dem aktuellen § 10a GefStoffV enthält das Verzeichnis Tätigkeit sowie Höhe und Dauer der Exposition. Für krebserzeugende oder keimzellmutagene Expositionen der Kategorien 1A oder 1B beträgt die Aufbewahrungsfrist 40 Jahre nach ihrem Ende. Die Entscheidung „Aufnahme“ oder „keine Aufnahme“ braucht daher einen nachvollziehbaren Bezug zu Tätigkeit, Personengruppe und Expositionsbefund.

Betriebsanweisung und Unterweisung anschließen

Die freigegebenen Schutzregeln werden in die Betriebsanweisung für Gefahrstoffe und die Gefahrstoff-Unterweisung übertragen. Beschäftigte müssen insbesondere wissen, bei welchen Arbeitsschritten Exposition entsteht, wie technische Einrichtungen benutzt werden, welche Hygiene gilt und was bei Störung, Leckage oder Ausfall der Absaugung zu tun ist.

Was gilt, wenn die Tätigkeit nicht in der Liste steht?

„Nicht gelistet“ bedeutet nicht „ungefährlich“. Die acht Positionen sind kein Katalog aller Arbeitsverfahren, bei denen gefährliche Stoffe entstehen können. Schweißen, thermische Zersetzung, additive Fertigung, chemische Reaktion oder Bearbeitung beschichteter Materialien können andere Gefahrstoffe freisetzen und müssen über Stoffinformationen, CLP, TRGS 905, Spezialregeln und aktuelle Erkenntnisse beurteilt werden.

Die dokumentierte Aussage sollte daher lauten: „Keine der acht Positionen passt nach Prüfung des beschriebenen Verfahrens.“ Sie sollte nicht lauten: „TRGS 906 ohne Treffer, deshalb keine Gefahrstoffgefährdung.“

Mindestnachweis für eine belastbare Zuordnung

Datenblock Mindestinhalt
Regelstand TRGS-906-Fassung, amtliche Quelle, Abruf- und Prüfdatum
Arbeitsablauf Normalbetrieb, Nebenarbeiten, Störung und Instandhaltung
Listenabgleich geprüfte Position, zutreffende Merkmale und begründetes Ergebnis
Material Produkt, Stoffe, Holzart, Motoröl, Ausgangs- und Zwischenprodukte
Freisetzung Staub, Rauch, Nebel, Abgas, Hautkontakt oder anderer Aufnahmeweg
Spezialregel anwendbare TRGS, Grenzwert, Akzeptanzkonzentration oder Beurteilungsmaßstab
Exposition Methode, Höhe, Dauer, Häufigkeit, Personengruppe und Geltungsbereich
Maßnahmen Substitution, Technik, Organisation, PSA und Störungsregel
Folgeprozesse Gefahrstoffverzeichnis, Expositionsverzeichnis, Betriebsanweisung, Unterweisung und Vorsorgeprüfung
Wirksamkeit Prüfmethode, Ergebnis, Abweichung, Verantwortliche und nächster Anlass

Ein solcher Datensatz bleibt auch dann verständlich, wenn das Sicherheitsdatenblatt später ersetzt oder die TRGS geändert wird. Eine Software kann Quellen, Aufgaben, Personen und Nachweise verbinden. Die fachkundige Beurteilung des realen Arbeitsverfahrens ersetzt sie nicht.

Wann ist eine erneute Prüfung nötig?

Eine Wiederholungsprüfung wird ausgelöst durch:

  • eine neue Fassung der TRGS 906 oder der zugehörigen Spezialregel
  • andere Holzart, Rezeptur, Verunreinigung oder Materialherkunft
  • neues Fahrzeug, neuer Motor, geänderte Abgasnachbehandlung oder Kraftstoff
  • veränderte Bearbeitung, Temperatur, Drehzahl, Durchsatz oder Reinigungsmethode
  • Umbau von Absaugung, Einhausung, Lüftung oder Arbeitsraum
  • neuen Messwert, Hautkontakt, Störung, Erkrankungshinweis oder Beinahe-Ereignis
  • ein aktualisiertes Sicherheitsdatenblatt oder eine abweichende Lieferantenangabe

Der Review endet mit einer Entscheidung: Die bisherige Zuordnung bleibt unter genau genannten Bedingungen gültig, oder Gefährdungsbeurteilung und Folgeprozesse werden aktualisiert. Offene Informationen erhalten Verantwortliche und Termin.

Amtliche Quellen und fachliche Grenze

Die Seite wurde am 13. August 2026 anhand der amtlichen TRGS 906, ihrer Änderungsbekanntmachung und der aktuellen Gefahrstoffverordnung geprüft. Für einen konkreten Betrieb gelten der jeweils aktuelle Regeltext, das tatsächliche Verfahren und die fachkundig ermittelte Exposition.