Kurzantwort: Was ist die TRGS 905?

Die TRGS 905 ist das deutsche Ergänzungsverzeichnis für krebserzeugende, keimzellmutagene und reproduktionstoxische Stoffe. Sie enthält AGS-Bewertungen für Kategorien 1A, 1B und 2, die in der harmonisierten CLP-Liste fehlen oder davon abweichen. Eine Stoffprüfung ist deshalb erst vollständig, wenn CLP-Verordnung und TRGS 905 gemeinsam betrachtet wurden.

Die Regel ist kein Arbeitsplatzgrenzwertverzeichnis und kein Maßnahmenkatalog. Sie liefert die Einstufung, die anschließend in der fachkundigen Gefahrstoff-Gefährdungsbeurteilung verarbeitet wird.

Ein brauchbares Prüfergebnis lautet deshalb nicht nur „in der Liste gefunden“. Es benennt den identifizierten Stoff, die erfasste Form, jede CMR-Eigenschaft, die Kategorie, den Hinweiscode, eine mögliche Abweichung zur CLP-Einstufung und den verwendeten Regelstand. Hinzu kommen betroffene Produkte und Tätigkeiten sowie die daraus ausgelösten Folgeprüfungen. Dieses Datenpaket lässt sich bei einer späteren Regeländerung gezielt erneut bewerten.

Welche Fassung der TRGS 905 gilt 2026?

Die BAuA-Regelwerksübersicht führt die Ausgabe März 2016, zuletzt geändert und ergänzt im GMBl am 5. Juni 2026. Auch das Deckblatt der aktuellen amtlichen PDF-Fassung nennt den 5. Juni 2026. Dieser Stand gehört in jeden betrieblichen Nachweis, weil eine gespeicherte Stoffliste aus 2021 oder 2025 die jüngste Änderung nicht abbildet.

Die 2026 veröffentlichte Änderung betrifft zwei praktische Punkte:

  • Die Bewertung anorganischer WHO-Fasern außer Asbest wurde in Abschnitt 2.3 an die Kategorien für krebserzeugende Stoffe nach Anhang I der CLP-Verordnung angebunden.
  • Methyldiethanolamin, CAS 105-59-9, wurde in Abschnitt 3 als krebserzeugend Kategorie 2 und im CAS-Verzeichnis ergänzt.

Das Datum einer Herstellerdatei oder eines Sicherheitsdatenblatts beweist nicht, dass diese Änderung verarbeitet wurde. Erforderlich ist ein inhaltlicher Abgleich.

TRGS 905 und CLP-Liste: Warum beide Quellen nötig sind

Anhang VI Teil 3 der CLP-Verordnung enthält harmonisierte Einstufungen, die unionsweit gelten. Die TRGS 905 ergänzt diese Liste für den deutschen Arbeitsschutz. Nach § 4 Absatz 2 GefStoffV sind die bekannt gegebenen Regeln und Erkenntnisse bei der Einstufung zu beachten.

Quelle Aufgabe Typischer Fehler
CLP Anhang VI harmonisierte EU-Einstufung eines Stoffs nur den Produktnamen statt Identität und Eintrag prüfen
TRGS 905 Abschnitt 3 nationale Ergänzung oder abweichende AGS-Bewertung die Liste fälschlich für vollständig halten
TRGS 905 Abschnitt 4 besondere Konzentrationsgrenzen für bestimmte krebserzeugende Stoffe die Grenze mit einem Luftgrenzwert verwechseln
Sicherheitsdatenblatt Lieferanteninformationen zum konkreten Stoff oder Gemisch das Dokument als einzige Rechtsquelle behandeln
IFA-KMR-Liste zusammengeführte Such- und Orientierungshilfe älteren Listenstand ungeprüft übernehmen

Die IFA-KMR-Liste ist für die Recherche hilfreich, weil sie harmonisierte Einträge, TRGS 905 und TRGS 906 zusammenführt. Auf der IFA-Seite ist derzeit der Stand Juni 2025 ausgewiesen. Für eine Entscheidung im August 2026 muss die jüngere TRGS-905-Fassung deshalb zusätzlich geprüft werden.

Was gilt bei widersprüchlichen Angaben?

Ein Widerspruch wird nicht durch Auswahl der weniger strengen Angabe gelöst. Die fachkundige Prüfung trennt zunächst:

  1. Stoffbezeichnung, CAS- und EG-Nummer
  2. reine Substanz, Verbindung, Salz, Staub, Aerosol oder sonstige erfasste Form
  3. harmonisierte CMR-Einstufung nach CLP
  4. nationale Bewertung und Hinweisbuchstaben nach TRGS 905
  5. Lieferantenangaben samt Ausgabedatum

Fehlen Informationen für die ordnungsgemäße Einstufung, kann der nachgeschaltete Anwender sie nach § 4 Absatz 9 GefStoffV beim Lieferanten anfordern. Bis zur Klärung wird die Lücke sichtbar dokumentiert und nicht mit einer Vermutung geschlossen.

Kategorien 1A, 1B und 2 richtig verstehen

Die Kategorien ordnen die wissenschaftliche Evidenz ein. Sie sind keine Skala, auf der Kategorie 2 automatisch weniger wirksam oder eine Kategorie 1A bei jeder Tätigkeit riskanter wäre. Das betriebliche Risiko hängt zusätzlich von Stoffmenge, Freisetzung, Aufnahmeweg, Expositionshöhe, Dauer und Schutzmaßnahmen ab.

Kategorie Vereinfachte Bedeutung Betriebliche Folgerung
1A Wirkung beim Menschen bekannt, gestützt auf Humanbefunde besondere Pflichten der GefStoffV prüfen und Exposition konsequent minimieren
1B Wirkung beim Menschen angenommen, überwiegend aus geeigneten Tierdaten dieselben kategoriebezogenen 1A/1B-Auslöser prüfen
2 Verdacht aufgrund begrenzter, aber relevanter Evidenz in Gefährdungsbeurteilung und Schutzkonzept berücksichtigen; keine pauschale Gleichsetzung mit 1A/1B

Die genaue Zuordnung ist für K, M und R in Anhang I der CLP-Verordnung jeweils eigenständig definiert. Formulierungen wie „im Tierversuch nachgewiesen“ sind als Kurzform zu grob, wenn Datenart, Beweisgewicht und Stoffform nicht mitgeprüft werden.

So wird eine Tabellenzeile gelesen

Eine Zeile der TRGS 905 besteht aus mehr als Stoffname und Kategorie. Für eine übertragbare Entscheidung werden sämtliche Felder betrachtet:

Feld Bedeutung Was dokumentiert wird
Bezeichnung amtlicher Name oder erfasste Stoffgruppe genauer Wortlaut und mögliche Einschränkung
EG- und CAS-Nummer Identitätsanker Abgleich mit Gebinde und Sicherheitsdatenblatt
K krebserzeugend Kategorie oder nicht zugeordneter Status
M keimzellmutagen Kategorie oder nicht zugeordneter Status
RF reproduktionstoxisch, Fruchtbarkeit Kategorie und betroffene Differenzierung
RD reproduktionstoxisch, Entwicklung Kategorie und betroffene Differenzierung
Hinweise H, a, b oder c Bedeutung und Folgeprüfung
CLP-Spalte harmonisierte CMR-Einstufung Vergleich mit AGS-Bewertung

Die Hinweiscodes entscheiden mit

  • H bedeutet in der TRGS-Tabelle hautresorptiv. Es handelt sich nicht um eine verkürzte Gefahrenangabe wie H350 oder H360.
  • a markiert eine Abweichung von der CLP-Einstufung. Die CLP-Spalte zeigt dabei nur CMR-Bewertungen.
  • b verweist auf eine veröffentlichte Begründung des AGS. Die BAuA-Sammlung der Stoffbegründungen liefert den fachlichen Hintergrund.
  • c weist auf eine mögliche fehlende Bioverfügbarkeit bestimmter erfasster Stoffe hin. Eine Abweichung setzt den in der Regel beschriebenen schriftlichen und fachlichen Nachweisweg voraus.
  • - bedeutet, dass anhand der bei der Bewertung vorliegenden Daten keine Kategorie zugeordnet werden konnte. Daraus folgt keine allgemeine Entwarnung.

Wer nur „K 1B“ in ein Gefahrstoffverzeichnis kopiert, verliert mögliche Hautaufnahme, abweichende CLP-Angaben, den Geltungsbereich der Stoffform und die Begründung für spätere Reviews.

Besondere Stoffgruppen vor der Tabellensuche prüfen

Nicht jeder relevante Eintrag lässt sich wie ein einzelner Reinstoff über die CAS-Nummer behandeln. Abschnitt 2 der TRGS 905 enthält drei Gruppen, bei denen der Anwendungsbereich zuerst gelesen werden muss.

Krebserzeugende Arzneistoffe

Bei therapeutischen Substanzen mit gentoxischem Wirkungsmechanismus geht Abschnitt 2.1 von krebserzeugenden Eigenschaften der Kategorien 1A oder 1B aus. Für einen Betrieb im Gesundheitswesen reicht deshalb die Suche nach einem einzelnen Wirkstoffnamen nicht immer aus. Zubereitung, Darreichungsform, mögliche Freisetzung und konkrete Arbeitsschritte vom Annehmen bis zur Entsorgung müssen zusammengeführt werden.

Passivrauchen am Arbeitsplatz

Passivrauchen ist in Abschnitt 2.2 als eigene Stoffgruppe bewertet. Die Regel verweist für Schutzmaßnahmen auf Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung. Das ist ein Beispiel dafür, dass eine Bewertung in TRGS 905 nicht automatisch bedeutet, dass alle Maßnahmen ebenfalls in dieser TRGS stehen.

Anorganische WHO-Fasern außer Asbest

Abschnitt 2.3 erfasst anorganische Fasern mit mehr als 5 µm Länge, weniger als 3 µm Durchmesser und einem Verhältnis von Länge zu Durchmesser über 3 zu 1. Der 2026 geänderte Text ordnet ihre Bewertung den CLP-Kategorien für krebserzeugende Stoffe zu. Asbest ist ausdrücklich ausgenommen und folgt eigenen Vorschriften. Bei Mineralfasern sind Materialart, Fasergeometrie und Biobeständigkeit fachkundig zu klären, bevor ein Tabellenstatus übernommen wird.

Sieben typische Fehlentscheidungen vermeiden

Fehlentscheidung Warum sie nicht trägt Korrektur
„Nicht in TRGS 905, also kein CMR-Stoff“ Die Regel ist nur eine nationale Ergänzung CLP Anhang VI und weitere belastbare Einstufungsquellen prüfen
„Im Sicherheitsdatenblatt fehlt der Eintrag“ Lieferantendokumente können älter oder unvollständig sein Regelstand vergleichen und Information beim Lieferanten anfordern
„Kategorie 2 ist schwach gefährlich“ Die Kategorie beschreibt Evidenz, nicht Wirkstärke oder Exposition Tätigkeit, Aufnahmewege und Dosis getrennt beurteilen
„H bedeutet H-Satz“ H steht in der TRGS-Hinweisspalte für hautresorptiv Tabellencode und CLP-Gefahrenhinweis getrennt dokumentieren
„Ein Strich bedeutet ungefährlich“ Der Strich zeigt nur eine nicht mögliche Zuordnung anhand der Bewertungsdaten andere Eigenschaften und Informationsquellen weiter prüfen
„0,1 Prozent ist ein sicherer Luftwert“ Abschnitt 4 regelt die Einstufung bestimmter Gemische Exposition mit der passenden Bewertungsgrundlage beurteilen
„Die Liste wurde aktualisiert, damit ist der Fall erledigt“ Eine neue Einstufung wirkt erst über Folgeprozesse betroffene Produkte, Tätigkeiten, Dokumente und Maßnahmen nachführen

Freigabecheck nach der Einstufung

Vor Abschluss sollten vier Fragen mit Ja beantwortet sein: Ist der konkrete Stoff einschließlich Form und Konzentration eindeutig? Sind CLP, aktuelle TRGS 905 und Lieferantenangaben mit Datum erfasst? Wurde jede Abweichung fachkundig geklärt oder als offener Punkt mit Verantwortlichem geführt? Sind alle betroffenen Tätigkeiten und Folgeprozesse aktualisiert? Fehlt eine Antwort, bleibt der Stoffcheck offen.

CMR-Einstufung in sieben Schritten prüfen

1. Stoffidentität sichern

Vergleichen Sie Produktname, chemische Bezeichnung, CAS- und EG-Nummer. Bei Stoffgruppen oder fehlender Nummer werden Zusammensetzung und Wortlaut des Eintrags besonders geprüft. Ein ähnlicher Name ist kein Identitätsnachweis.

2. Konkrete Form und Tätigkeit erfassen

Manche Einträge gelten nur für bestimmte Verbindungen, Stäube, Aerosole oder Freisetzungsformen. Erfassen Sie deshalb Materialzustand, Verfahren, Temperatur, Bearbeitung, Reinigung, Störung und mögliche Zersetzungsprodukte.

3. CLP-Einstufung feststellen

Prüfen Sie den harmonisierten Eintrag einschließlich Anmerkungen und stoffspezifischer Konzentrationsgrenzen. Kennzeichnung und H-Sätze helfen bei der Orientierung, ersetzen aber nicht den vollständigen Eintrag.

4. TRGS 905 ergänzend prüfen

Suchen Sie nach CAS-Nummer und Bezeichnung. Lesen Sie die K-, M-, RF- und RD-Spalten sowie sämtliche Hinweise. Der Regelstand und das betriebliche Prüfdatum werden mitgeführt.

5. Gemischgrenzen bestimmen

Für krebserzeugende Stoffe der Kategorien 1A oder 1B nennt Abschnitt 4 grundsätzlich 0,1 Prozent, sofern die CLP-Verordnung keine andere stoffspezifische Grenze festlegt. Für die dort aufgeführten Stoffe gelten besondere, teils deutlich niedrigere Grenzen. Bei Gasen bezieht sich die Regel auf den Volumengehalt, sonst auf den Massengehalt. Die konkrete Zeile bleibt maßgeblich.

6. Quellenkonflikte klären

Dokumentieren Sie jede abweichende Angabe mit Quelle und Datum. Prüfen Sie, ob ein Unterschied tatsächlich widersprüchlich ist oder verschiedene Stoffformen und Rechtsstände betrifft. Lieferantenklärung und fachliche Begründung werden dem Datensatz zugeordnet.

7. Folgeprozesse auslösen

Übertragen Sie die bestätigte Einstufung in Gefahrstoffverzeichnis, Gefährdungsbeurteilung, Substitutionsprüfung, Schutzmaßnahmen, Betriebsanweisung und Unterweisung. Ein abgeschlossener Stoffcheck ohne diese Verknüpfungen schützt niemanden.

Welche Pflichten folgen aus dem Ergebnis?

Die Einstufung ist ein Eingangswert, keine fertige Gefährdungsbeurteilung. § 6 GefStoffV verlangt unter anderem gefährliche Eigenschaften, Lieferanteninformationen, alle Expositionswege, Substitution, Arbeitsbedingungen, Stoffmenge und Wirksamkeit der Maßnahmen.

Für CMR-Stoffe der Kategorien 1A oder 1B greifen die besonderen Schutzmaßnahmen nach § 10 GefStoffV. Ist eine Substitution technisch nicht möglich, ist ein geschlossenes System vorgesehen. Wo auch das nicht möglich ist, muss die Exposition nach dem Stand der Technik minimiert werden. Kategorie 2 löst diese besonderen Pflichten nicht allein durch die Kategorie aus, bleibt aber im allgemeinen Schutzkonzept relevant.

Weitere Schnittstellen werden getrennt entschieden:

  • TRGS 910 ordnet krebserzeugende Stoffe mit ERB-Werten in Risikobereiche ein.
  • TRGS 906 erfasst krebserzeugende oder keimzellmutagene Tätigkeiten und Verfahren.
  • TRGS 410 konkretisiert Entscheidungen zum Expositionsverzeichnis.
  • TRGS 561 enthält zusätzliche Vorgaben für ausgewählte Metalle.
  • TRGS 900 und der Arbeitsplatzgrenzwert betreffen eine andere Art Bewertungswert.

Für Beschäftigungsbeschränkungen müssen Mutterschutz- und Jugendarbeitsschutzrecht gesondert geprüft werden. Die TRGS 905 verweist ausdrücklich auf diese Schnittstellen.

Praxisbeispiel: Änderung 2026 kontrolliert umsetzen

Ein Betrieb führt Methyldiethanolamin unter der CAS-Nummer 105-59-9 im Gefahrstoffverzeichnis. Die gespeicherte Lieferantendatei enthält noch keine CMR-Einstufung. Der aktuelle TRGS-905-Eintrag nennt dagegen K 2.

Der richtige Ablauf ist kein automatisches Überschreiben aller Felder. Zuerst werden Identität, Reinheit, Produktzusammensetzung und Tätigkeit bestätigt. Anschließend hält der Betrieb den neuen nationalen Eintrag samt Fassung fest, fordert beim Lieferanten eine Klärung an und prüft betroffene Arbeitsbereiche. Die fachkundige Person aktualisiert Gefährdungsbeurteilung, Substitutionsprüfung, Expositionswege und Maßnahmen. Betriebsanweisung und Unterweisung werden angepasst, wenn sich die Schutzentscheidung oder die zu vermittelnden Gefahren ändert.

Im Abschlussvermerk stehen Quelle, Änderung, betroffene Datensätze, Entscheidung, Verantwortliche und Wirksamkeitskontrolle. So bleibt erkennbar, warum ein Stoff neu bewertet wurde und welche betrieblichen Folgen tatsächlich geprüft wurden.

Mindestnachweis für einen CMR-Stoffcheck

Datenblock Mindestinhalt
Identität Produktname, Stoffname, CAS- und EG-Nummer, Zusammensetzung
Form Aggregatzustand, Verbindung, Staub- oder Aerosolbezug, relevante Einschränkung
Quellen CLP-Eintrag, TRGS-905-Fassung, Sicherheitsdatenblatt und Abrufdaten
Bewertung K, M, RF, RD, Kategorie, Hinweise und mögliche Abweichung
Gemisch Gehalt, Einheit, allgemeine oder stoffspezifische Konzentrationsgrenze
Tätigkeit Verfahren, Menge, Dauer, Expositionswege und betroffene Personen
Entscheidung verwendete Einstufung, Begründung, offene Frage und Lieferantenklärung
Folgen Substitution, Maßnahmen, Dokumente, Verzeichnis- und Vorsorgeprüfung
Review Auslöser, Verantwortliche, Termin und fachkundige Freigabe

Eine Software kann Quellen, Fristen und Freigaben verbinden. Sie kann weder die Stoffidentität vor Ort noch die fachkundige Einstufungs- und Expositionsbeurteilung ersetzen.

Wann muss die Einstufung erneut geprüft werden?

Ein Review wird nicht nur jährlich, sondern bei einer relevanten Änderung ausgelöst. Dazu gehören:

  • neue Fassung der TRGS 905 oder der CLP-Liste
  • aktualisiertes Sicherheitsdatenblatt oder geänderte Lieferantenangabe
  • neue Zusammensetzung, Verunreinigung, Stoffform oder Konzentration
  • Wechsel von Produkt, Lieferant, Verfahren oder Einsatztemperatur
  • neue AGS-Begründung oder Erkenntnis zur Bioverfügbarkeit
  • Abweichung zwischen Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblatt und Regelwerk
  • neue Tätigkeit nach TRGS 906 oder geänderter Expositionsbefund

Der Review endet mit einem Ergebnis. Entweder bleibt die bisherige Bewertung unter dokumentierten Bedingungen gültig, oder Daten und Folgeprozesse werden aktualisiert. Ein offener Prüfpunkt erhält Verantwortliche und Termin.

Amtliche Quellen und redaktioneller Stand

Die Seite wurde am 13. August 2026 anhand der aktuellen TRGS 905 und Gefahrstoffverordnung geprüft. Für die konkrete Stoffentscheidung gelten die jeweils aktuellen Originalquellen und die tatsächlichen betrieblichen Bedingungen.