Unterweisungsprotokoll Vorlage kostenlos herunterladen
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Beide Dateien sind kostenlos, ohne Anmeldung und inhaltlich identisch. Die Word-Datei ist editierbar. Das PDF ist eine druckbare Leervorlage. Für den betrieblichen Nachweis sollte nach Anpassung und Durchführung ein neuer, eindeutig versionierter Abschlussstand erzeugt und mit den tatsächlich verwendeten Unterlagen abgelegt werden.

Kurzantwort: Ein belastbares Unterweisungsprotokoll verbindet die konkrete Tätigkeit mit dem tatsächlichen Termin. Es nennt nicht nur Personen und Thema, sondern auch die verwendete Fassung, vermittelte Gefährdungen und Maßnahmen, Methode, Verständnis- oder Praxisprüfung, Rückfragen, offene Personen, Folgeaufgaben und Ablage. Eine Unterschriftenliste allein zeigt diese Durchführung nicht.
| Merkmal | In der Vorlage enthalten |
|---|---|
| Umfang | 7 Seiten |
| Formate | editierbares Word und druckbares PDF |
| Schnellnutzung | vollständiges Kurzprotokoll auf Seite 1 |
| Zuordnung | Tätigkeit, Thema, Zielgruppe, Anlass, Termin und Verantwortliche |
| Inhaltsstand | Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung, Fachquelle und Version |
| Durchführung | tatsächliche Inhalte, Methode, Rückfragen und Praxisanteil |
| Ergebnis | Verständnis, sichere Ausführung, Korrektur oder Nachschulung |
| Nachbereitung | fehlende Personen, Maßnahmen, Wirksamkeit, Ablage und nächster Anlass |
| Hilfen | ausgefülltes Beispiel, Abschlusscheck und offizielle Quellen |
Datenstand: 30. Juli 2026. Die Vorlage ist eine redaktionelle Arbeitshilfe, kein amtliches Formular und keine individuelle Rechtsberatung. Prüfen Sie vor der Verwendung die aktuelle Gefährdungsbeurteilung, das einschlägige Fachrecht und die Regeln des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Was ist ein Unterweisungsprotokoll?
Ein Unterweisungsprotokoll ist die nachvollziehbare Aufzeichnung eines konkreten Unterweisungstermins. Es verbindet vier Ebenen:
- Zuordnung: Wer wurde wann, wo, zu welcher Tätigkeit und aus welchem Anlass unterwiesen?
- Inhalt: Welche Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, Regeln und Notfallwege wurden tatsächlich vermittelt?
- Verständnis: Wie wurde geprüft, ob die Beschäftigten den Inhalt verstanden oder sicher ausgeführt haben?
- Folge: Wer fehlte, welche Frage blieb offen, welche Maßnahme folgt und wann wird erneut geprüft?
Diese Definition grenzt die Seite bewusst von breiteren Suchabsichten ab. Wer eine vollständige Unterweisung plant, nutzt die Unterweisung Arbeitsschutz Vorlage. Wer nur den abgeschlossenen persönlichen Beleg sucht, geht zur Unterweisungsnachweis Vorlage. Die laufende Steuerung mehrerer Themen, Versionen und offener Personen gehört zur Dokumentation von Unterweisungen.
Protokoll, Nachweis, Vorlage und Plan unterscheiden
Die Suchbegriffe überschneiden sich, erfüllen im Prozess aber unterschiedliche Aufgaben. Die klare Trennung verhindert, dass mehrere eigene Seiten denselben Zweck versprechen.
| Gesucht | Zweck | Passende Seite |
|---|---|---|
| Unterweisungsprotokoll Vorlage | tatsächliche Durchführung eines konkreten Termins mit Rückfragen und Folgen | diese Seite |
| Unterweisungsprotokoll | Begriff, Bedeutung und fachliche Einordnung | Unterweisungsprotokoll |
| Unterweisungsnachweis | abgeschlossener Beleg zu Personen, Thema, Zeitpunkt und Inhalt | Unterweisungsnachweis |
| Unterweisungsnachweis Vorlage | Formularstruktur für den finalen Nachweis | Unterweisungsnachweis Vorlage |
| Unterweisung Vorlage | allgemeine Planung und Durchführung einer Unterweisung | Unterweisung Vorlage |
| Dokumentation Unterweisung | Versionen, Fristen, offene Personen und mehrere Termine steuern | Unterweisung Dokumentation |
| Unterweisungsplan | Themen, Zielgruppen, Verantwortliche und Termine vorausplanen | Unterweisungsmanagement |
Ein Betrieb darf Protokoll und Nachweis in einem Dokument verbinden. Entscheidend ist nicht die Überschrift, sondern ob alle für den konkreten Fall erforderlichen Angaben und die tatsächliche Durchführung nachvollziehbar bleiben.
Welche Angaben sind rechtlich vorgegeben?
Es gibt keine universelle gesetzliche Liste mit Pflichtfeldern für jedes Unterweisungsprotokoll. Die Anforderungen entstehen aus dem allgemeinen Arbeitsschutzrecht, der gesetzlichen Unfallversicherung und dem jeweils einschlägigen Fachrecht.
| Grundlage | Was sie verlangt oder erläutert | Bedeutung für das Protokoll |
|---|---|---|
| § 12 ArbSchG | ausreichende und angemessene Unterweisung während der Arbeitszeit, bezogen auf Arbeitsplatz oder Aufgabenbereich; bestimmte Anlässe und Anpassung an die Gefährdungsentwicklung | Tätigkeit, Zielgruppe, Anlass, Zeitpunkt und Inhalt konkret erfassen |
| § 4 DGUV Vorschrift 1 | Unterweisung über Gefährdungen und Maßnahmen, erforderlichenfalls und mindestens jährlich wiederholen, Durchführung dokumentieren | Thema, Gefährdungen, Maßnahmen, Termin, Wiederholung und Dokumentation verbinden |
| DGUV Regel 100-001 | keine allgemeine Vorgabe für eine bestimmte Dokumentationsform oder pauschale Unterschriften; Inhalte müssen verständlich vermittelt werden | Formularform und Bestätigung nach Fachrecht wählen, Verständnis prüfen |
| § 14 GefStoffV | Unterweisung mindestens jährlich; Inhalt und Zeitpunkt schriftlich festhalten; Bestätigung durch Unterschrift | bei Gefahrstoffen strengere Felder und Unterschrift berücksichtigen |
| § 14 BioStoffV | Unterweisung mindestens jährlich; Inhalt und Zeitpunkt schriftlich festhalten; Bestätigung durch Unterschrift | bei Biostoffen schriftliche Angaben und Bestätigung einplanen |
| § 12 BetrSichV | bei Arbeitsmitteln mindestens jährlich; Datum und Namen der Unterwiesenen schriftlich festhalten | Arbeitsmittel, Datum und Personen eindeutig zuordnen |
| § 29 JArbSchG | Unterweisung Jugendlicher mindestens halbjährlich | Zielgruppe und kürzeres Intervall sichtbar halten |
Die Tabelle ist eine Orientierung, keine vollständige Prüfung aller Spezialvorschriften. Für Maschinen, Gefahrstoffe, Biostoffe, Strahlung, elektrische Gefährdungen, persönliche Schutzausrüstung, Fremdfirmen oder besondere Personengruppen können zusätzliche Anforderungen gelten.
Unterweisungsprotokoll Muster zum Kopieren
Das folgende Kurzprotokoll entspricht der ersten Seite des Downloads. Es kann für eine einzelne, thematisch klar abgegrenzte Unterweisung verwendet und betriebsspezifisch erweitert werden.
1. Grunddaten
- Unternehmen, Standort: [eintragen]
- Betriebsteil oder Arbeitsbereich: [eintragen]
- Thema und konkrete Tätigkeit: [eintragen]
- Zielgruppe: [Rolle, Team, Schicht und gegebenenfalls Sprache]
- Anlass: [Einstellung, neue Aufgabe, Änderung, Ereignis, Wiederholung oder Nachholung]
- Datum, Uhrzeit, Dauer und Ort: [eintragen]
- Unterweisende Person: [Name, Funktion und fachliche Zuständigkeit]
2. Verwendete Grundlagen
- Gefährdungsbeurteilung: [Titel, Bereich und Stand]
- Betriebsanweisung: [Titel, Nummer und Version]
- Herstellerinformation: [Arbeitsmittel oder Stoff, Dokument und Stand]
- DGUV-, BG- oder Fachregel: [Fundstelle und Ausgabe]
- Betriebliche Regel oder Ereignis: [Meldeweg, Freigabe, Beobachtung oder Anlass]
3. Tatsächliche Durchführung
- Gefährdungen und mögliche Folgen: [konkret beschreiben]
- Technische Schutzmaßnahmen: [eintragen]
- Organisatorische Schutzmaßnahmen: [eintragen]
- Persönliche Maßnahmen oder PSA: [eintragen]
- Sicheres Verhalten und Verbote: [eintragen]
- Stop-Kriterien und Mängelmeldung: [eintragen]
- Störung, Unfall, Notfall und Erste Hilfe: [eintragen]
- Methode: [Gespräch, Demonstration, Rundgang, Übung, digitales Modul oder Kombination]
- Praxisanteil: [gezeigter oder selbst ausgeführter Handgriff]
- Kontrollfragen und Rückfragen: [Frage, Antwort und offene Klärung]
- Ergebnis: [verstanden, sicher ausgeführt, nach Korrektur sicher oder noch offen]
4. Teilnehmende und Abschluss
- Teilnehmende: [Name, Funktion, Status und gegebenenfalls Bestätigung]
- Fehlende Personen: [Grund, Nachholmaßnahme, verantwortliche Person und Termin]
- Offene Maßnahmen: [Feststellung, Aufgabe, Verantwortliche, Frist und Status]
- Wirksamkeitskontrolle: [Methode, Zeitpunkt, Kriterium und Ergebnis]
- Dokumentenstand: [Dateiname, Version und Anlagen]
- Ablage: [System, Ordner, Dokument-ID und Zugriffsgruppe]
- Nächste Prüfung: [Datum oder konkreter Auslöser]
Ausgefülltes Beispiel: manueller Hubwagen
Das Beispiel zeigt die gewünschte Tiefe. Es ist fiktiv und darf nicht ungeprüft auf ein reales Arbeitsmittel oder einen Arbeitsplatz übertragen werden.
| Feld | Beispiel |
|---|---|
| Tätigkeit | Paletten im Wareneingang mit einem manuellen Hubwagen bewegen |
| Anlass | neuer Beschäftigter vor der ersten selbstständigen Nutzung |
| Grundlage | Gefährdungsbeurteilung Wareneingang und Betriebsanweisung Hubwagen, Version 3 |
| Gefährdungen | Quetschen an Engstellen, Fußverletzung, Kollision, kippende oder instabile Last |
| Maßnahmen | Verkehrsweg frei halten, Sichtprüfung, Sicherheitsschuhe, Tragfähigkeit und Schwerpunkt beachten |
| Stop-Kriterium | beschädigter Hubwagen, blockierter Weg, instabile Last oder fehlende Sicht |
| Durchführung | Sichtprüfung gezeigt; Last aufnehmen, fahren, absetzen und Deichsel sichern geübt |
| Kontrollfrage | Wann darf der Hubwagen nicht benutzt werden und wie wird ein Mangel gemeldet? |
| Ergebnis | nach Korrektur der Handposition sicher ausgeführt; keine Nachschulung offen |
| Folge | Beobachtung nach zwei Wochen; Wiederholung bei Änderung, Ereignis oder nach betrieblicher Frist |
Der Unterschied zu „Thema: Hubwagen“ ist erheblich. Das ausgefüllte Beispiel verbindet Tätigkeit, Risiko, Maßnahmen, beobachtbare Handlung, Ergebnis und Folgetermin. Genau diese Verbindung macht später nachvollziehbar, was am konkreten Termin vermittelt und geprüft wurde.
Muss das Unterweisungsprotokoll unterschrieben werden?
Nicht jede Unterweisung braucht aufgrund der DGUV Vorschrift 1 zwingend eine Unterschrift. Die DGUV Regel 100-001 erläutert ausdrücklich, dass weder eine bestimmte Form der Dokumentation noch pauschal Unterschriften der unterweisenden oder unterwiesenen Personen vorgegeben sind. Eine Unterschrift kann den Nachweis der Teilnahme erleichtern.
Der Einzelfall kann strenger sein:
- Bei Gefahrstoffen verlangt § 14 GefStoffV, Inhalt und Zeitpunkt schriftlich festzuhalten und durch Unterschrift der Unterwiesenen bestätigen zu lassen.
- Bei Biostoffen enthält § 14 BioStoffV eine vergleichbare Vorgabe.
- Weitere Vorschriften, Regeln, behördliche Auflagen oder betriebliche Verfahren können zusätzliche Anforderungen auslösen.
Die Vorlage verwendet deshalb das neutrale Feld „Bestätigung“. Vor dem Einsatz ist zu entscheiden, ob Name und Status genügen, eine handschriftliche Unterschrift erforderlich ist oder eine passende elektronische Form eingesetzt werden darf. Ein bloß eingefügtes Unterschriftenbild oder ein nicht nachvollziehbarer Klick sollte nicht ungeprüft als Ersatz für eine ausdrücklich verlangte Unterschrift behandelt werden.
Wie oft muss die Unterweisung wiederholt werden?
Die jährliche Wiederholung ist eine Untergrenze, kein Termin, auf den immer gewartet werden darf.
§ 4 DGUV Vorschrift 1 verlangt eine Wiederholung erforderlichenfalls, mindestens aber einmal jährlich. § 12 ArbSchG nennt zusätzlich Unterweisungsanlässe wie Einstellung, Aufgabenänderung, neue Arbeitsmittel oder neue Technologie und fordert die Anpassung an die Gefährdungsentwicklung.
Prüfen und dokumentieren Sie eine erneute oder ergänzende Unterweisung insbesondere:
- vor der ersten Tätigkeit
- bei einer neuen oder geänderten Aufgabe
- bei einem neuen oder geänderten Arbeitsmittel, Stoff oder Verfahren
- nach Unfall, Beinaheereignis, Mangel oder beobachtetem unsicherem Verhalten
- bei geänderter Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung oder Herstellerinformation
- wenn Verständnis oder sichere praktische Ausführung noch offen sind
- nach längerer Unterbrechung oder bei erkennbar verlorenem Wissen
- zu einem kürzeren Intervall, wenn Spezialrecht dies verlangt
Ein gutes Protokoll nennt deshalb nicht nur „nächstes Jahr“, sondern auch die Ereignisse, die eine frühere Unterweisung auslösen.
Wie lange muss das Protokoll aufbewahrt werden?
Eine für alle Unterweisungsprotokolle einheitliche gesetzliche Aufbewahrungsfrist gibt es nicht. Die Dauer hängt vom einschlägigen Fachrecht, dem Nachweiszweck, betrieblichen Vorgaben, möglichen Prüfungen und der konkreten Gefährdung ab.
Die DGUV Information 211-005 empfiehlt, den allgemeinen Unterweisungsnachweis zwei Jahre aufzubewahren. Das ist keine universelle Frist für jeden Spezialfall. Längere oder andere Fristen können sich aus besonderen Vorschriften, internen Managementsystemen, vertraglichen Anforderungen oder dem erforderlichen Nachweiszeitraum ergeben.
Legen Sie im Verfahren fest:
- welche Regel die Aufbewahrungsentscheidung trägt,
- welche Fassung mit welchen Anlagen aufbewahrt wird,
- wer Zugriff erhält,
- wie personenbezogene Daten geschützt werden,
- wann geprüft, archiviert oder gelöscht wird.
Eine automatische Aussage wie „jedes Unterweisungsprotokoll genau zwei Jahre“ wäre zu pauschal.
Wer ist verantwortlich?
Der Arbeitgeber muss die Unterweisung organisieren. § 13 ArbSchG erlaubt, zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich mit Aufgaben in eigener Verantwortung zu beauftragen. Umfang, Befugnisse und Zuständigkeit müssen zur Aufgabe passen.
Für das Protokoll bedeutet das:
| Rolle | Typische Aufgabe |
|---|---|
| Arbeitgeber oder verantwortliche Führungskraft | Organisation, geeignete Beauftragung, Ressourcen, Kontrolle und betriebliche Festlegungen |
| unterweisende Person | fachlich richtige und verständliche Durchführung, tatsächliche Inhalte und Ergebnisse dokumentieren |
| Fachkraft für Arbeitssicherheit | beraten, bei Planung und Beurteilung unterstützen, nicht automatisch Arbeitgeberverantwortung übernehmen |
| Betriebsarzt oder Betriebsärztin | bei arbeitsmedizinischen Fragen beraten und entsprechend Fachrecht mitwirken |
| Dokumentenverantwortliche | Version, Ablage, Zugriff, Aufbewahrungsentscheidung und Nachholung organisatorisch steuern |
Ein Sicherheitsbeauftragter ist nicht allein aufgrund dieser Funktion automatisch für die Arbeitgeberpflicht verantwortlich. Aufgaben, Fachkunde und Befugnisse müssen tatsächlich geklärt sein.
Digitales Unterweisungsprotokoll richtig führen
Eine digitale Datei oder Software kann die Nachvollziehbarkeit verbessern, wenn sie mehr als eine Namensliste speichert.
| Prüfkriterium | Was digital erkennbar bleiben sollte |
|---|---|
| Identität | unterweisende und unterwiesene Personen eindeutig zugeordnet |
| Zeitpunkt | Durchführung, Bestätigung, Nachholung und Änderung zeitlich nachvollziehbar |
| Inhalt | Thema, konkrete Tätigkeit, verwendete Fassung und tatsächliche Inhalte |
| Ergebnis | Verständnis, Übung, Korrektur, offene Kompetenz und Maßnahme |
| Version | freigegebener Dokumentstand und spätere Änderungen getrennt |
| Integrität | Rollen, Zugriffe, Änderungsverlauf und Export kontrolliert |
| Fachrecht | Schriftform, Unterschrift oder besondere Nachweise vorab geprüft |
Ein Lernmodul kann Informationen vermitteln, ersetzt aber nicht automatisch Arbeitsplatzbezug, Rückfragemöglichkeit oder eine erforderliche praktische Übung. Die Eignung des Formats richtet sich nach Gefährdung, Zielgruppe, Inhalt und Fachrecht.
Für wiederkehrende Termine, offene Personen und Versionen kann Unterweisungssoftware die Organisation erleichtern. Der fachliche Inhalt und die Verantwortung werden dadurch nicht an das System abgegeben.
In sechs Schritten zum abgeschlossenen Protokoll
- Anlass und Personenkreis festlegen: Klären, welche Tätigkeit, welche Personen und welcher Auslöser zum Termin gehören.
- Gültige Quellen auswählen: Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung, Herstellerinformation und Fachregeln mit Version notieren.
- Tatsächlich unterweisen: Gefährdungen zeigen, Maßnahmen erklären, sichere Handlungen üben und Rückfragen zulassen.
- Verständnis prüfen: Beschäftigte erklären oder vorführen lassen, was sie in der konkreten Situation tun.
- Abweichungen nachhalten: Fehlende Personen, offene Fragen und Maßnahmen einer verantwortlichen Person und Frist zuweisen.
- Stand abschließen: Inhalt, Teilnehmende, Ergebnis, Version, Anlagen, Ablage und nächsten Prüfanlass gemeinsam sichern.
Die erste Seite des Downloads kann für einen einfachen Termin genügen. Die Folgeseiten vertiefen Inhaltsstand, Durchführung, Teilnehmende, Nachholung, Maßnahmen, Wirksamkeit und Quellen.
Häufige Fehler im Unterweisungsprotokoll
| Fehler | Warum er problematisch ist | Bessere Dokumentation |
|---|---|---|
| Thema nur „Arbeitsschutz“ | Tätigkeit und tatsächliche Gefährdung bleiben offen | Arbeitsbereich, Tätigkeit und konkrete Gefahren nennen |
| nur Präsentationstitel | später ist der verwendete Inhalt nicht eindeutig | Dateiname, Version, Datum und relevante Abschnitte erfassen |
| Unterschrift ohne Inhalt | Teilnahme ist nicht gleich Verständnis oder wirksame Durchführung | tatsächliche Inhalte und Prüfmethode ergänzen |
| alle Personen als anwesend vorbelegt | Nachholung wird unsichtbar | Status je Person und Nachholtermin führen |
| keine Rückfragen oder Abweichungen | Termin wirkt vollständig, obwohl Klärung offen ist | Frage, Antwort, Verantwortliche und Frist dokumentieren |
| starrer Jahrestermin | Änderungen oder Ereignisse lösen möglicherweise früheren Bedarf aus | Datum plus anlassbezogene Auslöser festlegen |
| Word-Datei laufend überschrieben | verwendeter Stand ist später nicht mehr feststellbar | Arbeitskopie und abgeschlossenen PDF-Stand versionieren |
| eine Vorlage für jedes Fachthema | Spezialanforderungen können fehlen | Fachrecht und themenspezifische Vorlage ergänzen |
Offizielle Muster im Vergleich
Die aktuelle Google-SERP wird von Berufsgenossenschaften und offiziellen Arbeitsschutzhilfen geprägt. Diese Ergebnisse sind wichtige Prüf- und Ausgangspunkte:
| Anbieter | Angebot | Stärke | Was betrieblich zu ergänzen ist |
|---|---|---|---|
| BG BAU | kompaktes Dokumentationsmuster als DOC und PDF | schneller Abschluss mit Grunddaten, Inhalten und Teilnehmenden | Verständnisprüfung, offene Personen, Maßnahmen und Versionsführung |
| BGHM | bearbeitbare Nachweise nach Rechtsbereich und Thema | Auswahl passend zu DGUV Vorschrift 1, GefStoffV oder Jugendarbeitsschutz | reale Tätigkeit, betriebliche Maßnahmen und tatsächlicher Ablauf |
| BGHW-Lernportal | Handlungshilfen, rechtliche Grundlagen und Dokumentationsvorlage | Verbindung von Vorbereitung, Verhalten und Dokumentation | Übertragung auf Branche, Arbeitsplatz, Zielgruppe und System |
| GDA-ORGAcheck | Organisationscheck zu Zuständigkeit, Intervall, Verständlichkeit und Dokumentation | Prüfung, ob der betriebliche Prozess vollständig organisiert ist | konkretes Terminprotokoll und thematische Inhalte |
| DGUV Information 211-005 | Leitfaden zur Unterweisung mit Nachweismuster | fachliche Einordnung von Durchführung und Dokumentation | Aktualität, Betriebssituation und einschlägiges Spezialrecht |
Die hier angebotene Vorlage ersetzt diese Quellen nicht. Sie verbindet deren kompakte Nachweislogik mit zusätzlichen Feldern für Dokumentversion, Verständnis oder Praxis, offene Personen, Maßnahmen, Wirksamkeit und Aufbewahrungsentscheidung. Der Mehrwert liegt im durchgängigen Terminprotokoll, nicht in einer amtlichen oder höheren rechtlichen Verbindlichkeit.
Grenzen der Vorlage
Das Formular kann nicht bestätigen, dass:
- die Gefährdungsbeurteilung vollständig und aktuell ist,
- die unterweisende Person für das Thema ausreichend fachkundig ist,
- die gewählte Methode zur Gefährdung und Zielgruppe passt,
- eine praktische Übung korrekt durchgeführt wurde,
- eine digitale Bestätigung eine besondere Formanforderung erfüllt,
- alle fachrechtlichen Intervalle und Aufbewahrungsvorgaben erkannt wurden.
Für Gefahrstoffe, Biostoffe, Maschinen, elektrische Gefährdungen, persönliche Schutzausrüstung, Fremdfirmen, Jugendliche und weitere besondere Bereiche ist die Vorlage nur die Grundstruktur. Ergänzen Sie die einschlägige Vorschrift, die tatsächliche Tätigkeit und gegebenenfalls eine spezialisierte Unterweisungsvorlage.
Quellen und redaktionelle Prüfung
Vorlage und Leitfaden wurden am 30.07.2026 insbesondere gegen folgende Primär- und Trägerquellen geprüft:
- § 12 Arbeitsschutzgesetz
- § 13 Arbeitsschutzgesetz
- DGUV Vorschrift 1, § 4
- DGUV Regel 100-001
- DGUV Information 211-005
- § 14 Gefahrstoffverordnung
- § 14 Biostoffverordnung
- § 12 Betriebssicherheitsverordnung
- § 29 Jugendarbeitsschutzgesetz
- BGHM zu § 4 DGUV Vorschrift 1
- BG BAU Muster für die Dokumentation
Prüfen Sie vor jeder Verwendung die aktuelle Fassung und das für Tätigkeit, Arbeitsmittel, Stoffe und Personengruppen einschlägige Regelwerk.