Offizielle Formulare: PDF, Word oder Online-Meldung

Die Unfallanzeige U 1000 ist der passende DGUV-Einstieg für Beschäftigtenunfälle. In der offiziellen Formtexte-Übersicht der DGUV stehen das ausfüllbare PDF, eine DOCX-Datei und die Erläuterungen U 1000-E. Die Links führen zum Herausgeber; hier wird keine nachgebaute amtliche Vorlage angeboten.

Drei Angebote sind auseinanderzuhalten:

  • Unfallanzeige U 1000: der eigentliche Anzeigevorgang für den Unfallversicherungsträger.
  • Fragen zum Wegeunfall: zusätzliche Auskünfte zum Weg. Die DGUV führt beispielsweise U 1120 für Unternehmen; einzelne Träger verwenden eigene Fragebögen.
  • Unfallanzeige U 1004: für Kinder in Tagesbetreuung, Schülerinnen, Schüler und Studierende. Diese Vorlage nicht für einen gewöhnlichen Beschäftigtenunfall auswählen.

Wer digital melden möchte, findet im Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung die Auswahl „Arbeits- oder Wegeunfall melden“. Daneben gibt es einen getrennten Einstieg für Bildungsunfälle. Ein heruntergeladenes oder lokal gespeichertes Formular ist noch keine abgesendete Anzeige.

Formular erst nach Meldepflicht prüfen

Für Beschäftigte in Deutschland gilt nach § 193 SGB VII: Eine Unfallanzeige ist bei Tod oder mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit erforderlich. Die Anzeige erstattet der Unternehmer oder eine bevollmächtigte Person grundsätzlich binnen drei Tagen nach Kenntnis vom Unfall. Die Arbeitsunfähigkeitsgrenze und die Abgabefrist sind nicht dasselbe.

Bei tödlichen Unfällen, Massenunfällen und schweren Gesundheitsschäden nennt die DGUV Sofortmeldungen an die zuständigen Stellen. Nicht erst ein PDF fertigstellen, bevor notwendige Hilfe oder eine dringende Meldung veranlasst wird. Auch die interne Information des Betriebs bleibt eine eigene Aufgabe.

Hier geht es um Auswahl und Bearbeitung der Unterlagen. Den Ablauf für Beschäftigte behandelt Wegeunfall melden; Zählregeln und Datumsfälle stehen unter Unfallanzeige: Frist berechnen.

Welche Angaben vorbereitet werden sollten

Die §§ 3 und 4 UVAV bestimmen die erforderlichen Daten. Feldnummern und Bildschirmaufteilung können je nach Verfahren abweichen. Diese Vorbereitung ordnet die Angaben nach ihrer Herkunft:

  1. Betriebsdaten: zuständiger Träger, Unternehmensnummer, Name und Anschrift des Beschäftigungsunternehmens. Die Unternehmensnummer nicht durch Steuernummer, Personalnummer oder ein Polizeiaktenzeichen ersetzen.
  2. Personendaten: Name, Geburtsdatum, Anschrift und die weiteren abgefragten Angaben wie Krankenkasse. Eine erreichbare Telefonnummer kann hilfreich sein; die Telefonnummer der versicherten Person ist nach § 3 Absatz 2 UVAV freiwillig und setzt ihr Einverständnis voraus.
  3. Unfallangaben: Datum, Uhrzeit, genauer Ort mit Postleitzahl, Ablauf, Verletzungsart und betroffene Körperteile sowie vorhandene Zeuginnen und Zeugen.
  4. Erstbehandlung: Name und Anschrift der zuerst behandelnden Praxis oder des Krankenhauses. Die spätere Hausarztpraxis nicht ungeprüft als Erstbehandlung eintragen.
  5. Beschäftigung und Arbeitszeit: Tätigkeit, Beschäftigungsbeginn und abgefragter Beschäftigungsstatus; Arbeitszeit am Unfalltag sowie gegebenenfalls Zeitpunkt von Abbruch und Wiederaufnahme. Den tatsächlichen Stand eintragen, kein voraussichtliches Rückkehrdatum als bereits erfolgt darstellen.
  6. Abschluss der Anzeige: anzeigende Person, Anzeigedatum und erforderliche Angaben zur Beteiligung des Betriebs- oder Personalrats. Interne Freigaben rechtzeitig organisieren.

Fehlt nach dem eAU-Abruf die Arztanschrift, empfiehlt die BGHW, die betroffenen Mitarbeitenden zu fragen. Eine eAU ist somit kein vollständig ausgefüllter Unfallbericht. Für Angaben zur Entgeltfortzahlung die zuständige Personalstelle einbeziehen, statt eine pauschale Dauer einzutragen.

Unfallhergang im Formular: Tatsachen statt Wertung

„Wegeunfall auf dem direkten Weg“ beschreibt kaum, was passiert ist. Hilfreich sind Ausgangspunkt, Ziel, Verkehrsmittel, genauer Unfallort, Bewegungsablauf und erkennbare Folgen. Bei einer Unterbrechung oder Abweichung deren tatsächlichen Anlass und Verlauf ergänzen. Daraus soll keine möglichst günstig klingende Versicherungserklärung werden.

Fiktives Ausfüllbeispiel für den Hergang, keine Vorlage für einen realen Fall:

Nach Angaben der Beschäftigten fuhr sie von ihrer Wohnung zur Frühschicht im Betrieb. An der Einmündung [Straße/Ort] musste sie ihr Fahrrad abbremsen und stürzte auf die rechte Seite. Sie berichtet über Schmerzen am rechten Handgelenk. Die genaue Unfalluhrzeit ist noch zu klären. Eine ärztliche Untersuchung erfolgte nach ihrer Mitteilung in [Praxis/Klinik]; die Anschrift wird ergänzt.

Das Beispiel trennt die Schilderung der Person von der eigenen Kenntnis des Ausfüllenden. Eine fehlende Uhrzeit nicht schätzen, ohne die Schätzung kenntlich zu machen. Gibt es widersprüchliche Angaben, den Widerspruch klären oder offen benennen. Relevante Fotos oder eine Wegskizze können einen Ablauf erläutern, ersetzen aber nicht die Textangaben.

Die rechtliche Einordnung von Abweichungen vertieft Wegeunfall: Was ist versichert?. Bei einer erforderlichen Anzeige sind Zweifel am Versicherungsschutz kein Anlass, Tatsachen im Formular wegzulassen.

BG, VBG, BGW oder Unfallkasse nicht verwechseln

Wählen Sie zuerst den tatsächlichen Unfallversicherungsträger des Unternehmens. Die VBG und die BGW sind Berufsgenossenschaften, keine frei wählbaren Alternativen zu einer BG. Falls die Zuordnung fehlt, hilft Wegeunfall und Berufsgenossenschaft.

Für die Formularauswahl sind diese Unterschiede praktisch relevant:

  • VBG: Die Seite Unfall oder Berufskrankheit melden führt zur offiziellen Online-Meldung. Für spätere Rückfragen das konkret zugesandte Formular verwenden.
  • BGW: Die Meldeseite mit Wegeunfall-Fragebogen bietet „Mein Unternehmen“ und einen Zugang ohne Registrierung. Den Wegefragebogen U3030 nur auf Anfrage ausfüllen. Das alte Unfallanzeigen-Portal dient seit September 2025 nicht mehr zur Abgabe neuer Anzeigen.
  • Unfallkasse NRW: Auf der Formularseite für Unfallanzeigen stehen unterschiedliche Wegefragebögen für Unternehmen und Versicherte. Unternehmen sollen ihren Fragebogen zusätzlich zur Unfallanzeige gemeinsam einreichen.
  • BG BAU: Die Seite Unfall melden bietet ein Online-Formular ohne Login, das Kundenportal sowie Formular und Erläuterungen für den Papierweg.

Übernehmen Sie keine vorausgefüllte Unternehmensnummer oder Empfängeranschrift aus einer fremden Hochschul- oder Betriebsvorlage. Ein passender Dateiname allein belegt weder Zuständigkeit noch Aktualität.

PDF bearbeiten und sicher übermitteln

Grundsätzlich sieht § 2 UVAV die elektronische Übermittlung vor. Die Übergangsregelung in § 7 UVAV erlaubt die dort bezeichneten Vordrucke noch bis 31. Dezember 2027. Das bedeutet nicht, dass jede selbst erstellte PDF-Datei eine formgerechte Anzeige ist.

Prüfen Sie vor dem Ausfüllen die aktuelle offizielle Vorlage. Nach dem Speichern die Datei erneut öffnen: Sind Eingaben, Sonderzeichen und längere Hergangstexte vollständig sichtbar? Werden zusätzliche Anlagen benötigt, diese eindeutig dem Unfall zuordnen und beim Versand aufführen. Bei technischen Problemen mit Formularfeldern den offiziellen Online-Weg oder den Support des Trägers nutzen.

Gesundheitsdaten nicht zum Reparieren einer Datei in beliebige Online-Konverter hochladen. Ebenso wenig sollte man Schutzfunktionen oder Makros ungeprüft aktivieren, weil eine ältere Anleitung dies fordert. Für die Übermittlung gelten die vorgesehenen sicheren Verfahren des Trägers; die BG BAU bittet ausdrücklich darum, Unfallanzeigen nicht per E-Mail zu senden.

Formularspur als Checkliste

Diese eigene Abgabeprüfung ergänzt die offizielle Formularanleitung. Sie dokumentiert den Arbeitsstand, nicht das Ergebnis der späteren Versicherungsprüfung.

Punkt Vor der Ablage prüfen
Vorlage Zuständiger Träger und richtige Personengruppe ausgewählt; zusätzliche Fragebögen nach dessen Vorgabe behandelt?
Inhalt Hergang lesbar, Stammdaten abgeglichen, unbekannte Angaben erkennbar und Anlagen zugeordnet?
Beteiligung Erforderliche Kenntnisnahme oder Unterschriften vor Absendung erfolgt?
Versand Tatsächlich abgesendet; Datum, Empfänger, Inhalt und verfügbare Bestätigung gesichert?
Kopien Betroffene auf ihr Auskunftsrecht hingewiesen und vorgeschriebene Informationen oder Durchschriften erledigt?

Nach § 193 Absatz 5 SGB VII unterzeichnet der vorhandene Betriebs- oder Personalrat mit; bei elektronischer Übermittlung wird das vorab informierte Mitglied angegeben. Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt sind zu informieren. Beschäftigte haben Anspruch auf den Anzeigeninhalt in einem barrierefreien Format; § 6 UVAV verpflichtet zum Hinweis auf dieses Recht.

Eine zusätzliche Weiterleitung an die zuständige Arbeitsschutzbehörde kann erforderlich sein. Nicht annehmen, dass jedes Portal sie automatisch erledigt. Die vollständige Rollenverteilung erläutert Wegeunfall: Arbeitgeberpflichten.

Formular und Anerkennung trennen

Eine Versandbestätigung besagt zunächst nur, dass Unterlagen übermittelt wurden. Der Unfallversicherungsträger entscheidet, ob ein versicherter Wegeunfall vorliegt. Eine korrekte Datei garantiert weder Anerkennung noch eine bestimmte Leistung.

Fällt nach dem Versand ein Fehler auf, die Korrektur eindeutig als Ergänzung zur bisherigen Anzeige kennzeichnen und den vorgesehenen Kontaktweg nutzen. Unfalltag und vorhandenes Aktenzeichen nennen; die versandte Fassung nicht stillschweigend überschreiben. Zugriffe auf Unfallunterlagen auf die jeweils erforderlichen Personen beschränken.

ArbeitsschutzPilot nutzen

ArbeitsschutzPilot unterstützt Gefährdungsbeurteilungen, Maßnahmen, Fristen und deren Dokumentation. Der hier beschriebene Formularversand erfolgt über die offiziellen Verfahren des Unfallversicherungsträgers. Eine elektronische Unfallanzeige, ein amtlicher Wegefragebogen oder eine Entscheidung über Leistungen ist damit nicht zugesagt.

Redaktionell geprüft am 12. September 2026 anhand der verlinkten Gesetze und offiziellen Formularhinweise. Recherche und Überarbeitung erfolgten KI-gestützt; eine anwaltliche Begutachtung dieses Artikels hat nicht stattgefunden. Ausfüllbeispiel und Abgabeprüfung sind eigene redaktionelle Arbeitshilfen, keine dokumentierten Kundenfälle oder behördlich freigegebenen Formulare.