Sofort organisatorisch aufnehmen

Die medizinische Versorgung geht vor der Unfallakte. Bei einem Notfall ist der Rettungsdienst über 112 zuständig. Beschäftigte sollten der behandelnden Praxis sagen, dass der Unfall auf dem Weg zur oder von der Arbeit passiert ist. Eine betriebliche Freigabe oder fertig ausgefüllte Unfallanzeige ist keine Voraussetzung dafür, Hilfe zu erhalten.

Für die interne Aufnahme empfiehlt sich eine erreichbare Ansprechperson mit Vertretung. Erfassen Sie zunächst:

  • Unfalltag, Uhrzeit und Ort;
  • die Schilderung der betroffenen Person einschließlich Ausgangspunkt und Ziel des Weges;
  • bekannte Verletzungen und Arbeitsunfähigkeit einschließlich voraussichtlicher Dauer;
  • Zeitpunkt, zu dem der Betrieb vom Unfall erfahren hat, sowie noch offene Angaben.

Beschäftigte müssen Unfälle unverzüglich der zuständigen betrieblichen Stelle melden. Kann die verletzte Person das nicht selbst, beschreibt KomNet zur betrieblichen Unfallmeldung auch die Meldepflicht für Betriebsangehörige, die zuerst davon erfahren. Die Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit bleibt nach § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz ebenfalls erforderlich, auch bei eAU.

Die D-Arzt-Frage hat eine andere Schwelle als die Unfallanzeige: Nach den DGUV-Kriterien zum Durchgangsarztverfahren ist eine Vorstellung beispielsweise bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit über den Unfalltag hinaus erforderlich. Für bestimmte isolierte Verletzungen bestehen fachärztliche Sonderwege. Die unmittelbaren Schritte für Betroffene erläutert Wegeunfall: Was tun?.

Unfallanzeige und Formular prüfen

Für hier behandelte Beschäftigtenunfälle gilt: Bei Tod oder mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit ist eine Unfallanzeige vorgeschrieben. Der Unternehmer oder eine bevollmächtigte Person erstattet sie an die zuständige BG oder Unfallkasse. § 193 SGB VII nennt eine Frist von drei Tagen ab Kenntnis des Unternehmers vom Unfall. Verwechseln Sie diese Meldefrist nicht mit der Arbeitsunfähigkeitsgrenze.

Bei deren Berechnung zählt der Unfalltag nicht mit, Wochenenden und Feiertage dagegen schon. Ein eigenes Zählbeispiel: Unfall am Freitag, durchgehende Arbeitsunfähigkeit bis einschließlich Dienstag – Samstag bis Dienstag ergeben vier Tage. Diese Zählweise bestätigt die Unfallkasse NRW. Warten Sie nicht routinemäßig bis zur Rückkehr an den Arbeitsplatz; prüfen Sie den bekannten Verlauf zeitnah und reichen Sie Änderungen nach.

Bei Todesfällen, Massenunfällen oder schweren Gesundheitsschäden nennt die DGUV zusätzliche Sofortmeldungen. Kontaktieren Sie den zuständigen Träger ohne Abwarten der regulären Bearbeitung und beachten Sie dessen konkrete Meldehinweise.

Arztbericht, eAU und Unfallanzeige sind drei verschiedene Vorgänge. Die Personalabteilung darf „Arzt hat gemeldet“ nicht als Erledigungsnachweis für die eigene Anzeige behandeln. Den ausführlichen Meldeablauf finden Sie unter Wegeunfall melden, die Auswahl von Anzeige und ergänzendem Fragebogen unter Wegeunfall-Formular.

Arbeitgeber-Checkliste

Diese Rollenaufteilung ist eine eigene organisatorische Arbeitshilfe. In kleinen Betrieben kann eine Person mehrere Aufgaben übernehmen; eine Vertretung und eindeutige Übergaben verhindern, dass eine Meldung zwischen Führungskraft und Personalstelle liegen bleibt.

Zuständige Rolle Aufgabe und nachvollziehbares Ergebnis
Führungskraft oder Meldestelle Erstnachricht aufnehmen, Versorgung ansprechen, Eingang mit Datum und Uhrzeit weitergeben.
Unternehmer oder Bevollmächtigte Meldepflicht prüfen, Anzeige übermitteln, Versandbestätigung und offene Rückfragen zuordnen.
Personalstelle und Abrechnung Arbeitsunfähigkeit bearbeiten, Entgeltfortzahlung prüfen, erforderliche Entgeltdaten bereitstellen.
Betriebs- oder Personalrat Vorgeschriebene Beteiligung vor Absendung der Anzeige sicherstellen.
Fachkraft und Betriebsarzt Über die Anzeige informieren; gegebenenfalls Präventionsbedarf besprechen.
Fallverantwortliche Person Betroffene über ihr Auskunftsrecht informieren, nächste Rückfrage mit Termin und Zuständigkeit festhalten.

Die gesetzlichen Beteiligungsregeln stehen in § 193 Absatz 4, 5 und 7 SGB VII: Der vorhandene Betriebs- oder Personalrat unterzeichnet mit. Bei elektronischer Übermittlung wird stattdessen angegeben, welches Mitglied vor dem Absenden Kenntnis von der Anzeige hatte. Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt sind zu informieren. Unterliegt der Betrieb der allgemeinen Arbeitsschutzaufsicht, erhält auch die zuständige Landesbehörde eine Durchschrift.

Beschäftigte können den Inhalt der Anzeige in einem barrierefreien Format verlangen; auf dieses Recht müssen sie hingewiesen werden. Dokumentieren Sie, wie erforderliche Empfänger erreicht wurden. Gehen Sie nicht ungeprüft davon aus, dass jedes Portal sämtliche Weiterleitungen automatisch erledigt.

Unklarer Wegbezug oder verspätete Nachricht

Arbeitgeber sollen den Hergang nachvollziehbar beschreiben, nicht selbst ein Anerkennungsverfahren durchführen. Notieren Sie getrennt, was Beschäftigte berichtet haben, was anderweitig belegt ist und was noch fehlt. Aus „vermutlich auf dem direkten Weg“ darf im Formular keine gesicherte Tatsache werden.

Ob etwa eine Unterbrechung oder Abweichung versichert war, richtet sich nach den Umständen und § 8 SGB VII. Bei Zweifeln den Sachverhalt offenlegen und mit dem Träger klären, statt eine ansonsten erforderliche Anzeige wegen einer eigenen Vermutung zurückzuhalten. Die Kontakt- und Verfahrensfragen vertieft Wegeunfall und Berufsgenossenschaft.

Wird der Unfall erst später bekannt oder verlängert sich die Arbeitsunfähigkeit, halten Sie den tatsächlichen Informationsstand mit Datum fest. Prüfen Sie die Anzeige unverzüglich erneut und ergänzen Sie fehlende Fakten. Nicht rückdatieren. Bei einer möglicherweise versäumten Frist den Träger kontaktieren. Beschäftigte können sich bei Schwierigkeiten mit der betrieblichen Meldung auch selbst an ihn wenden.

Lohn, BG und Sachschaden trennen

Eine offene BG-Entscheidung entbindet den Arbeitgeber nicht von seinen eigenen Zahlungspflichten. Nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz besteht bei erfüllten Voraussetzungen ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen. Der gesetzliche Anspruch entsteht grundsätzlich nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses; Vorerkrankungszeiten und günstigere Regelungen können die Prüfung beeinflussen.

Die Abrechnung braucht deshalb einen eigenen Bearbeitungsstand. „An BG weitergeleitet“ bedeutet nicht „Lohnzahlung erledigt“. Die Einzelheiten zu Anspruch und Übergang in andere Leistungen behandelt Wegeunfall und Lohnfortzahlung. Über Leistungen der Unfallversicherung wie Verletztengeld entscheidet dagegen der zuständige Träger.

Schäden an Auto oder Fahrrad getrennt aufnehmen. Aus einem gemeldeten Wegeunfall folgt weder automatisch eine Erstattung durch die BG noch eine Zahlungspflicht des Arbeitgebers. Beschädigte Hilfsmittel sind außerdem anders einzuordnen als gewöhnliche Sachschäden. Für Haftungs- und Versicherungsfragen führt Sachschaden beim Wegeunfall: Wer zahlt? weiter.

Welche Nachteile hat ein Wegeunfall für Arbeitgeber?

Ausfallzeiten, Vertretung, Entgeltfortzahlung und Bearbeitungsaufwand können den Betrieb belasten. Ein pauschales „jeder Wegeunfall erhöht den BG-Beitrag“ ist jedoch falsch: Bei gewerblichen Berufsgenossenschaften bleiben die Wegeunfälle nach § 8 Absatz 2 Nummer 1 bis 4 SGB VII im unfallbezogenen Beitragszuschlags- und Nachlassverfahren außer Ansatz. Das regelt § 162 SGB VII.

Diese Ausnahme ist keine Zusage eines dauerhaft gleichbleibenden Gesamtbeitrags. Andere Berechnungsfaktoren können sich verändern; auch ist nicht jeder betriebliche Weg rechtlich ein Wegeunfall in diesem Sinne. Beitragsfragen und Unfallanzeige deshalb getrennt bearbeiten.

Datenschutz und Rollen klären

Eine Unfallanzeige kann Angaben zur Verletzung und zum betroffenen Körperteil erfordern. Daraus folgt kein Bedarf an einer vollständigen Krankenakte in der Personalabteilung. § 26 BDSG knüpft die Verarbeitung von Beschäftigten- und Gesundheitsdaten unter anderem an ihre Erforderlichkeit für die dort genannten Zwecke und Pflichten.

Praktisch bedeutet das: Unfallunterlagen zugriffsbeschränkt ablegen, der Abrechnung nur die benötigten Informationen geben und Diagnosen nicht in offenen Team-Chats verteilen. Medizinische Befunde gehören in die vorgesehenen Kommunikationswege zwischen behandelnden Stellen und Unfallversicherung. Gesetzliche Beteiligungs- und Informationsrechte bleiben bestehen.

Legen Sie Aufbewahrung und Löschung nach Unterlagenart fest. Die von KomNet erläuterte fünfjährige Aufbewahrung betrifft Aufzeichnungen über Erste-Hilfe-Leistungen, nicht pauschal jede Unfall-, Personal- oder Lohnunterlage. Auch kleine Verletzungen sind bei geleisteter Erster Hilfe zu dokumentieren; „keine verpflichtende Unfallanzeige“ bedeutet nicht „keinerlei Dokumentation“.

ArbeitsschutzPilot nutzen

Ergeben sich aus dem Vorfall betriebliche Präventionsaufgaben, ordnen Sie jeder Maßnahme eine verantwortliche Person, einen Termin und eine Wirksamkeitsprüfung zu. Bei betroffenen Arbeitsbedingungen ist gegebenenfalls die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG zu überprüfen.

ArbeitsschutzPilot unterstützt die Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen, Maßnahmen, Fristen und Unterweisungen. Eine elektronische Unfallanzeige an die BG, eine eAU-Anbindung oder eine vollständige Lohnabrechnung wird damit nicht zugesagt. Erforderliche Meldungen erfolgen weiterhin über die dafür vorgesehenen Verfahren des zuständigen Trägers.

Quellen und redaktioneller Prüfstand

Redaktionell überarbeitet am 12. September 2026 anhand der verlinkten Vorschriften, DGUV-Informationen und Hinweise der Unfallversicherungsträger. Rollen-Checkliste und Zählbeispiel sind eigene redaktionelle Arbeitshilfen, keine dokumentierten Kundenfälle oder behördlich freigegebenen Formulare.

Diese Seite behandelt die Arbeitgeberorganisation bei Beschäftigtenunfällen in Deutschland. Sie ersetzt keine individuelle rechtliche oder medizinische Beratung und keine Entscheidung des Unfallversicherungsträgers. Für Schul-, Kita- und Studierendenunfälle gelten teilweise andere Anzeigevoraussetzungen.