Zahlungsfragen nicht im Unfallworkflow entscheiden
Für Arbeitgeber ist wichtig, die organisatorischen Fakten sauber zu halten. Ob und welche Leistung gezahlt wird, hängt von Anerkennung, Arbeitsunfähigkeit und gesetzlichen Voraussetzungen ab.
- Arbeitsunfähigkeit und Zeitraum erfassen
- Entgeltfortzahlung und mögliche Folgeleistungen trennen
- zuständige BG oder Unfallkasse dokumentieren
- keine verbindliche Leistungszusage im Arbeitsschutztool treffen
Entgeltfortzahlung und Verletztengeld trennen
§ 3 EntgFG betrifft die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bis zu sechs Wochen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Wegeunfall-Kontext kann danach Verletztengeld nach SGB VII relevant werden.
- Lohnabrechnung und Unfallakte getrennt führen
- Verletztengeld nicht mit Krankengeld gleichsetzen
- Beginn, Ende und Höhe nicht selbst festlegen
- Rückfragen von BG, Unfallkasse oder Krankenkasse nachverfolgen
Für detaillierte Zahlungsfragen gibt es getrennte Seiten: Lohnfortzahlung bei Wegeunfall behandelt sechs Wochen und Entgeltfortzahlung, Wegeunfall Krankengeld ordnet Krankengeld und Verletztengeld sprachlich sauber ein.
Nach sechs Wochen besonders sauber dokumentieren
Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung entstehen häufig Unsicherheiten. Der Betrieb sollte dann Unterlagen, Ansprechpartner und Fristen sichtbar halten, ohne den Leistungsanspruch zu bewerten.
- Arbeitsunfähigkeitsdaten prüfen
- Anerkennung und Aktenzeichen dokumentieren
- Rückfragen der betroffenen Person an zuständige Stellen verweisen
- Präventionsmaßnahmen unabhängig von Zahlungsfragen bearbeiten
Wer zahlt was?
Die richtige Antwort hängt von Zeitraum, Anerkennung und Leistung ab. Für die betriebliche Dokumentation reicht eine vorsichtige Zuständigkeitsmatrix.
| Thema | Typische Zuständigkeit | Was der Betrieb festhält |
|---|---|---|
| Erste Wochen Arbeitsunfähigkeit | Arbeitgeber und Lohnabrechnung | Arbeitsunfähigkeit, Zeitraum, Nachweise |
| Unfallanzeige und Anerkennung | BG oder Unfallkasse | Hergang, Wegbezug, Einreichung, Aktenzeichen |
| Verletztengeld | gesetzliche Unfallversicherung, häufig mit Krankenkasse in der Auszahlung | offene Unterlagen und Ansprechpartner |
| Sachschaden | getrennt mit Versicherung oder geeigneter Beratung klären | Schadenhinweis, Unterlagen, keine Zusage |
Sachschaden getrennt betrachten
Wenn beim Wegeunfall ein Auto, Fahrrad, Helm, Brille oder anderes Eigentum beschädigt wird, ist das nicht dieselbe Frage wie Entgeltfortzahlung oder Verletztengeld. Sachschäden sollten in einer eigenen Spur dokumentiert und mit Versicherern oder geeigneter Beratung geklärt werden.
ArbeitsschutzPilot nutzen
ArbeitsschutzPilot kann Unfallanzeige, Arbeitsunfähigkeit, BG-Kommunikation, Lohnfortzahlungs-Hinweis, Rückfragen und Maßnahmenstatus strukturieren. Leistungsberechnung und Anerkennung bleiben bei den zuständigen Stellen.