Lohnfortzahlung nicht mit Anerkennung verwechseln
Beim Wegeunfall sollte der Betrieb zuerst Fakten und Nachweise ordnen. Die Frage, ob ein Unfall anerkannt wird und welche Leistung gezahlt wird, ist keine Entscheidung des Arbeitgebers.
- Arbeitsunfähigkeit und Zeitraum dokumentieren
- Entgeltfortzahlung und Unfallanzeige getrennt prüfen
- zuständige BG oder Unfallkasse aufnehmen
- keine pauschale Leistungszusage machen
Entgeltfortzahlung bis sechs Wochen einordnen
§ 3 EntgFG nennt Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bis zu sechs Wochen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Für den Arbeitsschutzprozess ist vor allem wichtig, dass Zeitraum, Nachweise und Zuständigkeiten sauber dokumentiert sind.
- Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit erfassen
- Lohnabrechnung als eigene Zuständigkeit kennzeichnen
- Unfallanzeige und Entgeltfortzahlung nicht vermischen
- offene Bescheinigungen und Rückfragen mit Frist führen
Nach sechs Wochen an Verletztengeld denken
Nach sechs Wochen ist im Wegeunfall-Kontext häufig Verletztengeld nach SGB VII gemeint, nicht eine automatische Verlängerung der Lohnfortzahlung.
- Verletztengeld als Thema der gesetzlichen Unfallversicherung markieren
- Krankenkasse, BG oder Unfallkasse als Ansprechpartner trennen
- Beginn, Ende und Höhe nicht im Arbeitsschutztool berechnen
- Beschäftigte an zuständige Stellen verweisen
Zeitachse für Arbeitgeber
Die Zeitachse sollte im Vorgang sichtbar sein, ohne eine Leistungsberechnung vorzunehmen.
| Phase | Was dokumentieren? |
|---|---|
| Unfalltag | Hergang, Wegbezug, Arztkontakt, interne Meldung |
| Erste Tage | Arbeitsunfähigkeit, Kenntnisdatum, Unfallanzeige-Prüfung |
| Bis sechs Wochen | Entgeltfortzahlungszeitraum und Lohnabrechnungszuständigkeit |
| Danach | mögliche Verletztengeld-Rückfragen, Aktenzeichen und zuständige Stellen |
Was Arbeitgeber sauber festhalten sollten
Die Qualität der Nachweiskette entscheidet, ob Rückfragen schnell beantwortet werden können. Dazu gehören Unfallhergang, Wegbezug, Arbeitsunfähigkeit, Unfallanzeige und Kommunikation mit den zuständigen Stellen.
- Ort, Uhrzeit, Start und Ziel des Weges
- Arbeitsunfähigkeit und Arztkontakt
- Meldefrist und Unfallanzeige
- Aktenzeichen, Rückfragen und Unterlagen
- Präventionsmaßnahmen unabhängig vom Leistungsfall
ArbeitsschutzPilot nutzen
ArbeitsschutzPilot kann Wegeunfall, Entgeltfortzahlungs-Hinweis, Arbeitsunfähigkeit, Unfallanzeige, BG-Kommunikation und Folgeaufgaben in einem Vorgang strukturieren. Leistungsberechnung und Anerkennung bleiben bei den zuständigen Stellen.