Lohnfortzahlung nicht mit Anerkennung verwechseln

Beim Wegeunfall sollte der Betrieb zuerst Fakten und Nachweise ordnen. Die Frage, ob ein Unfall anerkannt wird und welche Leistung gezahlt wird, ist keine Entscheidung des Arbeitgebers.

  • Arbeitsunfähigkeit und Zeitraum dokumentieren
  • Entgeltfortzahlung und Unfallanzeige getrennt prüfen
  • zuständige BG oder Unfallkasse aufnehmen
  • keine pauschale Leistungszusage machen

Entgeltfortzahlung bis sechs Wochen einordnen

§ 3 EntgFG nennt Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bis zu sechs Wochen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Für den Arbeitsschutzprozess ist vor allem wichtig, dass Zeitraum, Nachweise und Zuständigkeiten sauber dokumentiert sind.

  • Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit erfassen
  • Lohnabrechnung als eigene Zuständigkeit kennzeichnen
  • Unfallanzeige und Entgeltfortzahlung nicht vermischen
  • offene Bescheinigungen und Rückfragen mit Frist führen

Nach sechs Wochen an Verletztengeld denken

Nach sechs Wochen ist im Wegeunfall-Kontext häufig Verletztengeld nach SGB VII gemeint, nicht eine automatische Verlängerung der Lohnfortzahlung.

  • Verletztengeld als Thema der gesetzlichen Unfallversicherung markieren
  • Krankenkasse, BG oder Unfallkasse als Ansprechpartner trennen
  • Beginn, Ende und Höhe nicht im Arbeitsschutztool berechnen
  • Beschäftigte an zuständige Stellen verweisen

Zeitachse für Arbeitgeber

Die Zeitachse sollte im Vorgang sichtbar sein, ohne eine Leistungsberechnung vorzunehmen.

Phase Was dokumentieren?
Unfalltag Hergang, Wegbezug, Arztkontakt, interne Meldung
Erste Tage Arbeitsunfähigkeit, Kenntnisdatum, Unfallanzeige-Prüfung
Bis sechs Wochen Entgeltfortzahlungszeitraum und Lohnabrechnungszuständigkeit
Danach mögliche Verletztengeld-Rückfragen, Aktenzeichen und zuständige Stellen

Was Arbeitgeber sauber festhalten sollten

Die Qualität der Nachweiskette entscheidet, ob Rückfragen schnell beantwortet werden können. Dazu gehören Unfallhergang, Wegbezug, Arbeitsunfähigkeit, Unfallanzeige und Kommunikation mit den zuständigen Stellen.

  • Ort, Uhrzeit, Start und Ziel des Weges
  • Arbeitsunfähigkeit und Arztkontakt
  • Meldefrist und Unfallanzeige
  • Aktenzeichen, Rückfragen und Unterlagen
  • Präventionsmaßnahmen unabhängig vom Leistungsfall

ArbeitsschutzPilot nutzen

ArbeitsschutzPilot kann Wegeunfall, Entgeltfortzahlungs-Hinweis, Arbeitsunfähigkeit, Unfallanzeige, BG-Kommunikation und Folgeaufgaben in einem Vorgang strukturieren. Leistungsberechnung und Anerkennung bleiben bei den zuständigen Stellen.