Erst die Begriffe trennen
Krankengeld, Verletztengeld und Entgeltfortzahlung werden im Alltag oft vermischt. Für Arbeitgeber ist eine präzise Dokumentation wichtig, damit Rückfragen nicht mit falschen Begriffen beantwortet werden.
- Entgeltfortzahlung als vorgelagerten Zeitraum markieren
- Verletztengeld als mögliche Unfallversicherungsleistung führen
- Krankenkasse als mögliche Auszahlungsstelle getrennt notieren
- keine Leistungsentscheidung im Betrieb treffen
Warum oft Verletztengeld gemeint ist
Bei einem Wegeunfall kann die gesetzliche Unfallversicherung zuständig sein. Die DGUV beschreibt Verletztengeld als Leistung bei Arbeitsunfähigkeit infolge Arbeitsunfall oder Berufskrankheit und grenzt es vom Krankengeld ab.
- Wegeunfall und Anerkennung getrennt dokumentieren
- BG oder Unfallkasse als zuständige Stelle aufnehmen
- Auszahlung und Leistung fachlich nicht selbst bewerten
- Unterlagen und Fristen nachvollziehbar halten
Nach sechs Wochen sauber übergeben
Viele Krankengeld-Suchen entstehen nach Ablauf der Entgeltfortzahlung. Dann braucht der Betrieb vor allem eine vollständige Akte, nicht eine eigene Berechnung.
- Arbeitsunfähigkeitszeitraum prüfen
- Ende der Entgeltfortzahlung sichtbar machen
- Aktenzeichen und Ansprechpartner erfassen
- Rückfragen von Krankenkasse, BG oder Unfallkasse bündeln
Was in die Wegeunfallakte gehört
Die betriebliche Akte sollte alle Fakten enthalten, die für Meldung, Rückfragen und Prävention relevant sind. Gesundheits- und Lohndaten gehören dabei besonders geschützt.
- Hergang, Wegbezug und Unfallort
- Arztkontakt und Arbeitsunfähigkeit
- Unfallanzeige und Meldefrist
- Unterlagen, Bescheinigungen und Rückfragen
- Maßnahmen zur Vermeidung ähnlicher Ereignisse
ArbeitsschutzPilot nutzen
ArbeitsschutzPilot hilft, Wegeunfall, Arbeitsunfähigkeit, Unfallanzeige, BG-Kommunikation, Krankenkassen-Rückfragen und Maßnahmenstatus nachvollziehbar zu verbinden. Die Entscheidung über Krankengeld, Verletztengeld oder Höhe bleibt außerhalb des Tools.