Wunschvorsorge nach ArbMedVV
Wunschvorsorge ist kleiner als Pflicht- und Angebotsvorsorge, aber als eigener Suchcluster klar genug. Diese Seite erklärt die Rolle im Vorsorgesystem.
Beispiel aus dem Workflow
Konkrete Zeilen statt leere PDF-Datei.
Abgrenzung zu Pflicht und Angebot
Wunschvorsorge wird nicht dadurch unwichtig, dass kein Pflicht- oder Angebotsanlass erkannt wurde. Sie sollte als eigener Prozess bekannt und erreichbar sein.
- Beschäftigte über Möglichkeit informieren
- Anfrage und organisatorische Weiterleitung dokumentieren
- Betriebsarzt oder zuständige Stelle einbinden
- medizinische Inhalte vertraulich außerhalb des Tools halten
Praktische Bearbeitung im Betrieb
Der Betrieb sollte wissen, wie ein Wunsch aufgenommen wird, ohne Gesundheitsdetails abzufragen oder vorschnell zu bewerten.
- niedrigschwelligen Meldeweg definieren
- Zuständigkeit und Reaktionsfrist festlegen
- nur organisatorische Statusdaten speichern
- Erkenntnisse für Gefährdungsbeurteilung datenschutzgerecht prüfen
Quellen und Grenzen bei wunschvorsorge
Die Inhalte orientieren sich an offiziellen Arbeitsschutzquellen und an der Produktlogik von ArbeitsschutzPilot. Rechtliche oder fachliche Aussagen werden bewusst vorsichtig formuliert: Die Software unterstützt Dokumentation, ersetzt aber keine Beratung, keine behördliche Auskunft und keine Prüfung vor Ort.
- ArbSchG Paragraph 5 als Ausgangspunkt für die Beurteilung von Arbeitsbedingungen
- BAuA-Prozessschritte: vorbereiten, ermitteln, beurteilen, Maßnahmen festlegen, umsetzen, prüfen, dokumentieren und fortschreiben
- fachkundige Prüfung bei besonderen Risiken, unklaren Tätigkeiten oder branchenspezifischen Anforderungen
- keine Garantie auf Vollständigkeit oder rechtliche Konformität
FAQ zu wunschvorsorge
Was ist Wunschvorsorge?
Wunschvorsorge ist arbeitsmedizinische Vorsorge auf Wunsch von Beschäftigten, ergänzend zu Pflicht- und Angebotsvorsorge.
Muss der Arbeitgeber Wunschvorsorge organisieren?
Der Arbeitgeber muss den Prozess ernst nehmen und zuständige arbeitsmedizinische Stellen einbinden. Die konkrete Bewertung hängt vom Einzelfall ab.
Welche Daten gehören in ArbeitsschutzPilot?
Nur organisatorische Statusdaten. Gesundheitsdaten, Beschwerden oder Befunde gehören nicht in die Arbeitsschutz-Dokumentation.