Feste Raumvorgaben und bedarfsabhängiges Inventar unterscheiden
Für die Ausstattung des Erste-Hilfe-Raums sind zwei Abschnitte der ASR A4.3 entscheidend: Abschnitt 6.1 beschreibt die baulichen Anforderungen einschließlich fester Installationen. Abschnitt 6.2 nennt Beispiele für Inventar und Hilfsmittel, die anhand der Gefährdungsbeurteilung auszuwählen sind. Wer eine Händlerliste vollständig bestellt, hat damit noch keine betriebliche Eignung nachgewiesen.
Zur festen Ausstattung gehören ein Waschbecken mit fließendem Kalt- und Warmwasser sowie ein Telefon oder vergleichbares Kommunikationsmittel. Ein Desinfektionsspender ersetzt das Waschbecken nicht. Außerdem muss sich eine Toilette in unmittelbarer Nähe befinden. Der Raum muss mit einer Krankentrage leicht erreichbar und gegen Einblick von außen geschützt sein. Grundlage ist ASR A4.3, Abschnitt 6.1.
Die ASR nennt mindestens 20 m² Grundfläche für Räume und 12,5 m² für Erste-Hilfe-Container. Planen Sie deshalb vor der Bestellung einen maßstäblichen Möblierungsplan: Türöffnung, Liege, Schranktüren und der Weg mit der Trage müssen zusammen funktionieren. Weitere Vorgaben zu Lage, Oberflächen, Raumklima und Barrierefreiheit erläutert unser Überblick zur ASR A4.3. Eine abweichende Lösung benötigt eine belastbare Begründung gleichwertiger Sicherheit; Platzmangel allein genügt nicht.
Welche Möbel und Materialien kommen in Betracht?
Die folgende Auswahl verbindet Beispiele aus ASR A4.3, Abschnitt 6.2 mit redaktionellen Prüffragen für die Beschaffung. Sie ist keine vollständige, für jeden Betrieb verbindliche Stückliste. Legen Sie mit betriebsärztlicher und sicherheitstechnischer Beratung fest, was am Standort tatsächlich benötigt wird.
| Bereich | Auswahl und praktische Prüfung |
|---|---|
| Liege | Die ASR nennt eine Untersuchungsliege mit verstellbarem Kopf- und Fußteil. Prüfen Sie Belastbarkeit, Bedienung, Reinigbarkeit und den Platz im aufgestellten Zustand. |
| Stauraum | Schrank oder Koffer zur geordneten, hygienischen Aufbewahrung. Lassen sich benötigte Materialien finden, ohne andere Fächer auszuräumen? |
| Handhygiene | Spender für Seife, Desinfektions- und Hautschutzmittel sowie Einmalhandtücher bedarfsgerecht vorsehen; passende Nachfüllprodukte und Zuständigkeit festlegen. |
| Hilfsmittel | Die ASR nennt etwa den Inhalt eines großen Verbandkastens, Decken und Einmalauflagen. Soll-Bestand und Lagerbedingungen für die ausgewählten Materialien dokumentieren. |
| Arbeitsfläche | Geeignete Ablage, Sitz- und Schreibmöglichkeit einplanen. Materialablage und Dokumentation dürfen den Zugang zur Liege nicht blockieren. |
| Abfall | Behälter passend zu den entstehenden Abfällen auswählen. Bei spitzen oder scharfen Gegenständen sichere Abwurfbehälter vorsehen und den Entsorgungsweg klären. |
Vermerken Sie zu jeder ausgewählten Position Zweck, Menge, Aufbewahrungsort und Ersatzbeschaffung. Das verhindert beispielsweise, dass Einmalauflagen bestellt werden, die nicht auf die vorhandene Liege passen, oder ein Schrank nur mit einem nicht verfügbaren Schlüssel geöffnet werden kann.
Die Raumversorgung ersetzt nicht die erforderliche Verteilung von Erste-Hilfe-Material im übrigen Betrieb. Anhang 4.3 ArbStättV fordert auch außerhalb des Raums leicht zugängliche und einsatzbereite Mittel, wo die Arbeitsbedingungen sie erfordern. Mengen und Standorte behandelt die Seite zum Erste-Hilfe-Material im Betrieb.
Medizinische Zusatzausstattung nur mit geklärtem Einsatz
Ein AED, Diagnostikgerät oder Infusionsständer auf einer Ausstattungsliste bedeutet nicht, dass jedes dieser Produkte in jeden Raum gehört. Die ASR führt solche Gegenstände als Beispiele an. Medikamente, Infusionslösungen, Infusionsbestecke und Venenverweilkanülen nennt sie ausdrücklich unter dem Vorbehalt einer betriebsärztlichen Festlegung.
Klären Sie vor der Beschaffung: Welches betriebliche Risiko soll abgedeckt werden? Wer kann das Mittel fachgerecht anwenden? Wer betreut das Gerät und sorgt für benötigte Unterweisung, Kontrolle und Ersatzteile? Die DGUV Information 204-022, Abschnitt 5.3.2 ordnet zusätzliche medizinische Geräte ebenfalls der Gefährdungsbeurteilung und betriebsärztlichen Abstimmung zu.
Ein ausgestatteter Raum erweitert nicht automatisch die Befugnisse betrieblicher Ersthelfer. Die DGUV-FAQ zur Medikamentengabe unterscheidet ärztliche Maßnahmen von einer im Einzelfall geregelten Unterstützung bei verordneten Notfallmedikamenten. Dieser Artikel ist keine Anleitung zu medizinischen Behandlungen.
Wann ist ein Erste-Hilfe-Raum erforderlich?
Nach DGUV Vorschrift 1 § 25 Absatz 4, erläutert durch den Fachbereich Erste Hilfe, ist ein Raum oder eine vergleichbare Einrichtung erforderlich:
- in Betrieben mit mehr als 1.000 Versicherten;
- bei mehr als 100 Versicherten, wenn Art, Schwere und Zahl der Unfälle einen gesonderten Raum erfordern;
- auf Baustellen mit mehr als 50 Versicherten.
Die BGN erläutert die betriebliche Schwelle anhand der gleichzeitig anwesenden Beschäftigten einer Betriebsstätte. Eine unternehmensweite Personalzahl ohne Standort- und Schichtbezug reicht deshalb als Entscheidungsgrundlage nicht aus. Unterhalb der Schwellen bleiben Gefährdungen, Tätigkeiten und räumliche Verhältnisse zu beurteilen. Für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen gelten zusätzliche Besonderheiten.
Ein Erste-Hilfe-Raum ersetzt weder die Ersthelfer-Anzahl noch die Pflicht zur funktionierenden Ersthelferorganisation. Raum, Material und verfügbare Hilfe müssen gemeinsam funktionieren.
Darf der Raum auch Besprechungsraum oder Lager sein?
Nein: Ein Erste-Hilfe-Raum dient der Ersten Hilfe und ärztlichen Erstversorgung, nicht als zusätzliche Besprechungsfläche. KomNet beantwortet die Frage zur Doppelnutzung ausdrücklich ablehnend und verweist auf die ausschließliche Zweckbestimmung in der DGUV Regel 100-001. Ein freier Terminkalender oder die Zusage, Möbel im Notfall beiseitezuschieben, beseitigt dieses Problem nicht.
Unterscheiden Sie zwischen benötigtem Raumzubehör und fachfremder Lagerung. Die im Inventar vorgesehene Nachfüllpackung gehört zur Versorgung; Aktenkartons oder saisonale Dekoration nicht. Halten Sie die Zweckbindung auch gegenüber Reinigung, Haustechnik und Raumverwaltung fest.
Raumcheck vor der Nutzung: fünf praktische Tests
Die folgenden Tests sind eine redaktionelle Umsetzungshilfe, keine vorgeschriebene behördliche Abnahme. Gehen Sie den fertig eingerichteten Raum gemeinsam mit den betrieblich Zuständigen durch; ein Foto der gelieferten Möbel genügt nicht.
- Den gesamten Zugang abgehen. Beginnen Sie am vorgesehenen Rettungszugang und prüfen Sie Türen, Schranken, Beschilderung und Zutrittsrechte bis zum Raum. Berücksichtigen Sie die Spät- oder Nachtschicht. Eine leere Trage kann bei einer sicher geplanten Begehung zeigen, ob enge Kurven und Türöffnungen tatsächlich passierbar sind.
- Die Einrichtung in Gebrauch betrachten. Liege aufstellen, Schrank öffnen und Ablage nutzen: Bleibt genügend Platz für Hilfe und Transport? Ist der Sichtschutz wirksam, ohne Beleuchtung oder Zugang zu beeinträchtigen?
- Installationen und Kommunikation prüfen. Funktionieren Warm- und Kaltwasser, Beleuchtung und die vorgesehene Meldeeinrichtung? Einen Verbindungstest nur mit vereinbarter Testgegenstelle durchführen, nicht mit einem unangekündigten Probe-Notruf an 112. Rettungsdienstkontakte und eindeutige Standortangaben müssen auffindbar sein.
- Soll und Ist vergleichen. Nicht nur vorhandene Verpackungen zählen: Passen Inhalt, Zustand und Lagerbedingungen zur festgelegten Liste? Fehlende oder unbrauchbare Positionen mit Zuständigkeit und nötiger Zwischenmaßnahme erfassen.
- Die Wiederherstellung durchspielen. Wer erfährt von einer Nutzung, reinigt, ergänzt Material und kontrolliert anschließend die Einsatzbereitschaft? Prüfen Sie diesen Ablauf auch für Urlaub und Schichtwechsel.
Im tatsächlichen Notfall hat erforderliche Hilfe am Ereignisort Vorrang; Verletzte werden nicht allein deshalb zum Raum gebracht, weil er vorhanden ist. Die Raumplanung muss zum betrieblichen Rettungsablauf passen.
Kontrolle und Übergabe organisieren
Führen Sie einen Raumsteckbrief mit Standort, Inventarliste, zuständiger Person und Vertretung. Unterscheiden Sie planmäßige Kontrollen von anlassbezogenen Prüfungen nach Nutzung, Umbau, Störungen oder veränderten Gefährdungen. Für die Einzelprüfung von Verbrauchsmaterial führt die Anleitung Verbandkasten prüfen weiter.
Ein fiktives Beispiel für einen aussagekräftigen Raumcheck:
Raum EH-02, Zugang über Tor Süd: Inventar vollständig, Waschbecken und Telefon funktionsfähig. Die Zugangskarte der Spätschicht öffnet die Zwischentür jedoch nicht. Haustechnik korrigiert die Berechtigung vor Schichtbeginn; die Schichtleitung prüft danach den vollständigen Weg. Bis zur erfolgreichen Prüfung darf der Zugang nicht als sichergestellt vermerkt werden.
Dokumentieren Sie bei jedem Mangel Feststellung, Auswirkung, Sofortmaßnahme, verantwortliche Person, Termin und Ergebnis der Nachkontrolle. „Bestellt“ oder „beauftragt“ ist noch kein Nachweis, dass das Problem behoben wurde. Bei einem nicht nutzbaren erforderlichen Raum muss der Arbeitgeber eine geeignete Versorgung sicherstellen; eine offene Mängelliste allein reicht nicht.
Quellenstand und Abgrenzung
Redaktionell geprüft am 2. September 2026. Die Raumvorgaben wurden anhand der oben verlinkten amtlichen ASR-A4.3-Fassung der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg abgeglichen; sie nennt als letzte Änderung den 4. November 2024. Die BAuA führt ASR A4.3 mit ihrer Änderungshistorie. Ergänzend dienen ArbStättV, DGUV, BGN und KomNet als Quellen.
Der Schwerpunkt dieser Seite ist die Auswahl und betriebliche Nutzbarkeit der Raumausstattung. Sie ersetzt weder die Gefährdungsbeurteilung noch eine standortbezogene fachliche Prüfung. Die Beschaffungsfragen und Raumtests helfen bei der Vorbereitung; die Entscheidung über die geeignete Ausstattung bleibt beim Arbeitgeber.