Inhalt aus Schweißverfahren und Anlass ableiten
G39 wird oft wie ein festes Untersuchungsprogramm gesucht. Im Betrieb sollte zuerst der Zweck feststehen: arbeitsmedizinische Vorsorge, Beratung, Eignungsfrage oder Unterstützung bei Schutzmaßnahmen.
- Verfahren und Werkstoffe beschreiben
- Expositionsbewertung und vorhandene Maßnahmen vorbereiten
- Absaugung, Lüftung und PSA benennen
- Ziel des Termins transparent machen
Was der Betrieb vorbereitet
Die ärztliche Stelle braucht arbeitsplatzbezogene Informationen. Je klarer der Betrieb Verfahren, Stoffe und Schutzmaßnahmen vorbereitet, desto besser kann der Termin eingeordnet werden.
- Schweiß- und Trennverfahren auflisten
- Werkstoffe, Beschichtungen und Zusatzwerkstoffe nennen
- Betriebsanweisung und Unterweisung übergeben
- offene Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung sichtbar machen
Medizinische Inhalte bleiben ärztlich
Ob Beratung, Untersuchung oder weitere medizinische Schritte erforderlich sind, entscheidet die ärztliche Stelle. Beschäftigte sollten wissen, dass medizinische Details nicht an Vorgesetzte weitergegeben werden.
- Ergebnisweg vorab klären
- Befunde und Diagnosen nicht anfordern
- Bescheinigung von medizinischen Details trennen
- nächste organisatorische Prüfung dokumentieren
Nach dem Termin
G39 sollte nicht beim Termin enden. Wenn die Gefährdungsbeurteilung Handlungsbedarf zeigt, müssen Absaugung, Lüftung, PSA, Unterweisung und Verfahren geprüft werden.