Inhalt aus Schweißverfahren und Anlass ableiten

G39 wird oft wie ein festes Untersuchungsprogramm gesucht. Im Betrieb sollte zuerst der Zweck feststehen: arbeitsmedizinische Vorsorge, Beratung, Eignungsfrage oder Unterstützung bei Schutzmaßnahmen.

  • Verfahren und Werkstoffe beschreiben
  • Expositionsbewertung und vorhandene Maßnahmen vorbereiten
  • Absaugung, Lüftung und PSA benennen
  • Ziel des Termins transparent machen

Was der Betrieb vorbereitet

Die ärztliche Stelle braucht arbeitsplatzbezogene Informationen. Je klarer der Betrieb Verfahren, Stoffe und Schutzmaßnahmen vorbereitet, desto besser kann der Termin eingeordnet werden.

  • Schweiß- und Trennverfahren auflisten
  • Werkstoffe, Beschichtungen und Zusatzwerkstoffe nennen
  • Betriebsanweisung und Unterweisung übergeben
  • offene Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung sichtbar machen

Medizinische Inhalte bleiben ärztlich

Ob Beratung, Untersuchung oder weitere medizinische Schritte erforderlich sind, entscheidet die ärztliche Stelle. Beschäftigte sollten wissen, dass medizinische Details nicht an Vorgesetzte weitergegeben werden.

  • Ergebnisweg vorab klären
  • Befunde und Diagnosen nicht anfordern
  • Bescheinigung von medizinischen Details trennen
  • nächste organisatorische Prüfung dokumentieren

Nach dem Termin

G39 sollte nicht beim Termin enden. Wenn die Gefährdungsbeurteilung Handlungsbedarf zeigt, müssen Absaugung, Lüftung, PSA, Unterweisung und Verfahren geprüft werden.