Pflichtfrage sauber stellen
Die Frage “Ist G39 Pflicht?” ist zu ungenau. Der Betrieb sollte zuerst klären, welcher Prozess gemeint ist und welche Tätigkeit bewertet wird.
- Schweißverfahren und Werkstoffe beschreiben
- Exposition und Schutzmaßnahmen fachkundig prüfen
- Vorsorgeart anhand ArbMedVV einordnen
- Beschäftigte transparent über Zweck und Datenweg informieren
Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge trennen
Arbeitsmedizinische Vorsorge kennt unterschiedliche Prozesse. Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge dürfen nicht als ein einziger Terminstatus behandelt werden.
- Pflichtvorsorge nur bei passendem Anlass veranlassen
- Angebotsvorsorge nachvollziehbar anbieten
- Wunschvorsorge als eigenen Anfrageprozess ermöglichen
- Bescheinigung ohne Befunddaten dokumentieren
Maßnahmen unabhängig weiterführen
Auch wenn die Vorsorgeart noch geprüft wird, muss der Betrieb schweißtechnische Arbeiten bewerten und Schutzmaßnahmen festlegen.
- Absaugung und Lüftung prüfen
- Betriebsanweisung und Unterweisung aktualisieren
- PSA-Auswahl aus der Gefährdungsbeurteilung ableiten
- Review bei Verfahren-, Werkstoff- oder Arbeitsplatzänderung setzen
ArbeitsschutzPilot nutzen
ArbeitsschutzPilot kann Anlass, Vorsorgeart, Angebot, Terminstatus, Bescheinigung, Gefahrstoffmaßnahmen und Review zusammenführen. Medizinische Details bleiben außerhalb des Systems.