Pflichtfrage sauber stellen

Die Frage “Ist G39 Pflicht?” ist zu ungenau. Der Betrieb sollte zuerst klären, welcher Prozess gemeint ist und welche Tätigkeit bewertet wird.

  • Schweißverfahren und Werkstoffe beschreiben
  • Exposition und Schutzmaßnahmen fachkundig prüfen
  • Vorsorgeart anhand ArbMedVV einordnen
  • Beschäftigte transparent über Zweck und Datenweg informieren

Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge trennen

Arbeitsmedizinische Vorsorge kennt unterschiedliche Prozesse. Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge dürfen nicht als ein einziger Terminstatus behandelt werden.

  • Pflichtvorsorge nur bei passendem Anlass veranlassen
  • Angebotsvorsorge nachvollziehbar anbieten
  • Wunschvorsorge als eigenen Anfrageprozess ermöglichen
  • Bescheinigung ohne Befunddaten dokumentieren

Maßnahmen unabhängig weiterführen

Auch wenn die Vorsorgeart noch geprüft wird, muss der Betrieb schweißtechnische Arbeiten bewerten und Schutzmaßnahmen festlegen.

  • Absaugung und Lüftung prüfen
  • Betriebsanweisung und Unterweisung aktualisieren
  • PSA-Auswahl aus der Gefährdungsbeurteilung ableiten
  • Review bei Verfahren-, Werkstoff- oder Arbeitsplatzänderung setzen

ArbeitsschutzPilot nutzen

ArbeitsschutzPilot kann Anlass, Vorsorgeart, Angebot, Terminstatus, Bescheinigung, Gefahrstoffmaßnahmen und Review zusammenführen. Medizinische Details bleiben außerhalb des Systems.