Exposition statt Absicht prüfen
Auch wenn ein Betrieb keine Biostoffe gezielt verwendet, kann eine BioStoffV-Bewertung nötig sein. Entscheidend ist die mögliche Exposition bei der Tätigkeit.
- Tätigkeit und Materialkontakt beschreiben
- mögliche Kontaktwege erfassen
- betroffene Beschäftigte benennen
- Schutzmaßnahmen aus der Bewertung ableiten
Beispiele vorsichtig einordnen
Ob eine Tätigkeit relevant ist, hängt vom konkreten Ablauf ab. Beispiele ersetzen keine Gefährdungsbeurteilung.
- Pflege und Gesundheitsdienst
- Reinigung und Entsorgung
- Kita und Betreuung
- Abfall, Abwasser oder Instandhaltung
- Tierhaltung oder Umgang mit biologischem Material
Dokumentation und Unterweisung
Nicht gezielte Tätigkeiten werden leicht übersehen. Deshalb sollten sie sichtbar in Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung und Unterweisung auftauchen.
- Schutzmaßnahmen dokumentieren
- Meldewege für Ereignisse festlegen
- Unterweisung tätigkeitsbezogen durchführen
- Review bei neuen Tätigkeiten oder Vorfällen setzen