Exposition statt Absicht prüfen

Auch wenn ein Betrieb keine Biostoffe gezielt verwendet, kann eine BioStoffV-Bewertung nötig sein. Entscheidend ist die mögliche Exposition bei der Tätigkeit.

  • Tätigkeit und Materialkontakt beschreiben
  • mögliche Kontaktwege erfassen
  • betroffene Beschäftigte benennen
  • Schutzmaßnahmen aus der Bewertung ableiten

Beispiele vorsichtig einordnen

Ob eine Tätigkeit relevant ist, hängt vom konkreten Ablauf ab. Beispiele ersetzen keine Gefährdungsbeurteilung.

  • Pflege und Gesundheitsdienst
  • Reinigung und Entsorgung
  • Kita und Betreuung
  • Abfall, Abwasser oder Instandhaltung
  • Tierhaltung oder Umgang mit biologischem Material

Dokumentation und Unterweisung

Nicht gezielte Tätigkeiten werden leicht übersehen. Deshalb sollten sie sichtbar in Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung und Unterweisung auftauchen.

  • Schutzmaßnahmen dokumentieren
  • Meldewege für Ereignisse festlegen
  • Unterweisung tätigkeitsbezogen durchführen
  • Review bei neuen Tätigkeiten oder Vorfällen setzen