Mitarbeiterzahl als Startpunkt nutzen
Die Zahl der Beschäftigten beantwortet die Frage nicht vollständig, ist aber der erste Prüfpunkt. Für die Pflicht ist die Grenze von regelmäßig 50 oder mehr Beschäftigten zentral. Bei mehr als 20 und weniger als 50 Beschäftigten sollte dokumentiert werden, ob aus der Gefährdungsbeurteilung eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit hervorgeht.
- Beschäftigtenzahl erfassen
- Standorte und Schichten abbilden
- Gefährdungen und Tätigkeiten ergänzen
- Nähe zu Beschäftigten bewerten
Mitarbeiterzahl oder Pflichtfrage?
Diese Seite hilft, die Beschäftigtenzahl richtig einzuordnen. Wenn du klären willst, wann es einen Sicherheitsbeauftragten geben muss, führt die vollständige Entscheidung zur Sicherheitsbeauftragter Pflicht-Seite.
Dort werden Mitarbeiterzahl, besondere Gefährdung, Anordnung des Unfallversicherungsträgers und Anzahlprüfung in einem Prüfschema zusammengeführt. Die Mitarbeiterzahl bleibt hier der Einstieg, aber nicht die einzige Entscheidungsgrundlage.
Mitarbeiterzahl: schnelle Orientierung
| Beschäftigtenzahl | Einordnung nach § 22 SGB VII | Dokumentationspunkt |
|---|---|---|
| Bis 20 | Keine allgemeine Pflicht allein wegen der Zahl. | Freiwillige Bestellung oder Anordnung gesondert festhalten. |
| 21 bis 49 | Bestellung bei besonderer Gefährdung. | Gefährdungsbeurteilung und Begründung dokumentieren. |
| Ab 50 | Sicherheitsbeauftragte bestellen. | Anzahl, Bereich, Beteiligung und Qualifizierung verknüpfen. |
| Unter 250 ohne besondere Gefährdung | Ein Sicherheitsbeauftragter kann die Voraussetzung erfüllen. | Prüfen, ob Organisation und Nähe wirklich passen. |
21 bis 49, 50 plus und 250 sauber trennen
Die aktuelle SGB-VII-Logik sollte nicht mit alten Faustregeln vermischt werden. Bei 21 bis 49 Beschäftigten zählt die besondere Gefährdung, ab 50 die Bestellpflicht, und unter 250 ohne besondere Gefährdung erfüllt ein bestellter Sicherheitsbeauftragter die Mindestlogik.
- 21 bis 49: besondere Gefährdung anhand Gefährdungsbeurteilung prüfen
- 50 oder mehr: Bestellungspflicht dokumentieren
- unter 250 ohne besondere Gefährdung: Ein-Personen-Regelung prüfen
- 250 und mehr oder komplexe Organisation: Anzahl anhand DGUV-Kriterien bestimmen
Warum die Beschäftigtenzahl allein nicht reicht
Die Mitarbeiterzahl sagt wenig darüber aus, ob die Sicherheitsbeauftragten die Beschäftigten tatsächlich erreichen. Ein Betrieb mit 60 Personen an einem Standort kann anders organisiert sein als ein Betrieb mit 45 Personen, zwei Schichten, Lager, Außendienst und erhöhter Unfallgefahr. Deshalb sollte die Zahl immer mit der Organisation und Gefährdungslage gelesen werden.
- regelmäßig Beschäftigte und relevante Versichertengruppen nachvollziehbar zählen
- Bereiche mit besonderen Gefährdungen gesondert markieren
- Schichten und Erreichbarkeit prüfen
- fachliche Nähe zu Arbeitsmitteln und Tätigkeiten bewerten
Typische Prüfentscheidung dokumentieren
Eine gute Dokumentation beschreibt nicht nur das Ergebnis, sondern auch den Weg dorthin. Das ist besonders wichtig, wenn der Betrieb wächst, unter 50 Beschäftigten liegt oder sich Tätigkeiten ändern.
- Datum der Prüfung und verantwortliche Person erfassen
- genutzte Quellen und interne Daten benennen
- Ergebnis zur Pflicht und zur Anzahl trennen
- Bestellung, Schulung und Review-Termin verknüpfen
Anzahl regelmäßig überprüfen
Wenn der Betrieb wächst oder sich anders organisiert, kann die bisherige Anzahl nicht mehr passen.
- Wachstum als Review-Anlass nutzen
- neue Bereiche prüfen
- Bestellung aktualisieren
- Dokumentation versionieren
- Unfallereignisse, neue Tätigkeiten oder Schichtwechsel als Anlass nutzen
Offizielle Quellen und Einordnung
Diese Seite ist eine Strukturhilfe für die Dokumentation nach § 22 SGB VII und DGUV-Hinweisen. Bei besonderen Gefährdungen, unklarer Zählweise oder branchenspezifischen Anforderungen sollte die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse einbezogen werden.