Was RAB 30 zur Eignung beschreibt
RAB 30 beschreibt die für eine Tätigkeit als Koordinator erforderliche Qualifikation und Aufgaben. Dazu gehören Kenntnisse im Baufach, im Arbeitsschutz und in speziellen Koordinatorentätigkeiten.
- baufachliche Kenntnisse und Erfahrung prüfen
- Arbeitsschutz im Baubereich nachweisen
- spezielle Koordinatorenkenntnisse erwerben
- Aufgaben und Grenzen vertraglich klären
Ausbildung nicht mit Voraussetzungen verwechseln
Ein Lehrgang allein beantwortet nicht automatisch, ob eine Person für ein konkretes Bauvorhaben geeignet ist. Eignung, Erfahrung und Aufgabenprofil müssen zusammenpassen.
- Projektgröße und Komplexität berücksichtigen
- besondere Gefährdungen prüfen
- Rollen zwischen Bauherr, Drittem und Koordinator klären
- Nachweise aktuell und auffindbar halten
Für die reine Voraussetzungen-Frage ist SiGeKo Voraussetzungen die passende Vertiefung.
Nachweise später im Workflow nutzen
Nach der Bestellung entstehen laufende Informationen, Pläne und Maßnahmen. Diese sollten nicht getrennt von Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung geführt werden.
- Qualifikationsnachweise ablegen
- SiGe-Plan und Änderungen versionieren
- Koordinationsaufgaben als Maßnahmen führen
- Unterweisungs- und Informationspflichten nachhalten
Offizielle Einordnung
Die Ausbildung sollte an RAB 30 und dem konkreten Aufgabenprofil ausgerichtet werden. ArbeitsschutzPilot kann Qualifikationsnachweise, Bestellung, Aufgaben und SiGe-Plan-Versionen auffindbar halten; die Auswahl geeigneter Lehrgänge und die fachliche Eignung bleiben projektbezogen.
- RAB 30 für Qualifikation, Aufgaben und Nachweise prüfen
- BaustellV § 3 für Bestellung und Koordinatoraufgaben heranziehen
- Lehrgangsnachweise nicht isoliert bewerten
- Projektkomplexität und Berufserfahrung dokumentieren