Mehrere Arbeitgeber als Kernfrage
Die Bestellung eines Koordinators knüpft in § 3 BaustellV an Baustellen an, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden. Das sollte früh in Planung und Vergabe geklärt werden.
- beteiligte Arbeitgeber und Unternehmer erfassen
- gleichzeitige oder nacheinander stattfindende Tätigkeiten prüfen
- beauftragten Dritten und Bauherrnverantwortung dokumentieren
- RAB 30 für Eignung und Aufgaben heranziehen
Die Person muss geeignet sein. Für die Qualifikationsfrage führt SiGeKo Voraussetzungen weiter.
Nicht mit Vorankündigung verwechseln
Vorankündigung nach § 2 BaustellV, SiGe-Plan und SiGeKo-Bestellung sind verwandte, aber unterschiedliche Prüfschritte. Eine Seite für Erforderlichkeit muss diese Begriffe sauber trennen.
- Vorankündigung nach Dauer, Beschäftigtenzahl oder Personentagen prüfen
- SiGe-Plan bei mehreren Arbeitgebern und bestimmten Auslösern prüfen
- besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II gesondert bewerten
- lokale Behördenformulare je Bundesland beachten
Entscheidung dokumentieren
Auch wenn kein SiGeKo bestellt wird, sollte die Entscheidung nachvollziehbar bleiben. Das hilft bei Rückfragen, Änderungen und späteren Bauphasen.
- Prüfkriterien und Ergebnis festhalten
- Änderungen der Gewerke als Review auslösen
- offene Fachfragen an geeignete Stellen eskalieren
- Gefährdungsbeurteilung der Arbeitgeber nicht ersetzen
Offizielle Einordnung
Die Prüfung sollte an BaustellV § 3, BaustellV § 4, RAB 30, Vorankündigung nach § 2 und Anhang II ausgerichtet werden. ArbeitsschutzPilot kann Entscheidungsgrundlagen, Änderungen und Nachweise festhalten; die projektbezogene Beurteilung bleibt fachlich zu klären.
- mehrere Arbeitgeber als Auslöser prüfen
- Vorankündigung und SiGe-Plan nicht vermischen
- besonders gefährliche Arbeiten separat bewerten
- Eignung und Bestellung des Koordinators dokumentieren