Mehrere Arbeitgeber als Kernfrage

Die Bestellung eines Koordinators knüpft in § 3 BaustellV an Baustellen an, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden. Das sollte früh in Planung und Vergabe geklärt werden.

  • beteiligte Arbeitgeber und Unternehmer erfassen
  • gleichzeitige oder nacheinander stattfindende Tätigkeiten prüfen
  • beauftragten Dritten und Bauherrnverantwortung dokumentieren
  • RAB 30 für Eignung und Aufgaben heranziehen

Die Person muss geeignet sein. Für die Qualifikationsfrage führt SiGeKo Voraussetzungen weiter.

Nicht mit Vorankündigung verwechseln

Vorankündigung nach § 2 BaustellV, SiGe-Plan und SiGeKo-Bestellung sind verwandte, aber unterschiedliche Prüfschritte. Eine Seite für Erforderlichkeit muss diese Begriffe sauber trennen.

  • Vorankündigung nach Dauer, Beschäftigtenzahl oder Personentagen prüfen
  • SiGe-Plan bei mehreren Arbeitgebern und bestimmten Auslösern prüfen
  • besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II gesondert bewerten
  • lokale Behördenformulare je Bundesland beachten

Entscheidung dokumentieren

Auch wenn kein SiGeKo bestellt wird, sollte die Entscheidung nachvollziehbar bleiben. Das hilft bei Rückfragen, Änderungen und späteren Bauphasen.

  • Prüfkriterien und Ergebnis festhalten
  • Änderungen der Gewerke als Review auslösen
  • offene Fachfragen an geeignete Stellen eskalieren
  • Gefährdungsbeurteilung der Arbeitgeber nicht ersetzen

Offizielle Einordnung

Die Prüfung sollte an BaustellV § 3, BaustellV § 4, RAB 30, Vorankündigung nach § 2 und Anhang II ausgerichtet werden. ArbeitsschutzPilot kann Entscheidungsgrundlagen, Änderungen und Nachweise festhalten; die projektbezogene Beurteilung bleibt fachlich zu klären.

  • mehrere Arbeitgeber als Auslöser prüfen
  • Vorankündigung und SiGe-Plan nicht vermischen
  • besonders gefährliche Arbeiten separat bewerten
  • Eignung und Bestellung des Koordinators dokumentieren