Voraussetzungen nach RAB 30
RAB 30 beschreibt die für eine Tätigkeit als Koordinator erforderliche Qualifikation und Aufgaben. Für die Praxis sind vier Bereiche besonders wichtig.
- baufachliche Kenntnisse und Erfahrung
- arbeitsschutzfachliche Kenntnisse
- spezielle Koordinatorenkenntnisse
- Berufserfahrung und nachvollziehbare Nachweise
Projektbezug statt Pauschalzertifikat
Die Eignung eines SiGeKo ist keine reine Zertifikatsfrage. Ein einfacher Lehrgang kann wichtig sein, aber das konkrete Bauvorhaben, die Bauphasen, die beteiligten Arbeitgeber und besondere Gefährdungen entscheiden mit.
- Größe und Komplexität des Bauvorhabens berücksichtigen
- Bauablauf, Gewerke und Schnittstellen bewerten
- besondere Arbeiten nach BaustellV Anhang II erkennen
- Aufgabenprofil und verfügbare Zeit realistisch festlegen
Bestellung und Verantwortung trennen
Nach § 3 BaustellV ist bei Baustellen mit Beschäftigten mehrerer Arbeitgeber ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Die Bestellung entbindet Bauherrn oder beauftragte Dritte nicht automatisch von ihrer Verantwortung.
- Bestellung schriftlich und eindeutig ablegen
- Aufgaben in Planung und Ausführung getrennt beschreiben
- Schnittstelle zu Bauherr, Drittem, Bauleitung und Arbeitgebern festhalten
- Änderungen im Projekt als Anlass für Review nutzen
Nachweise im Arbeitsschutzworkflow
Für ArbeitsschutzPilot zählt, dass Qualifikation, Bestellung, Aufgaben und offene Punkte später auffindbar bleiben. Medizinische oder private Daten spielen hier keine Rolle; relevant sind projekt- und arbeitsschutzbezogene Nachweise.
- Qualifikationsnachweise und Lehrgangsnachweise ablegen
- Bestellung, Rollenbeschreibung und Ansprechpartner dokumentieren
- SiGe-Plan-Versionen und Koordinationshinweise verknüpfen
- Maßnahmen, Fristen und Verantwortliche aus Besprechungen ableiten
Abgrenzung zu Ausbildung und Aufgaben
Diese Seite beantwortet die Voraussetzungen-Frage. Für den Lehrgangs- und Weiterbildungsintent ist SiGeKo Ausbildung genauer. Für die operative Rolle während Planung und Ausführung führt SiGeKo Aufgaben tiefer.
Offizielle Einordnung
Die Anforderungen sollten an RAB 30, BaustellV § 3 und den BAuA-Hinweisen zur Koordinatorbestellung ausgerichtet werden. ArbeitsschutzPilot kann Nachweise und Aufgaben strukturieren; die fachliche Eignung und Bestellung müssen zum konkreten Bauvorhaben passen.