Welcher Stand der TRGS 407 gilt?

Die BAuA führt die TRGS 407 mit Ausgabe Februar 2016. Im Oktober 2016 wurde sie geändert und ergänzt. Die derzeit abrufbare PDF trägt außerdem den Hinweis auf eine redaktionelle Korrektur vom 12. Januar 2021.

TRGS 407 konkretisiert die Gefahrstoffverordnung für Tätigkeiten mit Gasen. Die Regel bildet keinen abgeschlossenen Alleingang: Sie ergänzt die allgemeine Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe und verbindet Gefahrstoff-, Druck-, Brand- und Explosionsschutz. Dabei verweist sie auf weitere technische Regeln, deren aktueller Stand separat geprüft werden muss.

Ein verwendbarer Regelwerksnachweis nennt deshalb:

Nachweis Erforderliche Angabe
TRGS 407 Ausgabe, Änderungsstand und Abrufdatum
Gasdaten Stoff oder Gemisch, Zusammensetzung, Sicherheitsdatenblatt und Herstellerinformation
Tätigkeit Arbeitsbereich, Betriebszustände und eingesetzte Arbeitsmittel
ergänzende Regeln aktuelle Fassungen der für Behälter, Anlage, Exposition, Brand oder Explosion einschlägigen Regeln

Die 58-seitige Regel enthält vier umfangreiche Anhänge. Sie behandeln Gasgruppen und gasspezifische Maßgaben, die Einstufung von Gasgemischen, ein Diagramm für Gasgemische und sicherheitstechnische Eigenschaften von Acetylen. Eine kurze Checkliste kann diese Daten nicht ersetzen.

Für welche Tätigkeiten und Stoffe gilt TRGS 407?

TRGS 407 gilt für Tätigkeiten mit Gasen einschließlich Flüssiggas und Gasen zu Brennzwecken. Cyanwasserstoff ist ausdrücklich eingeschlossen. Nach der Begriffsbestimmung ist ein Stoff oder Gemisch ein Gas, wenn

  • sein Dampfdruck bei 50 Grad Celsius mehr als 300 kPa beträgt oder
  • es bei 20 Grad Celsius und einem Standarddruck von 101,3 kPa vollständig gasförmig ist.

Die Regel unterscheidet unter anderem verdichtete, verflüssigte, tiefgekühlt verflüssigte und gelöste Gase. Auch Gasgemische werden erfasst. Diese technische Einteilung ist relevant, weil Temperatur, Druck, Aggregatzustand und Gemischzusammensetzung Freisetzung, Ausbreitung und Reaktionsverhalten verändern.

„Tätigkeit“ ist weiter als der reine Verbrauch eines Gases. Einbezogen werden beispielsweise Anschließen, Füllen, Entleeren, Mischen, Fördern, Spülen, Entspannen, Instandhalten und das Öffnen von Anlagenteilen. Lagerung, innerbetriebliche Beförderung und besondere Branchenprozesse können zusätzliche Regeln auslösen.

Welche Gefahren müssen getrennt bewertet werden?

Die Kennzeichnung nach CLP, Angaben nach Gefahrgutrecht, das aktuelle Sicherheitsdatenblatt und ergänzende Herstellerinformationen bilden den Ausgangspunkt. Sie reichen allein nicht aus. Betriebsdruck, Temperatur, Verunreinigungen, Werkstoffe und tatsächliche Freisetzung können zusätzliche Gefahren erzeugen.

Gefahrenart Was die Gefährdungsbeurteilung klären muss Typisches übersehenes Szenario
Druck zulässige und tatsächlich mögliche Drücke, Druckentlastung, Bersten, schlagende Leitungen, eingeschlossene Energie vermeintlich entspannter Anlagenteil enthält noch Restdruck
Inhalation und Erstickung mögliche Konzentration, Expositionsdauer, Sauerstoffverdrängung und Fluchtmöglichkeit Inertgas sammelt sich nach einer Leckage in einem schlecht belüfteten Bereich
Entzündbarkeit Freisetzung, Explosionsgrenzen unter Prozessbedingungen, Zündquellen und Auswirkungen erhöhte Temperatur oder erhöhter Druck verändert den Explosionsbereich
Oxidierende Wirkung Sauerstoffanreicherung, Materialeignung, Sauberkeit und Brandlasten Sauerstoff reichert Kleidung oder eine brennbare Dämmung an
Chemische Instabilität mögliche Zersetzung ohne Luftsauerstoff, Auslöser und Explosionsdrücke Acetylen oder ein instabiles Gemisch reagiert in einem geschlossenen Anlagenteil
Tiefe oder hohe Temperatur Kälteverbrennung, Festkleben, heiße Oberflächen und Materialverhalten Armatur kühlt beim Entspannen stark ab
Korrosion und Inkompatibilität Gas, Feuchtigkeit, Reaktionsprodukte, Metall, Dichtung und Schmierstoff Feuchtigkeit bildet mit dem Gas einen korrosiven Stoff
Gasgemisch Bestandteile, Anteile, Entmischung, Kondensation, Reaktionen und Rückströmung Gemisch reagiert mit einem anderen Gas oder dem Behälterwerkstoff
Äußere Einwirkung Brand, Hochwasser, Blitz, Fahrzeuge, Unbefugte und Nachbaranlagen Fahrzeug beschädigt eine Leitung oder Armatur

Diese Gefahren sind nicht alternativ. Eine Freisetzung kann gleichzeitig toxisch, explosionsfähig, erstickend, kalt und druckbedingt gefährlich sein. Die Einzelbewertungen müssen deshalb zu einem gemeinsamen Schutzkonzept führen.

Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 407 in acht Schritten

1. Gas und Gemisch eindeutig bestimmen

Stoffbezeichnung, UN-Nummer, Zusammensetzung, Reinheit, mögliche Verunreinigungen und relevanter Sicherheitsdatenblattstand werden erfasst. Bei innerbetrieblich hergestellten Gemischen muss der Arbeitgeber fehlende Einstufungen und gefährliche Eigenschaften selbst ermitteln.

2. Tätigkeit und Betriebszustände beschreiben

Normalbetrieb, Anfahren, Abstellen, Füllen, Entleeren, Spülen, Probenahme, Instandhaltung, Störungsbeseitigung und Notfall werden getrennt beschrieben. Eine Beurteilung, die nur den geschlossenen Normalbetrieb betrachtet, übersieht häufig die tatsächlichen Freisetzungsquellen.

3. Druck und Temperatur festlegen

Maximale und minimale Werte müssen zu Gas, Behälter, Anlage, Armaturen und Sicherheitseinrichtungen passen. Wärmeausdehnung, Kondensation, Entspannung, adiabatische Verdichtung und chemische Reaktionen können Werte außerhalb des üblichen Betriebs erzeugen. Die Beurteilung sollte daher Sollwerte, Grenzwerte und Abschalt- oder Entlastungsreaktionen unterscheiden.

4. Freisetzungsszenarien ermitteln

TRGS 407 verlangt die Betrachtung erwartbarer Austritte und vernünftigerweise nicht auszuschließender Abweichungen. Dazu gehören Leckagen, unbeabsichtigtes Öffnen, ansprechende Sicherheitsventile, Schlauchabriss und ein zu hoher Füllungsgrad. Für jedes Szenario werden Quelle, Menge, Dauer, Richtung, Temperatur und mögliche Stoffwirkung beschrieben.

5. Ausbreitung und betroffene Bereiche bestimmen

Dichte, Freisetzungstemperatur, Impuls des Gasstrahls, Raumgeometrie und Lüftung beeinflussen die Ausbreitung. Tiefgekühlt verflüssigte Gase sind nach dem Austritt zunächst meist schwerer als Luft. Auch ein Gemisch mit einem leichten Gas kann insgesamt schwerer als Luft sein. Ein Sensor gehört deshalb nicht automatisch an Decke oder Boden.

6. Bereiche und Abstände festlegen

Aus dem Freisetzungsszenario folgen Gefahrenbereiche. Für entzündbare Gase ist zusätzlich zu prüfen, ob ein explosionsgefährdeter Bereich besteht. Bei bestimmten ortsfesten Anlagen im Freien kommen Sicherheitsabstände zu Schutzobjekten hinzu. Äußere Einwirkungen können einen Schutzabstand erforderlich machen.

7. Schutz- und Notfallkonzept ableiten

Substitution und technische Lösungen stehen vor organisatorischen und persönlichen Maßnahmen. Dichtheit, Absaugung oder Lüftung, sichere Ableitung, Gaswarntechnik, Begrenzung von Druck und Temperatur, Zündquellenvermeidung, Zugang, Alarmierung, Flucht und Gefahrenabwehr müssen als zusammenhängendes System funktionieren.

8. Wirksamkeit und Aktualisierung organisieren

Prüfart, Prüffrist, Verantwortliche, Grenzwerte und Reaktion auf Mängel werden dokumentiert. Messung, Funktionsprüfung, Wartung oder Übung müssen das jeweilige Schutzziel tatsächlich belegen. Nach Änderungen, Ereignissen oder neuen Erkenntnissen wird die Beurteilung erneut freigegeben.

Freisetzungsszenario als prüfbare Tabelle

Eine Szenariotabelle verhindert, dass „Leckage möglich“ ohne Konsequenz stehen bleibt:

Feld Leitfrage
Betriebszustand Tritt das Szenario im Normalbetrieb, bei Instandhaltung oder als Abweichung auf?
Freisetzungsquelle Ventil, Flansch, Schlauch, Entlastung, offener Anschluss oder anderer Punkt?
Gaszustand verdichtet, verflüssigt, tiefgekühlt verflüssigt, gelöst oder Gemisch?
mögliche Menge und Dauer Welche Stoffmenge kann bis zur Erkennung und Absperrung austreten?
Richtung und Ausbreitung Wohin wirkt der Gasstrahl, wo kann sich Gas sammeln, welche Lüftung ist wirksam?
Gefahren toxisch, erstickend, entzündbar, oxidierend, korrosiv, kalt, heiß oder druckbedingt?
betroffene Personen Beschäftigte, Fremdfirmen, Besucher, Nachbararbeitsplätze oder Personen außerhalb des Geländes?
Erkennung Prozessüberwachung, Geruch, Gaswarnung, Druckabfall oder regelmäßige Kontrolle?
automatische Reaktion Absperrung, Lüftung, Abschaltung, Alarm oder sichere Ableitung?
manuelle Reaktion Wer handelt, von welchem sicheren Ort und mit welcher Ausrüstung?

Die angenommene Freisetzungsmenge braucht eine technische Grundlage. Behälterinhalt, Leitungsvolumen, Druck, Öffnungsquerschnitt, Aggregatzustand und Abschaltzeit können relevant sein. Schätzungen ohne Randbedingungen sind später nicht überprüfbar.

Gefahrenbereich, Sicherheitsabstand und Schutzabstand

TRGS 407 verwendet drei Begriffe mit unterschiedlicher Schutzrichtung:

Begriff Ausgangspunkt Schutzziel
Gefahrenbereich Auswirkungen einer möglichen Gasfreisetzung Personen vor toxischen, erstickenden, entzündbaren oder anderen Gaswirkungen schützen
Sicherheitsabstand ortsfeste Druckanlage für entzündbares oder akut toxisches Gas im Freien Schutzobjekte von den Auswirkungen der Anlage trennen
Schutzabstand mögliches Schadensereignis aus der Umgebung Druckanlage vor Brand, Fahrzeugen, Naturereignissen oder anderen äußeren Einwirkungen schützen

Der explosionsgefährdete Bereich ist der Teil des Gefahrenbereichs, der sich aus entzündbaren Eigenschaften ergibt. Eine toxische Ausbreitung kann darüber hinausreichen und braucht eine eigene Bewertung. Sicherheits- und Schutzabstände werden deshalb weder aus derselben Richtung noch für denselben Zweck bestimmt.

TRGS 407 nennt keine einzige Pauschaldistanz für alle Gase und Anlagen. Bei ortsfesten Druckanlagen führt die Detailprüfung zur TRGS 746. Wer einen Tabellenwert übernimmt, muss Gas, Menge, Anlage, Aufstellung und zugrunde liegende Bedingung nachweisen.

Gaswarntechnik und Lüftung richtig einordnen

Eine Gaswarnanlage ist eine mögliche Schutzmaßnahme, kein Ersatz für eine vollständige Beurteilung. Ihre Auslegung beginnt mit dem Szenario:

  • Welches Gas oder welche messbare Leitkomponente soll erkannt werden?
  • Bei welcher Konzentration muss welche Handlung ausgelöst werden?
  • Erreicht das Gas den Sensor rechtzeitig unter allen relevanten Lüftungszuständen?
  • Sind Messbereich, Querempfindlichkeit, Ansprechzeit und Umgebungsbedingungen geeignet?
  • Löst der Alarm eine eindeutige technische oder organisatorische Reaktion aus?
  • Wie werden Funktion, Kalibrierung, Energieversorgung und Alarmweiterleitung geprüft?

Auch Lüftung ist nur wirksam, wenn Luftführung und Volumenstrom zur Freisetzung passen. Eine rechnerische Luftwechselrate ohne Betrachtung von Totzonen, Einbauten, Türen, Gruben oder Deckenbereichen belegt keine sichere Verdünnung. Fällt die Lüftung aus, muss feststehen, ob der Prozess automatisch stoppt oder andere Maßnahmen greifen.

Druck, Unterdruck und extreme Temperaturen

Überdruck ist nur ein Teil der Druckgefährdung. Abkühlung oder Kondensation kann den Druck unter den Atmosphärendruck absenken. Dann können Luft, Sauerstoff oder Stoffe aus verbundenen Anlagenteilen eindringen und gefährlich reagieren. Auch eine scheinbar entlastete Leitung kann Restdruck enthalten, wenn der Entlastungsweg verstopft oder zu klein ist.

Bei tiefgekühlt verflüssigten Gasen kommen Kälteverbrennung und Festkleben an kalten Oberflächen hinzu. Umgekehrt kann adiabatische Verdichtung Armaturen und Gas stark erwärmen. Die Auswahl von Werkstoffen, Dichtungen, Schmiermitteln und persönlicher Schutzausrüstung muss alle diese Betriebszustände und die tatsächliche Einsatztemperatur abdecken.

Die anlagenbezogene Druckbeurteilung und die Festlegung von Prüfungen gehören zusätzlich zur Betriebssicherheitsverordnung und den einschlägigen TRBS. TRGS 407 liefert die Gas- und Tätigkeitsdaten, aber keine pauschale Prüffrist für jede Druckanlage.

Sauerstoff und Gasgemische als Sonderfälle

Sauerstoff

Sauerstoff brennt nicht, beschleunigt und verstärkt aber Verbrennungen. Bei Drucksauerstoff sind Sauberkeit, Werkstoff- und Dichtungseignung, Armaturengeometrie und kontrolliertes Öffnen wichtig. Ein Druckstoß kann durch Verdichtungswärme selbst bei grundsätzlich geeigneten Teilen eine Zündung auslösen.

Austretender Sauerstoff kann Kleidung und poröse Materialien anreichern. Deshalb darf Drucksauerstoff nicht zum Reinigen, zum Antrieb gewöhnlicher Druckluftwerkzeuge oder zur Raumluftverbesserung eingesetzt werden. Nach Arbeiten an Sauerstoffsystemen müssen Freigabe und Verhalten bei möglicher Anreicherung festgelegt sein.

Gasgemische

Die Eigenschaften eines Gemisches lassen sich nicht zuverlässig aus einer einzelnen Komponente ableiten. Inertgas, Konzentration, Druck, Temperatur und Aggregatzustand können Entzündbarkeit, Oxidationswirkung, Entmischung und Kondensation verändern. Beim Mischen müssen außerdem gefährliche Reaktionen, Materialangriff und Rückströmung in Leitungen oder Vorratsbehälter verhindert werden.

Die technischen Voraussetzungen für das Herstellen und Füllen von Gasgemischen sind eine Spezialaufgabe. Zusammensetzung, Reaktionsprüfung, Behältereignung, Füllverfahren und zulässige Betriebsparameter gehören in die fachkundige Freigabe. Eine Rezeptur allein ist kein Sicherheitsnachweis.

Welche weiteren Regeln führen die Prüfung fort?

TRGS 407 ist die gasbezogene Klammer. Detailentscheidungen bleiben auf ihren Fachseiten:

Tätigkeit oder Entscheidung Weiterführende Regel oder Seite
allgemeine Gefahrstoffbeurteilung TRGS 400 und Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe
inhalative Exposition ermitteln TRGS 402
ortsbewegliche Druckgasbehälter füllen, bereitstellen, befördern oder entleeren TRGS 745
ortsfeste Druckanlage betreiben oder aufstellen TRGS 746
Tankstelle oder Gasfüllanlage für Landfahrzeuge TRGS 751
gefährliche explosionsfähige Gemische beurteilen TRGS 720, TRGS 721 und TRGS 722
Explosionsschutz nachvollziehbar festhalten Explosionsschutzdokument
Brandgefährdung durch Gefahrstoffe TRGS 800

Diese Aufteilung verhindert Cannibalisierung: TRGS 407 beantwortet, welche Gasgefahren und Szenarien in die Beurteilung gehören. Behälterbetrieb, Anlagenaufstellung, Tankstellen und das detaillierte Explosionsschutzkonzept behalten jeweils ihren eigenen Such- und Regelungsbereich.

Mindestinhalt einer auditfähigen Dokumentation

Ein Eintrag „TRGS 407 beachtet“ zeigt weder Tätigkeit noch Ergebnis. Eine belastbare Dokumentation enthält mindestens:

  1. Gas oder Gemisch mit Identifikation, Zusammensetzung und Quellenstand,
  2. Arbeitsbereich, Tätigkeit, Personen und sämtliche relevanten Betriebszustände,
  3. Druck- und Temperaturbereich einschließlich vorhersehbarer Abweichungen,
  4. Werkstoffe, Armaturen, Dichtungen, Schmiermittel und Sicherheitseinrichtungen,
  5. Freisetzungsszenarien mit Menge, Dauer, Ausbreitung und betroffenen Bereichen,
  6. getrennte Beurteilung von Gesundheits-, Druck-, Brand- und Explosionsgefahren,
  7. Gefahrenbereiche sowie gegebenenfalls Sicherheits- und Schutzabstände,
  8. technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen,
  9. Alarmierung, Flucht, Gefahrenabwehr und Verhalten bei Störungen,
  10. Wirksamkeitsnachweise, Prüfungen, Verantwortliche und Fristen,
  11. Betriebsanweisung und tätigkeitsbezogene Unterweisung,
  12. Freigabe, offene Abweichungen und konkrete Aktualisierungsanlässe.

Bei gefährlichen explosionsfähigen Gemischen ist das Explosionsschutzdokument Teil der Dokumentation nach § 6 GefStoffV. Prüfberichte für Arbeitsmittel und Druckanlagen bleiben eigenständige Nachweise. Verweise sind sinnvoll, sofern Dokumentstand und eindeutige Zuordnung erhalten bleiben.

Häufige Fehler bei Tätigkeiten mit Gasen

  • Nur das Sicherheitsdatenblatt ablegen: Es beschreibt nicht die betriebliche Freisetzung und Umgebung.
  • Flaschenfarbe als einzige Identifikation nutzen: Kennzeichnung, Anschluss und Dokumente müssen zusammenpassen.
  • Leichtes Gas gleich Deckensensor setzen: Gemisch, Temperatur, Strömung und Lüftung können die Ausbreitung verändern.
  • Sauerstoff für harmlos halten: Er fördert Verbrennung und kann Materialien oder Kleidung anreichern.
  • Normalbetrieb ohne Störung bewerten: Leckage, Schlauchabriss und Öffnen unter Restdruck bleiben dann unbehandelt.
  • Gefahren- und Schutzabstand verwechseln: Die Schutzrichtung ist jeweils eine andere.
  • Explosionszone als einzige Gefahrenfläche verwenden: Toxische oder erstickende Wirkungen können andere Bereiche betreffen.
  • Prüffrist aus einer Vorlage übernehmen: Sie muss zu Arbeitsmittel, Anlage, Nutzung und Gefährdungsbeurteilung passen.
  • Gaswechsel ohne Materialprüfung zulassen: Ein anderes Gas kann Dichtung, Schmierstoff oder Werkstoff angreifen.

Digitale Umsetzung ohne Anlagenfreigabe

ArbeitsschutzPilot kann Gasdaten, Tätigkeiten, Anlagen oder Behälter, Szenarien, Schutzmaßnahmen, Prüfberichte, Unterweisungen und Review-Termine zusammenführen. Offene Abweichungen lassen sich einer verantwortlichen Person und einer Frist zuordnen. Änderungen am Gas, Prozess oder Arbeitsmittel können einen neuen Bewertungsauftrag auslösen.

Die Software berechnet jedoch keine Freisetzungsrate, Explosionszone, Sensorposition oder Sicherheitsdistanz. Sie wählt keine Werkstoffe aus und prüft weder Behälter noch Druckanlagen. Solche Entscheidungen benötigen die passende Fachkunde, technische Daten und gegebenenfalls eine zugelassene Überwachungsstelle oder zur Prüfung befähigte Person.

Quellenstand und fachliche Grenze

Dieser Beitrag wurde am 17. August 2026 anhand der TRGS 407 der BAuA, des aktuellen § 6 GefStoffV, des § 3 BetrSichV und der amtlichen Übersichten zu TRGS 745 sowie TRGS 746 geprüft. Bei fehlenden Stoffdaten, reaktiven Gemischen, Acetylen, Drucksauerstoff, größeren Freisetzungen oder unklarer Fluchtmöglichkeit ist spezialisierte Fachkunde einzubeziehen. Die Seite ersetzt keine Anlagenplanung, Explosionsschutzberechnung oder behördliche Einzelfallentscheidung.