Was regelt die TRGS 560?
Die TRGS 560 regelt nicht Lüftung im Allgemeinen, sondern die Rückführung gezielt abgesaugter, abgeschiedener und gereinigter Luft bei KMR-Stäuben. Ein Restanteil des Gefahrstoffs kann trotz Abscheidung in den Arbeitsraum zurückgelangen. Deshalb steht Fortluft vor Luftrückführung und die Ausnahme braucht eine belastbare technische sowie tätigkeitsbezogene Begründung.
Die offizielle TRGS 560 der BAuA ist die Ausgabe Januar 2012. Sie gilt weiterhin, obwohl ihr Titel die damaligen Begriffe „erbgutverändernd“ und „fruchtbarkeitsgefährdend“ verwendet. Heute wird meist von krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffen, kurz KMR-Stoffen, gesprochen.
Die Ausgabe von 2012 verweist noch auf § 10 Absatz 5 GefStoffV. In der aktuellen Gefahrstoffverordnung steht die Regel seit der Neustrukturierung in § 10 Absatz 2. Diese abweichende Nummerierung bedeutet nicht, dass die TRGS durch eine Ausgabe von 1996 ersetzt werden sollte. Gerade diese alte Fassung ist noch in mehreren Suchergebnissen zu finden.
Eine TRGS ist kein Gesetz. Wer die Technische Regel einhält, darf nach § 7 Absatz 2 GefStoffV grundsätzlich davon ausgehen, die entsprechenden Anforderungen der Verordnung zu erfüllen. Eine abweichende Lösung bleibt möglich, wenn sie mindestens denselben Schutz erreicht und nachvollziehbar belegt wird.
Gilt die TRGS 560 für Ihren Fall?
Vier Fragen grenzen den Anwendungsbereich ein:
| Prüffrage | Einordnung |
|---|---|
| Tritt ein Gefahrstoff als fester Schwebstoff auf? | Stäube und Rauche können erfasst sein. Gase, Dämpfe und Flüssigaerosole sind nicht erfasst. |
| Ist der Stoff oder das Verfahren als KMR eingestuft? | CLP-Einstufung, TRGS 905 und TRGS 906 prüfen. |
| Wird die Luft gezielt an der Quelle abgesaugt und nach einem Abscheider zurückgeführt? | Das ist Luftrückführung im Sinne der TRGS 560. Eine allgemeine Raumlüftung ist etwas anderes. |
| Gibt es eine stoff- oder tätigkeitsspezifische TRGS? | Dann gelten deren Festlegungen anstelle der allgemeinen Anforderungen der TRGS 560. |
Nicht erfasst sind raumlufttechnische Anlagen, Schutzbelüftungsanlagen im Sinne der TRGS 524 und Luftreiniger. Ein Luftreiniger, der verdünnte Hallenluft ansaugt, ist daher kein Ersatz für die Erfassung an der Emissionsquelle. Auch die Bezeichnung „Reinluftgerät“ belegt noch keine Anerkennung nach der Gefahrstoffverordnung.
Luftrückführung, Fortluft und Wärmerückgewinnung unterscheiden
| Begriff | Was mit der belasteten Luft geschieht | Bedeutung für KMR-Stäube |
|---|---|---|
| Fortluft | erfasste Luft wird gereinigt und ins Freie abgeführt | von TRGS 560 bevorzugt, sofern technisch möglich und verhältnismäßig |
| Wärmerückgewinnung | Wärme wird über einen Wärmetauscher auf die Zuluft übertragen, ohne die belastete Luft zurückzuführen | vorrangig prüfen, wenn Wärmeverluste der Grund für Umluft sind |
| Luftrückführung | erfasste und gereinigte Luft strömt wieder in den Arbeitsraum | nur unter den gesetzlichen und technischen Bedingungen der Ausnahme |
| Raumlufttechnik oder Luftreiniger | bereits verdünnte Raumluft wird behandelt | fällt nicht in den Anwendungsbereich der TRGS 560 |
Die allgemeine IFA-Einordnung zur Luftrückführung nennt für andere Anwendungsfälle einen maximalen Rückluftanteil von 70 Prozent nach VDI 2262 Blatt 3. Für die von TRGS 560 erfasste Luftrückführung bei KMR-Stäuben gilt die strengere 50-Prozent-Grenze. Diese Werte dürfen nicht aus verschiedenen Anwendungsbereichen zusammengesetzt werden.
Wann kann Luftrückführung ausnahmsweise zulässig sein?
Der Prüfweg beginnt mit dem Verbot, nicht mit der Filterauswahl:
- KMR-Einstufung und Arbeitsbereich klären. Stoff, Gemisch, Verfahren, Freisetzungsform und Kennzeichnung des Bereichs müssen feststehen.
- Stoffspezifische Regel suchen. Eine besondere Regel für Asbest, alte Mineralwolle, Schweißrauch, Holzstaub, Dieselabgase oder mineralischen Staub geht der TRGS 560 vor.
- Fortluft und Wärmerückgewinnung prüfen. Ist eine Ableitung ins Freie oder getrennte Wärmerückgewinnung technisch möglich und verhältnismäßig, spricht die TRGS gegen Luftrückführung.
- Grund für die Ausnahme dokumentieren. Ein typischer technischer Grund kann ein mobiles Gerät oder eine nicht sinnvoll führbare Abluftleitung sein. Energieeinsparung allein ist keine automatische Freigabe.
- Anerkennung nachweisen. Bei der allgemeinen Regel für Schwebstäube müssen behördlich oder von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Verfahren oder Geräte eingesetzt werden.
- Exposition und Wirksamkeit beurteilen. Die Anerkennung eines Geräts ersetzt weder die Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe noch die Ermittlung der inhalativen Exposition nach TRGS 402.
Die DGUV-Information zur Luftrückführung von November 2025 stellt klar: Für viele KMR-Stoffe existiert kein Arbeitsplatzgrenzwert. Dann ist die anerkannte technische Lösung der praktisch relevante Ausnahmeweg. Selbst ein gelistetes Gerät schafft aber nicht automatisch einen sicheren Arbeitsplatz. Erfassung, Restemission, Außenluft, Tätigkeit und tatsächliche Exposition bleiben Teil der Beurteilung.
Technische Anforderungen der TRGS 560
| Anforderung | Was nachzuweisen ist |
|---|---|
| Erfassung an der Quelle | Stäube möglichst vollständig am Entstehungsort erfassen; bei einem Erfassungsgrad unter 85 Prozent zuerst die Erfassung verbessern |
| Abscheidung | bei der allgemeinen TRGS-560-Regel mehr als 99,995 Prozent Abscheidegrad, zum Beispiel mit einer geeigneten Maschine der Staubklasse H |
| Frischluft | Rückluft höchstens 50 Prozent der gesamten Zuluft; mindestens ein Kubikmeter Frischluft je Kubikmeter Rückluft |
| Erstnachweis | Wirksamkeit bei Inbetriebnahme unter maximaler Gefahrstoffbelastung belegen; TRGS 560 nennt für baumustergeprüfte Geräte eine Ausnahme vom Erstnachweis |
| Änderung | nach wesentlichen Änderungen die Wirksamkeit unter den maßgeblichen Belastungsbedingungen erneut nachweisen |
| Betrieb | arbeitstägliche Inspektion, Wartung nach Herstellerangaben und erforderliche Instandsetzung organisieren |
| Wiederholungsprüfung | Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit mindestens jährlich prüfen |
| Aufzeichnungen | Instandhaltung und Prüfungen schriftlich festhalten und der Behörde auf Verlangen vorlegen |
| Reinigung | geprüfte Industriestaubsauger oder Kehrsaugmaschinen der Staubklasse H einsetzen, sofern keine speziellere Regel abweicht |
Die Angabe „H13-Filter“ oder „HEPA“ reicht nicht. Die aktuelle DGUV-Information warnt davor, die Staubklasse H nach DIN EN 60335-2-69 mit Filterklassen wie H13 oder H14 gleichzusetzen. Prüfverfahren und Aussage beziehen sich auf unterschiedliche Dinge. Für die Ausnahme ist außerdem die Anerkennung des Verfahrens oder Geräts relevant, nicht nur ein einzelnes Filterelement.
Das IFA veröffentlicht Informationen zu Prüfung, Zertifizierung und Positivlisten. Laut DGUV haben Zertifikate eine Laufzeit von fünf Jahren. Für die Anerkennung eines gekauften Geräts ist maßgeblich, ob es zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens gelistet war. Die konkrete Eignung für Stoff und Tätigkeit muss trotzdem geprüft werden.
Stoffspezifische Regeln gehen vor
Die TRGS 560 ist eine allgemeine Auffangregel. Diese Seiten behandeln die jeweiligen Stoffe oder Tätigkeiten und sollen nicht mit dem TRGS-560-Intent vermischt werden:
| Spezifische Regel | Eigenständiger Schwerpunkt |
|---|---|
| TRGS 517 | potenziell asbesthaltige mineralische Rohstoffe |
| TRGS 519 | Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten |
| TRGS 521 | Tätigkeiten mit alter Mineralwolle |
| TRGS 528 | schweißtechnische Arbeiten und W3-Anforderungen |
| TRGS 553 | Holzstaub |
| TRGS 554 | Abgase von Dieselmotoren |
| TRGS 559 | quarzhaltiger beziehungsweise mineralischer Staub |
Ein W3-gekennzeichnetes Schweißrauchabsauggerät mit mindestens 99 Prozent Abscheidegrad ist eine Lösung aus dem besonderen Regelwerk für Schweißarbeiten. Diese Zahl darf nicht als allgemeiner Ersatz für die mehr als 99,995 Prozent aus TRGS 560 verwendet werden. Umgekehrt kann auch ein Gerät der Staubklasse H eine speziellere stoff- oder tätigkeitsbezogene Vorgabe nicht überstimmen.
Was gehört in Gefährdungsbeurteilung und Prüfnachweis?
Eine prüfbare Akte beantwortet nicht nur „Welcher Filter ist eingebaut?“, sondern zeigt die gesamte Entscheidungskette:
- Stoff, Gemisch oder Verfahren mit Einstufung, Sicherheitsdatenblatt und Regelwerksstand
- Tätigkeit, Arbeitsbereich, Emissionsquelle, Staub- oder Rauchform und betroffene Beschäftigte
- geprüfte stoffspezifische TRGS und Begründung, warum TRGS 560 anwendbar bleibt
- Variantenvergleich zwischen Fortluft, Wärmerückgewinnung und Luftrückführung
- technische Begründung, wenn Fortluft nicht umsetzbar ist
- Hersteller, Typ, Seriennummer, bestimmungsgemäße Verwendung und Anerkennungsnachweis des Geräts
- Erfassungsgrad, Volumenströme, Rückluft- und Frischluftanteil sowie Auslegung der Luftführung
- Expositionsermittlung, Bewertungsmaßstab und Ergebnis der fachkundigen Beurteilung
- Inbetriebnahme- oder Änderungsprüfung unter maßgeblicher Belastung
- tägliche Inspektion, Wartungsplan, Filterwechsel, Störungsreaktion und jährliche Wirksamkeitsprüfung
- verantwortliche Personen, offene Maßnahmen, Fristen und dokumentierte Freigabe
ArbeitsschutzPilot kann diese Informationen mit Aufgaben und Nachweisen verbinden. Die technische Auslegung, Messstrategie und Freigabe bleiben bei den fachkundigen Personen und gegebenenfalls der zuständigen Behörde oder dem Unfallversicherungsträger.
Häufige Fehler bei TRGS 560
- Eine alte PDF als aktuelle Rechtslage behandeln: Die im Suchergebnis sichtbare ESTA-Fassung stammt aus 1996. Maßgeblich ist die bei der BAuA veröffentlichte Ausgabe von 2012 zusammen mit der aktuellen GefStoffV.
- § 10 Absatz 5 zitieren, ohne den Stand zu erklären: Das ist die Nummerierung im TRGS-Dokument von 2012. Aktuell steht die Regel in § 10 Absatz 2 GefStoffV.
- Luftreiniger mit Quellenabsaugung verwechseln: TRGS 560 verlangt eine gezielte Erfassung; allgemeine Raumluftgeräte liegen außerhalb ihres Anwendungsbereichs.
- Nur den Abscheidegrad betrachten: Bei schlechter Erfassung gelangt der Staub am Filter vorbei. Unter 85 Prozent Erfassungsgrad soll zuerst die Erfassung verbessert werden.
- 50 und 70 Prozent Rückluft verwechseln: Für KMR-Stäube nach TRGS 560 gilt die strengere 50-Prozent-Grenze.
- Ein Prüfzeichen als vollständige Freigabe lesen: Anerkennung, bestimmungsgemäßer Einsatz, Expositionsbeurteilung und Wirksamkeitsprüfung sind getrennte Nachweise.
Offizielle Quellen und fachliche Grenze
Die Rechtsgrundlage bilden vor allem § 7 GefStoffV, § 10 GefStoffV und die Staubanforderungen in Anhang I GefStoffV. Die BAuA veröffentlicht den offiziellen Regelwerksstand; die DGUV-Information von 2025 erklärt die aktuelle Anwendung und die Anerkennung von Geräten.
Stand dieser Einordnung: 7. August 2026. Vor Planung, Umbau oder Freigabe einer Luftrückführung sind die aktuelle BAuA-Fassung, die geltende Gefahrstoffverordnung, die stoffspezifische TRGS und die für das konkrete Gerät gültigen Anerkennungsnachweise zu prüfen. Diese Seite ersetzt keine Anlagenplanung, Expositionsbewertung, behördliche Entscheidung oder Prüfung vor Ort.