TRGS 611 aktuell: Stand und Download
Die TRGS 611 ist weiterhin gelistet, obwohl ihr Ausgabestand Mai 2007 lautet. Die amtliche BAuA-Seite zur TRGS 611 nennt keine spätere Neufassung. Dort ist auch die kostenlose TRGS 611 als PDF mit 18 Seiten erreichbar.
Das Alter des Dokuments verlangt eine saubere Quellenhierarchie. Der Regeltext verweist auf die Gefahrstoffverordnung und Einstufungsbegriffe seines Erscheinungsjahres. Für eine Entscheidung im Jahr 2026 werden deshalb drei Ebenen zusammen gelesen:
| Ebene | Maßgeblicher Beitrag | Prüfpunkt für den Betrieb |
|---|---|---|
| geltendes Recht | aktuelle Gefahrstoffverordnung | heutige Pflichten, Dokumentation und Schutzrangfolge |
| spezielle Regel | TRGS 611, Ausgabe Mai 2007 | Nitrosaminbezogene Anforderungen an Produkt und Einsatz |
| aktueller Anwendungskontext | TRGS 552 von 2018 und DGUV Regel 109-003 von April 2026 | heutige Einstufung, Exposition und betriebliche KSS-Praxis |
Die BAuA-Übersicht der geltenden TRGS ist der Aktualitätsnachweis. Eine Kopie ohne Ausgabestand oder eine als “TRGS 611 2026” bezeichnete Zusammenfassung ist keine neue amtliche Fassung.
Was regelt die TRGS 611 genau?
TRGS 611 begrenzt die Bedingungen, unter denen sich bei bestimmten wassergemischten Kühlschmierstoffen krebserzeugende N-Nitrosamine bilden können. Sie trennt Anforderungen an das gelieferte Konzentrat von der Überwachung der angesetzten und gebrauchten Emulsion oder Lösung.
| Begriff | Bedeutung im Regeltext | Typischer Nachweis |
|---|---|---|
| wassermischbarer Kühlschmierstoff | das gelieferte Konzentrat | Produktbezeichnung, Sicherheitsdatenblatt, Herstellerinformation |
| wassergemischter Kühlschmierstoff | die beim Anwender angesetzte Emulsion oder Lösung | Maschine, Ansatz, Wasser, Konzentration und Betriebszustand |
| NDELA | im KSS-Kontext häufig betrachtete Leitsubstanz | fachkundiger Laborbericht, sofern direkte Messung erforderlich ist |
| NMOR | flüchtigeres Nitrosamin bei Morpholinbezug | stoffbezogene Messplanung für KSS und Arbeitsbereich |
| nitrosierendes Agens | Reaktionspartner oder Vorstufe wie Nitrit | Produktprüfung, Fremdstoffkontrolle und Messwert |
| sekundäres Amin | möglicher weiterer Reaktionspartner | Zusammensetzung, Verunreinigung und Herstellerbestätigung |
Die Seite TRGS im Überblick erklärt Rechtswirkung, Vermutungswirkung und Abweichungen. Hier bleibt der Suchintent enger: Welche TRGS-611-Anforderung gilt an welcher Maschine, welcher Messwert löst welche Reaktion aus und wie wird diese Entscheidung belegt?
Warum können N-Nitrosamine im KSS entstehen?
N-Nitrosamine können entstehen, wenn ein nitrosierendes Agens und ein nitrosierbares sekundäres Amin unter geeigneten Reaktionsbedingungen zusammentreffen. Das Konzentrat kann die Stoffe als Komponente oder Verunreinigung enthalten; sie können aber auch später aus anderen Betriebsstoffen, Prozessen oder mikrobiellen Vorgängen in das System gelangen.
| Einfluss | Mögliche betriebliche Quelle | Vorbeugende Kontrolle |
|---|---|---|
| Nitrit | Härtesalz, Reiniger, Korrosionsschutzmittel oder mikrobielle Nitratreduktion | Eintrag verhindern, KSS pflegen, Nitrit messen |
| sekundäre Amine | Produktbestandteil, Nebenbestandteil, Fremdöl, Hydraulikfluid oder Systemreiniger | Lieferanteninformation und Schnittstellen prüfen |
| Stickoxide | Verbrennungsmotor, gas- oder dieselbetriebener Stapler, Schweißprozess | Eintrag in offene KSS-Systeme vermeiden |
| Temperatur | übermäßige Erwärmung im Kreislauf | anwendungsbezogene Grenztemperatur festlegen und beobachten |
| Aerosolbildung | offene Bearbeitung, ungeeignete Erfassung oder hohe Prozessenergie | Entstehung und Freisetzung technisch verringern |
| pH-Abfall | Alterung, Stoffeintrag oder mikrobielle Aktivität | Ausgangswert und Verlauf statt Einzelwert bewerten |
Die Regel setzt vorrangig an den Reaktionspartnern und ihren Bedingungen an. Ein später Laborwert ist kein Ersatz für die vorherige Produktwahl, das Vermeiden von Fremdeintrag und die laufende Pflege.
Anforderungen an das Kühlschmierstoff-Konzentrat
Vor dem ersten Ansatz muss geklärt sein, ob das gelieferte Produkt die Anforderungen aus Nummer 4 der TRGS 611 erfüllt. Ein Sicherheitsdatenblatt ist dafür wichtig, aber nicht immer vollständig genug. Bei unklaren Angaben wird der Hersteller konkret befragt und die Antwort dem Produktdatensatz zugeordnet.
Nitrosierende Agenzien vermeiden
Das Konzentrat darf keine nitrosierenden Agenzien oder leicht freisetzenden Vorstufen als vorgesehene Bestandteile enthalten. Entscheidend ist nicht nur, ob “nitritfrei” auf dem Gebinde steht. Produktrezeptur, zugesetzte Komponenten und mögliche Abspaltung müssen zur vorgesehenen Verwendung passen.
Sekundäre Amine begrenzen
Sekundäre Amine im Sinne der Regel dürfen keine Komponenten des Konzentrats sein. Soweit sie nur als Verunreinigung oder Nebenbestandteil auftreten, nennt die TRGS 611 höchstens 0,2 Massenprozent bezogen auf das Konzentrat. Die Grenze gilt sinngemäß auch für Stoffe, die relevante sekundäre Amine freisetzen.
Aminfreie Produkte erfüllen den Produktteil der Regel ebenfalls. “Aminfrei” beseitigt jedoch nicht jedes Risiko im laufenden Betrieb: Fremdstoffe, mikrobielle Reaktionen und pH-Veränderungen bleiben zu kontrollieren.
Sonderfall mit nachgewiesenem Inhibitor
Eine Rezeptur mit mehr als 0,2 Massenprozent relevanten sekundären Aminen kann nur unter der in Nummer 4.4 beschriebenen Ausnahme betrachtet werden. Dafür muss die Inhibitorwirkung nachgewiesen sein, und während des Einsatzes gilt der erweiterte Untersuchungsumfang aus Nummer 5.5. Eine pauschale Herstellerwerbung ohne produkt- und anwendungsbezogenen Nachweis reicht dafür nicht.
Die DGUV Fachbereich AKTUELL FBHM-045 von März 2024 bietet für Inhibitoren einen neueren praktischen Maßnahmenrahmen. Das Dokument ergänzt den Sonderfall, ersetzt aber weder die Produktprüfung noch die Gefährdungsbeurteilung.
Prüfintervalle und Werte richtig lesen
Die folgende Tabelle trennt Standardprogramm, bedingte Intervallverlängerung und Maßnahmenfall. Sie ist kein universeller Prüfplan für jede KSS-Gefährdung, sondern bildet die nitrosaminbezogenen Kernpunkte der TRGS 611 ab.
| Prüfgröße | Regelintervall oder Anlass | Wert oder Veränderung | Konsequenz |
|---|---|---|---|
| Nitrat im Ansatz- oder Nachfüllwasser | von Zeit zu Zeit oder Auskunft des Wasserwerks | höchstens 50 mg/l | bei Überschreitung nitratarmes oder demineralisiertes Wasser beimischen |
| Nitrit im gebrauchten KSS | grundsätzlich wöchentlich | höchstens 20 mg/l | bei Überschreitung Maßnahmenweg aus Nummer 5.3 starten |
| Nitrit bei stabil niedrigen Werten | nach drei dokumentierten Werten unter 10 mg/l | Intervall höchstens vier Wochen | bei mehr als 10 mg/l wieder wöchentlich prüfen |
| pH-Wert | wöchentlich, bei Glas und Keramik monatlich | andauernder Abfall über 0,5 Punkte gegenüber Frischansatz vermeiden | Ursache klären und Hersteller zu Gegenmaßnahmen einbeziehen |
| Temperatur | regelmäßig und bei auffälliger Erwärmung | anwendungstechnische Grenze | Ursache und Kühlung prüfen, da Wärme Nitrosaminbildung begünstigt |
| NDELA oder NMOR | nur bei festgelegtem Anlass oder Sonderfall | stoff- und medienbezogener Beurteilungsmaßstab | fachkundige Messung, Schutzentscheidung und Dokumentation |
Die TRGS 611 nennt keine allgemeine Sollspanne von 8,0 bis 9,5 für jeden Kühlschmierstoff. Sie verlangt den Vergleich mit dem frisch angesetzten System. Den Produktsollwert und geeignete Reaktionen liefert der Hersteller; eine eigenmächtige Biozid- oder Alkalizugabe ohne diese Prüfung kann weitere Gefährdungen schaffen.
Was passiert oberhalb von 20 mg/l Nitrit?
Mehr als 20 mg/l Nitrit lösen eine Entscheidungskette aus, nicht nur einen roten Messwert. Der Betrieb sucht zuerst die Nitritquelle und verhindert weiteren Eintrag. Danach wird der Kühlschmierstoff gewechselt oder teilweise ausgetauscht, oder ein geeigneter Inhibitor wird in Abstimmung mit dem Hersteller eingesetzt.
- Messung bestätigen: Probenahme, Testmittel, Einheit, Messbereich und Maschinenbezug prüfen.
- Quelle suchen: Ansetzwasser, Härterei, Reiniger, Korrosionsschutz, Fremdöl und mikrobiellen Zustand untersuchen.
- Sofortentscheidung treffen: Weiterbetrieb nur unter einer fachkundig begründeten und wirksamen Regel zulassen.
- KSS behandeln oder wechseln: Teilaustausch, vollständiger Wechsel oder geeignete Inhibierung mit Hersteller abstimmen.
- Direkte Messung auslösen: Falls Austausch oder ausreichende Inhibierung fehlen, NDELA im KSS und in der Luft bestimmen.
- Wirkung prüfen: Nitrit, pH-Wert, Produktzustand und Schutzbedingungen nach der Maßnahme erneut bewerten.
Die aktuelle DGUV Regel 109-003 ergänzt diesen Ablauf mit einem Prüfplan und praktischen Hinweisen zur Inhibitorwirkung. Ihre Ausgabe April 2026 ist deutlich neuer als die TRGS 611 und berücksichtigt den heutigen CLP-, REACH- und Gefahrstoffrahmen. Bei hohen Nitritwerten und Inhibitorfällen bleibt dennoch eine Einzelfallprüfung erforderlich; der Messwert allein erteilt keine Freigabe.
pH-Wert, Keimzahl und Konzentration nicht vermischen
Drei häufig genannte KSS-Parameter erfüllen verschiedene Aufgaben:
| Parameter | Aussage | Was daraus nicht automatisch folgt |
|---|---|---|
| pH-Wert | zeigt Verlauf gegenüber dem Frischansatz und kann auf Veränderungen hinweisen | ein Einzelwert beweist weder Keimfreiheit noch sichere Nitrosaminlage |
| Gebrauchskonzentration | zeigt, ob der Ansatz zur Herstellerfestlegung passt | sie ersetzt keine Nitrit- oder Expositionsbeurteilung |
| Keimzahl | kann bei bestimmten Systemen eine zusätzliche Information liefern | sie ist nach TRGS 611 keine allgemeine wöchentliche Pflichtgröße |
Das IFA-Prüfkonzept für wassergemischte Kühlschmierstoffe empfiehlt tägliche Sicht- und Geruchskontrollen sowie wöchentliche Messungen von pH-Wert, Nitrit und Gebrauchskonzentration. Es stellt zugleich klar, dass Betreiber nicht generell zu einer mikrobiologischen Überwachung verpflichtet sind. Eine Keimzahlbestimmung kann besonders in Zentralsystemen ergänzend sinnvoll sein.
Wann sind direkte N-Nitrosamin-Messungen nötig?
Direkte Messungen sind nicht das wöchentliche Standardprogramm jeder Maschine. Sie werden an festgelegte Auslöser und Sonderfälle gebunden:
- Der Nitritwert liegt über 20 mg/l und weder Austausch noch eine ausreichend nachgewiesene Inhibierung werden umgesetzt.
- Es bestehen Hinweise auf Nitrosaminbildung, etwa starker mikrobieller Befall, deutlicher Nitritanstieg oder beträchtlicher pH-Abfall.
- Ein sekundäraminhaltiges Produkt wird unter der Ausnahme nach Nummer 4.4 eingesetzt.
- Messwerte oder Betriebsbedingungen zeigen, dass der bisherige Wirksamkeitsnachweis nicht mehr trägt.
Im Sekundäramin-Sonderfall richtet sich die Zielverbindung nach der Rezeptur. Bei flüchtigen Verbindungen wie NMOR liegt ein Schwerpunkt auf Luftmessungen; bei weniger flüchtigem NDELA auf dem gebrauchten Kühlschmierstoff. Die TRGS 611 nennt für diesen Sonderfall unter anderem 5 mg/kg NDELA und 1 mg/kg NMOR im KSS sowie 0,2 µg/m³ in der Luft als damaligen Stand der Technik.
Diese Werte dürfen nicht aus dem Zusammenhang gelöst werden. Die TRGS 552 wurde 2018 neu gefasst und verwendet die heutige Einstufung der krebserzeugenden N-Nitrosamine in Kategorie 1A und 1B. Messstrategie, aktueller Beurteilungsmaßstab, Probenahme und Laborverfahren gehören deshalb in fachkundige Hände. Die Seite TRGS 402 besitzt den allgemeinen Intent zur Ermittlung inhalativer Exposition.
TRGS 611 in acht Schritten umsetzen
1. Maschine und KSS-System eindeutig bezeichnen
Dokumentieren Sie Anlage, Behältervolumen, Einzel- oder Zentralsystem, Bearbeitungsverfahren, Werkstoff, Schichtbetrieb und benachbarte Prozesse. Nur so lassen sich Werte, Fremdeinträge und Maßnahmen später richtig zuordnen.
2. Produktstatus vor dem Ansatz klären
Prüfen Sie Produktname, Lieferant, aktuelle Sicherheitsdatenblatt-Fassung und die Angaben zu nitrosierenden Agenzien, sekundären Aminen und Inhibitoren. Eine unklare Rezeptur wird vor Verwendung mit dem Hersteller geklärt.
3. Wasser und Frischansatz erfassen
Halten Sie Wasserquelle, Nitratwert, Ansatzkonzentration, Datum, Ausgangs-pH und verwendetes Mischverfahren fest. Diese Ausgangswerte bilden den Vergleich für spätere Veränderungen.
4. Standardprüfplan festlegen
Ordnen Sie Messgröße, Methode, Messbereich, Intervall, Probenahmestelle und verantwortliche Person zu. Bei Teststäbchen gehören Haltbarkeit, Lagerung und Ablesebereich zum verlässlichen Verfahren.
5. Fremdstoffquellen kontrollieren
Prüfen Sie Härterei, Reinigung, Korrosionsschutz, Hydraulik, Fremdöl, Verbrennungsmotoren, Schweißen und nachträglich zugesetzte Komponenten. Ein sauberer Neuanfang reicht nicht, wenn später problematische Stoffe eingeschleppt werden.
6. Handlungsgrenzen vorab schreiben
Legen Sie fest, wer bei mehr als 10 mg/l das Intervall zurücksetzt, wer bei mehr als 20 mg/l entscheidet, wie Hersteller und Labor erreicht werden und wann die Maschine nicht weiterbetrieben wird. Eine Grenzwertüberschreitung darf nicht erst während der Schicht zur Zuständigkeitsfrage werden.
7. Maßnahme und Wirkung getrennt belegen
Ein Teilaustausch ist eine Tätigkeit, noch kein Wirksamkeitsnachweis. Wiederholungsmessung, beseitigte Quelle, stabiler pH-Verlauf und Herstellerbestätigung zeigen, ob der gewählte Weg trägt.
8. Änderungen als neuen Prüfpunkt behandeln
Produktwechsel, anderes Wasser, neuer Reiniger, Fremdöleinbruch, längerer Stillstand, Biozideinsatz, veränderte Absaugung oder auffällige Gesundheitshinweise können die Beurteilung entkräften. Sie lösen eine dokumentierte Überprüfung aus.
Welche Daten gehören in ein KSS-Überwachungsblatt?
Ein prüfbarer Datensatz verbindet Messwert, Kontext und Entscheidung. Eine Liste ohne Maschinenbezug oder ein Kalenderhäkchen ohne Ergebnis genügt dafür nicht.
| Datenblock | Erforderliche Angaben |
|---|---|
| Identität | Betrieb, Bereich, Maschine, KSS-Produkt, Hersteller, Behältervolumen |
| Ausgangslage | Ansatzdatum, Wasserquelle, Nitrat, Sollkonzentration, Ausgangs-pH |
| Prüfung | Datum, Uhrzeit, laufender Betrieb, Probenahmestelle, Methode, Prüfmittel |
| Ergebnis | Nitrit in mg/l, pH-Wert, Konzentration, Temperatur, sichtbare Veränderungen |
| Abweichung | Grenzbezug, Trend, möglicher Fremdeintrag, betroffener Arbeitsbereich |
| Maßnahme | Sofortsicherung, Austausch, Reinigung, Inhibitor, technische Korrektur |
| Verantwortung | zuständige Person, Termin, Hersteller- oder Laborabstimmung |
| Wirksamkeit | Wiederholungsmessung, Ergebnis, Restrisiko, Freigabe und nächster Termin |
Die allgemeine Gefahrstoffdokumentation bleibt auf der Seite Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe. Das Sicherheitsdatenblatt, die Betriebsanweisung und die Unterweisung sind verbundene, aber eigenständige Nachweise.
Zehn sichtbare Suchergebnisse im Qualitätsvergleich
Für die Überarbeitung wurden am 18. August 2026 zehn sichtbare Ergebnisse zu “TRGS 611”, “TRGS 611 PDF” und Fragen zu Nitrit, pH-Wert und N-Nitrosaminen geprüft. Positionen ändern sich nach Standort, Gerät und Suchzeitpunkt. Die Tabelle dokumentiert deshalb die untersuchten Ergebnisse und ihre Abdeckung, keine dauerhaft feste Rangfolge.
| Suchergebnis | Starker Inhalt | Verbleibende Lücke für den Betriebsintent |
|---|---|---|
| BAuA TRGS 611 | amtliche Fundstelle und Original-PDF | keine kompakte Übertragung auf aktuellen Rechts- und Dokumentationsstand |
| IFA-Lexikon Nitrosamine | verständliche Stoffeinordnung und weiterführende Downloads | kein vollständiger Prüf- und Maßnahmenablauf der TRGS 611 |
| Haufe Begriffsbestimmungen | ausführlicher Regeltext zu NDELA, NMOR und Begriffen | abschnittsweise Darstellung mit Produktzugang statt zusammengeführter Praxisentscheidung |
| CIX-Service Erklärung | leicht lesbarer Überblick und Messwerttabelle | pauschale pH-, Keimzahl-, Vorsorge- und Sanktionsaussagen ohne genaue Trennung der Quellen |
| DGUV FBHM-045 | aktueller Maßnahmenrahmen für die Inhibitorwirkung | enger Sonderfall und überwiegend PDF-orientierte Darstellung |
| IFA Substitution | fachliche Verweise auf Ersatzstoffe, KSS-Regel und EGU | keine geschlossene Maschinenakte mit Mess- und Freigabeweg |
| IFA Nitritgehalt | klare Einordnung von 20 mg/l, Wochenprüfung und Reaktionen | konzentriert sich auf einen Parameter statt auf Produkt, pH und Sonderfälle |
| BGN Anforderungen im Anlieferungszustand | detaillierte Wiedergabe von Nummer 4 | alter Regeltext ohne aktuelle GefStoffV- und DGUV-Einordnung |
| BGN Schutz- und Überwachungsmaßnahmen | detaillierte Wiedergabe von Nummer 5 und Messintervallen | umfangreiche Klauseln ohne schnellen Standard-gegen-Sonderfall-Vergleich |
| KomNet-Frage zu Aminen | beantwortet einen konkreten Anwendungsfall mit Quellen | kein vollständiger Produkt-, Prüf-, Maßnahmen- und Wirksamkeitsdatensatz |
Die neue Fassung schließt vor allem die Aktualitätslücke: Sie verbindet die weiterhin geltende Spezialregel von 2007 mit TRGS 552 von 2018, der aktuellen Gefahrstoffverordnung und der DGUV Regel 109-003 von April 2026. Gleichzeitig trennt sie klar zwischen Originalanforderung, neuerer Praxishilfe und betrieblich festzulegendem Produktwert.
Häufige Fehlannahmen zur TRGS 611
| Fehlannahme | Fachlich richtige Einordnung |
|---|---|
| “Die TRGS 611 wurde 2026 neu veröffentlicht.” | Die BAuA listet weiterhin die Ausgabe Mai 2007. |
| “Jeder KSS muss zwischen pH 8,0 und 9,5 liegen.” | TRGS 611 bewertet den Verlauf gegenüber dem Frischansatz und die Herstellerfestlegung. |
| “Die Keimzahl ist jede Woche Pflicht.” | Die allgemeine Wochenpflicht betrifft Nitrit und pH; Mikrobiologie kann ergänzend sinnvoll sein. |
| “Unter 20 mg/l ist jede KSS-Gefahr ausgeschlossen.” | Der Wert betrifft den Nitrosaminpfad; Haut, Aerosole, Stoffgemische und Maschinengefahren bleiben. |
| “Aminfrei bedeutet wartungsfrei.” | Fremdeintrag, Nitritbildung, pH-Abfall und Pflegezustand müssen weiter überwacht werden. |
| “Ein Inhibitor erlaubt automatisch den Weiterbetrieb.” | Wirksamkeit, Einsatzbedingungen, Herstellerangabe und gegebenenfalls direkte Messung müssen tragen. |
| “Das Sicherheitsdatenblatt ist der fertige Nachweis.” | Es ist eine Informationsquelle; Tätigkeit, Anlage, Werte, Maßnahmen und Wirkung werden betrieblich ergänzt. |
Die TRGS 401 behandelt Hautkontakt, TRGS 600 die Substitution und TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte. Die TRGS-611-Seite übernimmt diese allgemeinen Intents nicht. Sie führt nur die nitrosaminbezogenen Entscheidungen für wassermischbare und wassergemischte Kühlschmierstoffe zusammen.
Redaktioneller Stand und fachliche Grenze
Der Beitrag wurde am 18. August 2026 anhand der BAuA-Fundstellen, des 18-seitigen Regeltexts, der aktuellen Gefahrstoffverordnung, der TRGS 552, der DGUV Regel 109-003 von April 2026, des IFA-KSS-Portals und der zehn sichtbaren Suchergebnisse geprüft.
§ 6 GefStoffV verlangt die fachkundige Beurteilung von Stoffeigenschaften, Expositionswegen, Substitution, Arbeitsbedingungen, Grenzwerten und Schutzwirkung. Die Software kann Produkte, Maschinen, Messwerte, Aufgaben und Nachweise verknüpfen. Sie beurteilt weder Rezepturen noch Inhibitorwirkung, führt keine Labor- oder Arbeitsplatzmessung durch und erteilt keine Verwendungsfreigabe. Unklare Sekundäraminfälle, Nitrosaminbefunde und Messstrategien gehören zu Hersteller, fachkundiger Gefahrstoffberatung und geeigneter Messstelle.