Kurzantwort für VBG-Mitgliedsunternehmen

Ein VBG-Sicherheitsbeauftragter ist eine beschäftigte Person, die den Unternehmer im Arbeitsalltag bei Sicherheit und Gesundheit unterstützt. Sie erkennt Gefährdungen, spricht Kolleginnen und Kollegen an und meldet Mängel, übernimmt aber keine Führungs- oder Unternehmerverantwortung.

Seit dem 29. Mai 2026 gilt die neue Fassung von § 22 SGB VII:

  • bis 20 Beschäftigte: keine automatische Pflicht allein wegen der Beschäftigtenzahl; eine freiwillige Bestellung bleibt möglich, und die VBG kann bei den gesetzlich beschriebenen besonderen Gefährdungen eine Bestellung anordnen,
  • 21 bis 49 Beschäftigte: Bestellung bei einer besonderen Gefährdung für Leben und Gesundheit,
  • ab 50 Beschäftigten: Sicherheitsbeauftragte bestellen,
  • 50 bis 249 Beschäftigte ohne besondere Gefährdung: ein Sicherheitsbeauftragter erfüllt die gesetzliche Mindestanforderung,
  • bei besonderen Gefährdungen, mehreren Standorten, Schichten oder ab 250 Beschäftigten: die erforderliche Anzahl anhand der betrieblichen Verhältnisse bestimmen.

Die VBG erläutert die Änderung und den Vorrang der neuen gesetzlichen Schwelle. Ältere Ratgeber, PDFs und Fassungen der DGUV Vorschrift 1 können noch die frühere Grenze von mehr als 20 Beschäftigten nennen. Für die Pflichtentscheidung ist die aktuelle Gesetzesfassung maßgeblich.

Stand dieser Einordnung: 31. Juli 2026. Prüfen Sie bei einer konkreten Bestellung zusätzlich die aktuellen Angaben der VBG und lassen Sie Grenzfälle fachkundig klären.

In sechs Schritten zur wirksamen VBG-Bestellung

Wer nach „VBG Sicherheitsbeauftragter“ sucht, braucht meist keine weitere Definition, sondern einen belastbaren nächsten Schritt. Diese Reihenfolge trennt Pflicht, Anzahl, Bestellung und Schulung sauber:

  1. VBG-Zuständigkeit bestätigen. Die richtige Berufsgenossenschaft richtet sich nach dem Unternehmenszweck. Ein VBG-Seminar ist nicht automatisch für Beschäftigte jedes Unfallversicherungsträgers zugänglich.
  2. Beschäftigtenzahl erfassen. Für die VBG-Einordnung zählen Personen, nicht Vollzeitäquivalente. Teilzeitbeschäftigte werden daher nicht anteilig heruntergerechnet. Besondere Versichertengruppen sind nach § 22 SGB VII mitzuprüfen.
  3. Gefährdungsbeurteilung auswerten. Bei 21 bis 49 Beschäftigten entscheidet die besondere Gefährdung. Die Begründung muss aus den tatsächlichen Arbeitsbedingungen folgen.
  4. Anzahl und Bereiche festlegen. Standorte, Schichten, Außendienst, fachlich verschiedene Tätigkeiten sowie räumliche, zeitliche und fachliche Nähe bestimmen, ob eine Person reicht.
  5. Person auswählen und bestellen. Geeignet ist in der Regel eine erfahrene, akzeptierte Person aus dem betreuten Arbeitsbereich. Betriebs- oder Personalrat ist zu beteiligen, sofern vorhanden.
  6. VBG-Ausbildungslinie buchen. Die Qualifizierung richtet sich primär nach dem Einsatzbereich; bei Bildung, Sicherungsdienstleistungen und Zeitarbeit gibt es branchenspezifische Wege.

Die allgemeinen Auswahlkriterien stehen ausführlich unter Voraussetzungen für Sicherheitsbeauftragte. Diese Seite konzentriert sich bewusst auf den VBG-spezifischen Ablauf.

Pflicht seit 29. Mai 2026 richtig prüfen

Entscheidungstabelle nach § 22 SGB VII

Regelmäßige Beschäftigtenzahl Pflichtprüfung Nächster Nachweis
bis 20 keine automatische Pflicht aufgrund der Zahl; freiwillige Bestellung oder VBG-Anordnung bei besonderer Gefährdung möglich Beschäftigtenzahl, Gefährdungslage und Entscheidung festhalten
21 bis 49 Bestellung, wenn die Gefährdungsbeurteilung eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit zeigt relevante Gefährdungen, Beurteilungsgrundlage und Ergebnis dokumentieren
50 bis 249 Bestellung ist Pflicht; ohne besondere Gefährdung genügt gesetzlich mindestens eine Person Anzahl, Zuständigkeitsbereich, Beteiligung und Bestellung verknüpfen
ab 250 Sicherheitsbeauftragte bestellen und erforderliche Anzahl betriebsspezifisch festlegen Bereiche, Schichten, Standorte und Nähe-Kriterien begründen

Die VBG nennt als Orientierung für eine besondere Gefährdung unter anderem Tätigkeiten mit Pflichtvorsorge, etwa bestimmte Gefahrstoffe, Lärm, Vibrationen, extreme Temperaturen oder biologische Arbeitsstoffe. Daneben können Branchen mit erhöhtem Betreuungsbedarf relevant sein. Das ist keine abschließende Checkliste: Grundlage bleibt die Gefährdungsbeurteilung des konkreten Betriebs.

Für die allgemeine Schwellenprüfung und weitere Fallbeispiele gibt es die vertiefenden Seiten Sicherheitsbeauftragter Pflicht und Sicherheitsbeauftragter ab wie viel Mitarbeiter.

Drei Fehler bei der Pflichtprüfung

  • Alte 20er-Grenze weiterverwenden: Viele Seiten wurden vor Inkrafttreten der Änderung erstellt. Entscheidend ist die aktuelle Fassung von § 22 SGB VII.
  • 21 bis 49 pauschal als „keine Pflicht“ behandeln: Bei besonderer Gefährdung bleibt die Bestellung erforderlich.
  • Pflicht und Anzahl gleichsetzen: Die Schwelle beantwortet, ob bestellt werden muss. Wie viele Personen benötigt werden, hängt zusätzlich von der betrieblichen Organisation ab.

Wie viele Sicherheitsbeauftragte braucht ein VBG-Betrieb?

Eine allgemeine VBG-Tabelle „X Beschäftigte = Y Sicherheitsbeauftragte“ würde die gesetzlichen Kriterien verkürzen. Nach der Pflichtprüfung sind fünf Faktoren gemeinsam zu betrachten:

Kriterium Leitfrage für die VBG-Praxis
Unfall- und Gesundheitsgefahren Welche Gefährdungen bestehen in den einzelnen Tätigkeitsbereichen?
räumliche Nähe Kann die Person die betreuten Arbeitsplätze, Etagen oder Standorte regelmäßig erreichen?
zeitliche Nähe Deckt sie Schichten, Teilzeitfenster, Außendienst und Veranstaltungen tatsächlich ab?
fachliche Nähe Kennt sie Arbeitsmittel, Abläufe und Gefährdungen des zugeordneten Bereichs?
Zahl der Beschäftigten Ist eine verlässliche Ansprechbarkeit im Alltag realistisch?

Ein Verwaltungsbetrieb mit 80 Personen an einem Standort kann anders entscheiden als ein Sicherheitsdienst mit 45 Beschäftigten in wechselnden Objekten oder ein technischer Betrieb mit mehreren Schichten. Auch wenn gesetzlich eine Person genügen kann, darf die Bestellung nicht nur auf dem Papier funktionieren.

Die ausführliche Entscheidungsmatrix finden Sie unter Anzahl der Sicherheitsbeauftragten. Dort bleibt die Suchintention „Wie viele?“ gebündelt, während hier die VBG-Ausbildung und der konkrete Umsetzungsweg im Mittelpunkt stehen.

Sicherheitsbeauftragten bei der VBG richtig bestellen

§ 22 SGB VII nennt den Unternehmer als bestellende Stelle und verlangt die Beteiligung von Betriebs- oder Personalrat. Das Gesetz schreibt kein bestimmtes Dateiformat vor. Eine schriftliche oder digital nachvollziehbare Bestellung vermeidet aber spätere Unklarheiten.

Eine gute Bestellung enthält mindestens:

  • Name der bestellten Person und Datum,
  • Unternehmen, Standort und genauer Zuständigkeitsbereich,
  • Anlass der Bestellung und zugrunde liegende Anzahlentscheidung,
  • unterstützende Aufgaben und klare Grenzen der Rolle,
  • Beteiligung von Betriebs- oder Personalrat, sofern vorhanden,
  • vorgesehene Arbeitszeit, Ansprechpartner und Meldeweg,
  • Stand der Qualifizierung sowie Termin für Aus- oder Fortbildung,
  • Anlass und Termin für die nächste Wirksamkeitsprüfung.

Die VBG stellt eine offizielle Organisationshilfe zur Bestellung als PDF bereit. Sie enthält Felder für Name, Zuständigkeitsbereich, Unternehmen, Unternehmensleitung, Arbeitnehmervertretung, Ort und Datum. Ergänzen Sie intern die Punkte, die für Ihren Betrieb notwendig sind.

Für den allgemeinen Prozess führt Bestellung Sicherheitsbeauftragter durch die einzelnen Schritte; die Vorlage zur Bestellung erklärt die benötigten Felder für Word, PDF oder digitale Ablage.

Welche VBG-Schulung ist die richtige?

Die VBG ordnet ihre Seminare für Sicherheitsbeauftragte in erster Linie nach dem späteren Einsatzbereich. Nur bei Bildungseinrichtungen, Sicherungsdienstleistungen und Zeitarbeit ist die Branche selbst ein zentrales Auswahlmerkmal.

Einsatzbereich VBG-Ausbildungslinie Typischer weiterer Weg
Büro und Verwaltung SBA1A: Teil 1, danach SBA2A: Teil 2 anschließend VBG-SiB-Tage SIBFA als Fortbildung
technisch ausgestatteter Bereich SIB T als Einführungsseminar danach Wahlmodul zu Werkstätten/Maschinen, Transport, Verkehr oder Gefahrstoffen; später SIBFA
Bildungseinrichtung SIB W oder für Schulen SAS A, abhängig von Tätigkeit und Zielgruppe passende technische Aufbaumodule; später SIBFA
Sicherungsdienstleistung ohne Führungsaufgabe SIB B laut VBG kein Aufbauseminar erforderlich; später SIBFA
Zeitarbeit passende PDK- oder PET-Seminarfolge Abschluss der vorgesehenen Reihe umfasst die SiBe-Qualifizierung; später SIBFA

Büro und Verwaltung: SBA1A und SBA2A

Für Büro und Verwaltung beschreibt die VBG eine zweiteilige Präsenzausbildung:

  1. SBA1A – Ausbildung Teil 1 vermittelt Rolle, Zusammenarbeit, Gefährdungserkennung, Erste-Hilfe-Organisation und Kommunikation.
  2. Die Person sammelt Erfahrungen im eigenen Betrieb.
  3. SBA2A – Ausbildung Teil 2 vertieft unter anderem die Beurteilung der Arbeitsbedingungen, psychische Belastung, Brandschutz und praktische Kommunikation.

Beide Teile dauern laut den aktuellen VBG-Seminarseiten jeweils drei Tage. Die VBG empfiehlt einen Abstand von sechs bis neun Monaten, damit Praxiserfahrungen in Teil 2 ausgewertet werden können. Termine, Orte, freie Plätze und Zugangsvoraussetzungen sollten direkt auf der VBG-Seite geprüft werden.

Technische Bereiche und besondere Branchen

Nicht jeder VBG-Betrieb ist ein reiner Bürobetrieb. Beschäftigte in Werkstatt, Lager, Veranstaltungstechnik, Sicherheitsdienst oder wechselnden Einsatzorten brauchen eine Qualifizierung, die ihre tatsächlichen Gefährdungen abbildet. Entscheidend ist der spätere Zuständigkeitsbereich, nicht die bequemste verfügbare Seminarbezeichnung.

Praxischeck vor der Buchung:

  • Welche Tätigkeiten und Gefährdungen betreut die Person?
  • Arbeitet sie überwiegend im Büro, technisch oder in einer speziellen Branche?
  • Handelt es sich um Erstqualifizierung, Aufbau oder Fortbildung?
  • Ist ein vorheriger Seminarteil Voraussetzung?
  • Hat das Unternehmen seine VBG-Unternehmensnummer griffbereit?
  • Ist die Teilnahme mit Arbeitgeber und Vertretung abgestimmt?

Die allgemeine Anbieterauswahl und Abgrenzung zu privaten Kursen bleibt auf Sicherheitsbeauftragter Schulung; die Übersicht über Trägerangebote steht unter BG-Schulungen für Sicherheitsbeauftragte.

Anmeldung, Kosten, Termine und Gültigkeit

Anmeldung

Die VBG veröffentlicht freie Termine in ihrer Seminarsuche. Nach der aktuellen Seminar-FAQ der VBG sollten Teilnehmende ihre Unternehmensnummer bereithalten und die Anmeldung mit dem Arbeitgeber abstimmen. Ist ein Termin voll, kann eine Warteliste angeboten werden. Die konkrete Einladung folgt laut VBG üblicherweise etwa vier Wochen vor Beginn.

Kosten

Für berechtigte Teilnehmende aus VBG-Mitgliedsunternehmen ist die Seminarteilnahme nach der aktuellen VBG-Auskunft im Mitgliedsbeitrag enthalten. Die VBG nennt außerdem kostenfreie Unterlagen, Unterbringung und Verpflegung sowie Erstattungsregeln für die Anreise. Da Bedingungen geändert werden können, ist die VBG-Seminar-FAQ vor jeder Buchung die maßgebliche Quelle.

Wie lange ist die Schulung gültig?

Die Bestellung als Sicherheitsbeauftragter hat kein pauschales Ablaufdatum, und auch die Qualifizierung „verfällt“ nicht automatisch nach einer einheitlichen gesetzlichen Frist. Der Betrieb muss den Fortbildungsbedarf dennoch prüfen, etwa bei:

  • neuen Arbeitsmitteln oder Gefahrstoffen,
  • Wechsel von Büro in einen technischen Bereich,
  • neuen Standorten, Schichten oder Verantwortungsbereichen,
  • wiederkehrenden Mängeln oder Unfallereignissen,
  • längerer Unterbrechung der Tätigkeit.

Die DGUV Information 211-042 bezeichnet eine Auffrischung oder Ergänzung spätestens nach drei bis fünf Jahren als zielführend, abhängig von Ausbildung und Gefährdungspotenzial. Für VBG-Versicherte dienen die VBG-SiB-Tage (SIBFA) als Fortbildungsangebot.

Aufgaben, Rechte und Grenzen auf einen Blick

Die VBG beschreibt Sicherheitsbeauftragte als kollegiale Unterstützer im Arbeitsbereich. Ihre Wirkung entsteht durch Nähe, Beobachtung und Kommunikation – nicht durch Weisungsbefugnis.

Gehört zur SiBe-Rolle Gehört nicht automatisch zur SiBe-Rolle
Unfall- und Gesundheitsgefahren erkennen und ansprechen Unternehmerpflichten oder Führungsverantwortung übernehmen
auf Schutzeinrichtungen und ihre Benutzung achten verbindliche Weisungen an Kolleginnen und Kollegen erteilen
auf Nutzung persönlicher Schutzausrüstung achten die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Betriebsarzt ersetzen
Mängel und Verbesserungsvorschläge weitergeben Gefährdungsbeurteilungen allein verantworten oder freigeben
Beschäftigte zu sicherem Verhalten motivieren jede Arbeitsschutzmaßnahme selbst umsetzen oder kontrollieren
bei Bedarf an ASA-Sitzungen, Begehungen oder Auswertungen mitwirken persönliche Verantwortung für Arbeitsunfälle aus der SiBe-Funktion tragen

Die VBG weist auf Tätigkeit während der regulären Arbeitszeit, Aus- und Fortbildung sowie die mögliche Mitwirkung im Arbeitsschutzausschuss hin. Die genaue allgemeine Aufgabenliste mit Beispielen finden Sie unter Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten.

Sicherheitsbeauftragter, Sifa und Sicherheitsdienst nicht verwechseln

Im Umfeld von „VBG Sicherheitsbeauftragter“ werden auch die Begriffe „Sicherheitskontrolleur“, „Sicherheitsfachkraft“ und „Sicherheitsdienst“ verwendet. Sie meinen jedoch verschiedene Rollen:

Begriff Bedeutung im deutschen Arbeitsschutz
Sicherheitsbeauftragter / SiBe beschäftigte, unterstützende Person nach § 22 SGB VII; nah am Arbeitsbereich, ohne Weisungsbefugnis
Fachkraft für Arbeitssicherheit / Sifa fachkundig qualifizierte Beratung des Arbeitgebers nach Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2
Sicherheitsdienst / Security Schutz von Personen, Objekten oder Veranstaltungen; nicht identisch mit der SiBe-Rolle
Sicherheitskontrolleur keine einheitliche Ersatzbezeichnung für den Sicherheitsbeauftragten; Bedeutung hängt vom jeweiligen Betrieb oder Lehrgang ab

Die VBG ist unter anderem für Unternehmen der Sicherungsdienstleistungen zuständig und bietet dafür das Seminar SIB B an. Das macht aus einem Sicherheitsmitarbeiter aber nicht automatisch einen Sicherheitsbeauftragten nach § 22 SGB VII. Auswahl, Zuständigkeitsbereich und Bestellung bleiben erforderlich.

SBA1A-, SBA2A- oder Abschlussaufgabe bearbeiten

Wer nach einer „VBG-Hausaufgabe“ oder einem „Abschluss“ sucht, sollte zuerst Seminarcode und Aufgabenstellung prüfen. Die öffentlichen VBG-Seiten beschreiben Lernziele und Ablauf, veröffentlichen aber keine allgemeingültigen Lösungsbögen für individuelle Praxisaufgaben. Sinnvoll ist:

  1. Aufgabenstellung und Kursunterlagen wörtlich abgleichen,
  2. Beispiele aus dem eigenen Zuständigkeitsbereich verwenden,
  3. Gefährdungsbeurteilung, Meldewege und vorhandene Maßnahmen einbeziehen,
  4. offene Punkte mit Lehrkraft oder VBG klären,
  5. keine fremde Musterantwort als betriebliche Feststellung ausgeben.

So bleibt die Bearbeitung fachlich korrekt und erfüllt ihren Zweck: die Rolle auf den eigenen Betrieb zu übertragen.

Checkliste für die ersten 90 Tage

Vor der Bestellung

  • VBG-Zuständigkeit, Beschäftigtenzahl und Pflichtgrund prüfen
  • Anzahl und Zuständigkeitsbereiche begründen
  • geeignete Person freiwillig auswählen
  • Betriebs- oder Personalrat beteiligen
  • Arbeitszeit, Ansprechpartner und Schulungsbedarf klären

Mit der Bestellung

  • Bestellung und Zuständigkeitsbereich dokumentieren
  • Aufgaben, Grenzen und Eskalationsweg besprechen
  • VBG-Ausbildungslinie auswählen und anmelden
  • Nachweis zentral ablegen
  • Führungskraft, Sifa, Betriebsarzt und Team informieren

In den ersten drei Monaten

  • Arbeitsbereich gemeinsam begehen
  • wichtigste Gefährdungen und laufende Maßnahmen kennenlernen
  • festlegen, wie Hinweise gemeldet und beantwortet werden
  • offene Punkte aus SBA1A oder dem Einführungsseminar in die Praxis übertragen
  • Termin für Review und gegebenenfalls zweiten Seminarteil setzen

Eine Bestellung ist erst wirksam organisiert, wenn Beobachtungen einen nachvollziehbaren Weg zu Entscheidung, Maßnahme und Wirksamkeitsprüfung haben. ArbeitsschutzPilot kann Bestellung, Schulungsnachweis, Zuständigkeitsbereich, Gefährdungsbeurteilung und offene Maßnahmen miteinander verknüpfen; die fachliche und rechtliche Entscheidung bleibt beim Unternehmen und den zuständigen Fachpersonen.

Offizielle Quellen und Aktualitätsprüfung

Für diese Seite wurden vorrangig aktuelle Primärquellen verwendet:

ArbeitsschutzPilot ist weder VBG noch DGUV und ersetzt keine Einzelfallberatung. Prüfen Sie Seminarstatus, Kostenbedingungen und rechtliche Fassungen bei einer konkreten Entscheidung erneut.