Kurzantwort: Was muss 2026 bereitstehen?

Eine universelle Liste für alle Arbeitgeber gibt es auch 2026 nicht. Die Pflicht entsteht aus der jeweiligen Vorschrift und kann Bekanntmachung, digitales Bereitstellen, Auslegen oder Aushängen verlangen. Für viele Betriebe bilden das AGG mit § 61b ArbGG und der zuständigen Beschwerdestelle sowie das ArbZG mit bestimmten betrieblichen Arbeitszeitregelungen den Ausgangspunkt. Weitere Inhalte werden erst durch Beschäftigte, Organisation, Tarifbindung, Branche oder Standort ausgelöst.

Der belastbare Nachweis lautet deshalb nicht „Paket 2026 gekauft“, sondern: Rechtsgrundlage identifiziert, aktuelle amtliche Fassung geprüft, betriebliche Angaben ergänzt, Zugang getestet und Review terminiert. Die dauerhafte Auslöser- und Gesetzesliste steht auf Aushangpflichtige Gesetze im Betrieb. Diese Seite konzentriert sich auf den Rechtsstand und das Update für 2026.

Was 2026 neu ist und was nicht

Die Jahreszahl 2026 schafft keine neue allgemeine Aushangpflicht. Drei Punkte verdienen im Jahresreview trotzdem besondere Aufmerksamkeit:

  1. Mehr staatliche Besichtigungen: Nach § 21 Absatz 1a ArbSchG müssen die Länder beginnend mit 2026 im Kalenderjahr mindestens 5 Prozent der vorhandenen Betriebe besichtigen. Das ist eine Überwachungsquote, keine Erweiterung der Aushangliste.
  2. MuSchG mit neuerem Rechtsstand: Die amtliche Gesamtausgabe nennt als letzte Änderung den 22. Dezember 2025. Wer eine frühere 2025-Sammlung nutzt, muss die enthaltene MuSchG-Fassung gegen den aktuellen Text prüfen. Ob die Änderung die betriebliche Praxis berührt, ist von der Aktualität des gesamten bereitgestellten Gesetzes zu trennen.
  3. Digitalzugang ist keine neue 2026-Pauschalregel: ArbZG und JArbSchG wurden durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz geändert. Ihre aktuellen Fassungen nennen die übliche betriebliche Informations- und Kommunikationstechnik ausdrücklich. Diese Regelung gilt seit 2025 und wird 2026 fortgeführt.

Wer mit „neu 2026“ wirbt, sollte daher benennen, welcher Paragraph geändert wurde und wann die Änderung in Kraft trat. Eine neue Auflage kann aktuell sein, die Jahreszahl allein beweist es nicht.

Amtlicher Rechtsstand am 14. August 2026

Die Standangabe der amtlichen Gesamtausgabe zeigt, bis zu welchem Änderungsgesetz der konsolidierte Text reicht. Sie sagt nicht, ob jede Änderung die betriebliche Bekanntgabe betrifft. Für den Aushangbestand ist dennoch die vollständige aktuelle Fassung maßgeblich, wenn die Rechtsgrundlage eine Gesetzeskopie verlangt.

Bundesgesetz Letzte Änderung laut amtlicher Gesamtausgabe Folgerung für den 2026-Bestand
AGG 22. Dezember 2023 2026 zusätzlich prüfen, ob § 61b ArbGG und die interne Beschwerdestelle aktuell bekannt gemacht sind
ArbZG 23. Oktober 2024 aktuelle Fassung enthält in § 16 den digitalen Zugangsweg und die alternativ mögliche Auslegung oder den Aushang
JArbSchG 23. Oktober 2024 §§ 47 und 48 enthalten den digitalen Zugangsweg; Auslöser und Behördenanschrift bleiben zu prüfen
Heimarbeitsgesetz 23. Oktober 2024 nur bei tatsächlicher Heimarbeit einschlägige Entgelt- und Auslegepflichten übernehmen
MuSchG 22. Dezember 2025 ältere Sammlungen gegen den konsolidierten 2026 verfügbaren Text austauschen oder nachweislich abgleichen

Notieren Sie nicht nur „geprüft“, sondern Quelle, Abrufdatum und die Person, die den Vergleich vorgenommen hat. So bleibt erkennbar, ob ein Dokument wirklich geprüft oder lediglich aus einem Vorjahresordner kopiert wurde.

Aushangpflichtige Gesetze 2026: geprüfte Kernliste

Die Tabelle trennt ausdrücklich geregelte Zugangs- oder Bekanntgabepflichten von bloß wichtigen Gesetzen. Sie ist ein Startpunkt, keine abschließende Prüfung für jede Branche.

Inhalt Betrieblicher Auslöser Was 2026 bereitzustellen ist Amtlicher Bezug
AGG, § 61b ArbGG und Beschwerdestelle Arbeitgeber mit Beschäftigten Gesetz, Verfahrensnorm und aktuelle interne Beschwerdestelle bekannt machen § 12 Absatz 5 AGG
Arbeitszeitgesetz und bestimmte Regelungen Arbeitgeber im Anwendungsbereich des ArbZG ArbZG sowie einschlägige Rechtsverordnungen, Tarifverträge und Betriebs- oder Dienstvereinbarungen zu den genannten Abweichungen § 16 ArbZG
Jugendarbeitsschutzgesetz und Aufsichtsbehörde regelmäßig mindestens ein Jugendlicher aktuelle Gesetzeskopie und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde § 47 JArbSchG
Arbeitszeit und Pausen Jugendlicher regelmäßig mindestens drei Jugendliche Information über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie Pausen § 48 JArbSchG
Mutterschutzgesetz regelmäßig mehr als drei Frauen aktuelle Gesetzeskopie; elektronisches Verzeichnis ist bei jederzeitiger Zugänglichkeit möglich § 26 MuSchG
Entgeltregeln bei Heimarbeit Ausgabe oder Abnahme von Heimarbeit einschlägige Entgeltverzeichnisse und Vertragsbedingungen am gesetzlich bestimmten Ort § 8 Heimarbeitsgesetz
UVV und einschlägige Regeln Unternehmen mit gesetzlich Unfallversicherten geltende Unfallverhütungsvorschriften, Regeln des Trägers und einschlägige staatliche Vorschriften zugänglich machen § 12 DGUV Vorschrift 1

Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Wahlbekanntmachungen, Heimarbeitsentgelte oder landesrechtliche Ladenöffnungsregeln können eigene Pflichten auslösen. Deshalb muss die Prüfung über die vier häufig genannten Bundesgesetze hinausgehen, sobald der Betrieb einen entsprechenden Auslöser hat.

Wichtig heißt nicht automatisch aushangpflichtig

Viele käufliche Sammlungen enthalten zusätzliche Arbeitsgesetze, damit Beschäftigte ein breiteres Nachschlagewerk erhalten. Das kann sinnvoll sein. Für die rechtliche Einordnung muss aber zwischen einer ausdrücklichen Bekanntgabevorschrift und freiwilliger Zusatzinformation unterschieden werden.

Häufig beigefügter Text Einordnung für die 2026-Prüfung
Bundesurlaubsgesetz wichtig für Urlaubsansprüche, aber nicht allein deshalb allgemein aushangpflichtig
BEEG wichtige Elternzeit- und Elterngeldregeln; die allgemeine Bedeutung ersetzt keinen konkreten Aushangtatbestand
Nachweisgesetz regelt den Nachweis von Arbeitsbedingungen gegenüber einzelnen Beschäftigten, nicht eine pauschale betriebliche Aushangsammlung
Mindestlohngesetz enthält wichtige Entgelt-, Melde- und Dokumentationspflichten; die Aufnahme in eine Sammlung sollte mit einer konkreten Zugangsgrundlage begründet werden
Arbeitsschutzgesetz zentrale Arbeitgeberpflichten; § 12 DGUV Vorschrift 1 verlangt Zugang zu den einschlägigen staatlichen Vorschriften, aber nicht zwingend ein gedrucktes ArbSchG-Poster an jedem schwarzen Brett

Die passende Frage lautet: „Welche Norm verlangt welchen Inhalt für welche Personen in welcher Zugangsform?“ Der Rechtsgrundlagen-Artikel vertieft diese Prüfung unter Aushangpflichtige Gesetze: Rechtsgrundlage.

Digital oder Papier: die Einzelvorschrift entscheidet

§ 16 ArbZG und §§ 47, 48 JArbSchG nennen zuerst die im Betrieb oder in der Dienststelle übliche Informations- und Kommunikationstechnik; Auslegen oder Aushängen bleiben Alternativen. Das AGG lässt Aushang, Auslegung oder betriebliche Informationstechnik zu. Beim MuSchG genügt ein elektronisches Verzeichnis nur, wenn es jederzeit zugänglich ist.

Ein Intranet-Link erfüllt seinen Zweck nicht, wenn gewerbliche Beschäftigte kein Endgerät besitzen, neue Mitarbeitende keine Berechtigung erhalten oder der Zugriff nur über private Geräte funktioniert. Prüfen Sie mit mindestens einer Person aus jeder tatsächlichen Nutzergruppe, ob Quelle, Menüweg, Sprache und Lesbarkeit passen. Die vollständige Kanalprüfung gehört zu Aushangpflichtige Gesetze digital; geeignete physische Orte behandelt Wo Aushanggesetze bereitstellen?.

Notfallinformationen und Sicherheitskennzeichnung folgen anderen Regeln. Ein digitaler Gesetzesordner ersetzt keinen erforderlichen Flucht- und Rettungsplan, kein Sicherheitszeichen und keinen handlungsnahen Arbeitsschutz-Aushang.

2026-Review in zehn Schritten

Ein brauchbarer Jahresreview verbindet Rechtsprüfung und Funktionstest. So lässt sich ein altes Paket aktualisieren, ohne ungeprüft alles neu zu kaufen.

  1. Alle gedruckten Sammlungen, PDFs, Intranet-Seiten, QR-Codes und lokalen Aushänge inventarisieren.
  2. Standorte, Beschäftigtengruppen, Jugendliche, regelmäßig beschäftigte Frauen, Heimarbeit, Tarifbindung und Betriebsrat erfassen.
  3. Für jeden Inhalt die genaue Rechtsgrundlage und den betrieblichen Auslöser festhalten.
  4. Den Rechtsstand mit der konsolidierten amtlichen Fassung bei Gesetze im Internet vergleichen.
  5. Änderungen seit der letzten Freigabe fachlich bewerten und betroffene Kopien ersetzen.
  6. Lokale Angaben wie AGG-Beschwerdestelle und JArbSchG-Aufsichtsbehörde aktualisieren.
  7. Je Inhalt die gesetzlich zulässige Zugangsform bestimmen und fehlende Alternativen ergänzen.
  8. Den Zugriff mit Beschäftigten aus Büro, Produktion, Außendienst, Filiale und Homeoffice testen.
  9. Veraltete Ausdrucke entfernen, alte PDFs sperren und QR-Codes auf das freigegebene Ziel lenken.
  10. Verantwortliche, Prüfdatum, Ergebnis, nächste turnusmäßige Kontrolle und Ereignisauslöser dokumentieren.

Nachweis für Filialen und mehrere Standorte

Ein zentraler Dokumentenordner genügt nur, wenn jeder betroffene Standort den richtigen Inhalt tatsächlich erreicht. Filialen können unterschiedliche Ladenöffnungsregeln, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Beschäftigtenstrukturen oder Behördenanschriften haben. Ein Standortregister verhindert, dass eine Zentrale den Versand einer Datei mit wirksamer Bekanntgabe verwechselt.

Nachweisfeld Beispiel für einen prüfbaren Eintrag
Inhalt und Rechtsgrundlage ArbZG, § 16 Absatz 1
amtliche Quelle und Stand URL der Gesamtausgabe, Abruf am 14. August 2026
betrieblicher Auslöser Beschäftigte im Anwendungsbereich; Arbeitszeitvereinbarung nach § 7 ArbZG vorhanden
Zugangsform und Ort Intranetpfad plus Ausdruck im Pausenraum der Werkstatt
lokale Ergänzung zuständige Person, Beschwerdestelle oder Behördenanschrift
Funktionstest geprüft mit Schichtbeschäftigtem ohne eigenen Büro-PC
Freigabe und Review Personal, 14. August 2026; Ereignisprüfung bei Rechtsänderung

Kostenlose PDFs richtig verwenden

Gesetze im Internet stellt die konsolidierten Bundesgesetze kostenlos als HTML, PDF, XML und EPUB bereit. Diese Einzeldokumente haben eine nachvollziehbare amtliche Quelle. Eine selbst zusammengestellte PDF-Sammlung braucht dennoch Versionsführung: Dateiname, Quelle, Abrufdatum und Freigabe müssen erkennbar sein, und Links sollten nicht auf gespeicherte Altstände verweisen.

Eine käufliche Sammlung kann redaktionelle Auswahl, Druck, Lizenzen oder Aktualisierungsservice bieten. Sie ist weder automatisch vollständiger noch automatisch falsch. Vergleichen Sie Rechtsstand, enthaltene betriebliche Angaben, Updateprozess, Barrierefreiheit und Mehrstandort-Lizenz. Die Downloadfrage wird auf Aushangpflichtige Gesetze als PDF kostenlos ausführlich behandelt.

Abgrenzung im Aushang-Cluster

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Quellenstand und fachliche Grenzen

Die Redaktion hat diese Seite am 14. August 2026 anhand der konsolidierten Fassungen von AGG, ArbZG, JArbSchG, MuSchG, Heimarbeitsgesetz und ArbSchG sowie § 12 DGUV Vorschrift 1 geprüft. Dabei wurden nur Aussagen als Pflicht eingeordnet, für die eine konkrete Zugangs-, Bekanntgabe-, Auslege- oder Aushangnorm benannt werden konnte.

Bundesrecht deckt nicht jeden Fall ab. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Landesrecht, Wahlvorschriften und branchenspezifische Normen können zusätzliche Pflichten schaffen. ArbeitsschutzPilot unterstützt bei Register, Versionen, Verantwortlichen und Reviewterminen, ersetzt aber keine arbeitsrechtliche Prüfung des einzelnen Betriebs.