Kurzantwort: keine Einheitsliste für jedes Restaurant
Welche Gesetze müssen in der Gastronomie aushängen? Für Beschäftigte bilden Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) die regelmäßige Basis. Bei vier oder mehr regelmäßig beschäftigten Frauen kommt § 26 MuSchG hinzu. Schon ein regelmäßig beschäftigter Jugendlicher löst § 47 JArbSchG aus; ab drei Jugendlichen ist zusätzlich deren regelmäßige Arbeits- und Pausenzeit bekannt zu machen.
Gastronomiebetriebe haben außerdem Informationen für Gäste. Nach § 3 JuSchG sind die für den Betrieb geltenden Vorschriften aus §§ 4 bis 13 gut sichtbar und lesbar auszuhängen. § 13 PAngV verlangt Preisverzeichnisse im Restaurant und neben dem Eingang. Diese gastbezogenen Hinweise sind keine arbeitsrechtlichen Gesetzesaushänge und gehören an andere Orte.
Eine rechtssichere Liste entsteht daher aus drei Prüfgruppen:
- Beschäftigtenpflichten, die bereits mit dem ersten Arbeitnehmer gelten.
- Bedingte Pflichten, die Personenzahl, Alter, Tarifbindung oder Betriebsrat auslösen.
- Gästeinformationen, die im öffentlich zugänglichen Bereich sichtbar sein müssen.
Die allgemeine bundesweite Einordnung bleibt der Seite Aushangpflichtige Gesetze im Betrieb vorbehalten. Hier geht es um die Entscheidung im Restaurant, Café, Imbiss, Foodtruck, Cateringbetrieb oder in einer Hotelküche.
Pflichtmatrix 2026 für Gastronomiebetriebe
Informationen für Beschäftigte
| Pflicht | Auslöser | Bereitzustellender Inhalt |
|---|---|---|
| § 16 ArbZG | Mindestens ein Arbeitnehmer im Anwendungsbereich | ArbZG, einschlägige Rechtsverordnungen sowie die dort genannten betrieblich geltenden Tarif-, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen |
| § 12 Abs. 5 AGG | Beschäftigte im Betrieb | AGG, § 61b ArbGG und Informationen über die zuständige Beschwerdestelle nach § 13 AGG |
| § 26 MuSchG | Regelmäßig mehr als drei Frauen | Aktuelle Kopie des MuSchG; die Schwelle hängt nicht von einer Schwangerschaft ab |
| § 47 JArbSchG | Regelmäßig mindestens ein Jugendlicher | JArbSchG und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde |
| § 48 JArbSchG | Regelmäßig mindestens drei Jugendliche | Beginn und Ende der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit sowie Pausen der Jugendlichen |
| § 8 TVG | Ein Tarifvertrag ist im Betrieb anwendbar | Anwendbarer Tarifvertrag und gegebenenfalls die im Gesetz genannten rechtskräftigen Beschlüsse |
| § 77 Abs. 2 BetrVG | Es bestehen Betriebsvereinbarungen | Unterzeichnete Betriebsvereinbarungen an geeigneter Stelle im Betrieb |
| § 12 DGUV Vorschrift 1 | Beschäftigte beziehungsweise Versicherte | Für das Unternehmen geltende Unfallverhütungsvorschriften und Regeln sowie einschlägige staatliche Vorschriften und Regeln zugänglich machen |
Die Matrix ist ein Prüfstart, kein fertiges Aushangpaket. Ein tarifgebundenes Hotelrestaurant kann andere Texte benötigen als ein inhabergeführter Imbiss ohne Jugendliche. Auch landesrechtliche Vorschriften, behördliche Auflagen oder ein angeschlossener Einzelhandel können zusätzliche Pflichten auslösen.
Informationen für Gäste
| Information | Auslöser | Richtiger Ort |
|---|---|---|
| Jugendschutz nach § 3 JuSchG | Für Betrieb oder Veranstaltung gelten Vorschriften aus §§ 4 bis 13 JuSchG | Deutlich sichtbar und gut lesbar im Gästebereich |
| Preisverzeichnis nach § 13 PAngV | Speisen oder Getränke werden in einer Gaststätte oder einem ähnlichen Betrieb angeboten | Gut lesbar, auf Tischen oder vor Bestellung vorgelegt; wesentliche Preise zusätzlich neben dem Eingang |
| Zimmer- und Frühstückspreise nach § 13 Abs. 3 PAngV | Der Betrieb bietet Beherbergung beziehungsweise Frühstück an | Gut sichtbar am Eingang oder an der Anmeldestelle |
| Landes- oder kommunalrechtliche Hinweise | Nur bei einschlägiger Landesregel, Erlaubnis oder Auflage | Nach der jeweiligen Vorgabe, nicht nach einer bundesweiten Pauschalliste |
Der Jugendschutz-Aushang gilt nicht erst, wenn Jugendliche im Restaurant arbeiten. Er schützt Kinder und Jugendliche als Gäste. Umgekehrt gehört der JArbSchG-Hinweis in den Beschäftigtenbereich und setzt einen jugendlichen Arbeitnehmer, Auszubildenden oder sonst vom Gesetz erfassten Beschäftigten voraus.
ArbZG: Schichtabweichungen gehören mit zur Information
§ 16 Abs. 1 ArbZG verlangt mehr als eine beliebige PDF des Gesetzes. Neben dem ArbZG sind die aufgrund des Gesetzes erlassenen und für den Betrieb geltenden Rechtsverordnungen bereitzustellen. Hinzu kommen die in § 16 genannten Tarifverträge sowie Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, soweit sie Abweichungen nach § 7 Abs. 1 bis 3, §§ 12 oder 21a Abs. 6 enthalten.
Das ist für die Gastronomie praktisch relevant. Wochenend-, Nacht- und Saisonarbeit wird oft über Schichtpläne organisiert; zulässige Abweichungen können auf einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung beruhen. Der Gesetzestext allein erklärt Beschäftigten dann nicht den tatsächlich geltenden Rahmen.
Halten Sie deshalb je Standort fest:
- welche Rechtsverordnung oder Vereinbarung Arbeitszeiten abweichend regelt,
- für welche Beschäftigtengruppe und welchen Zeitraum sie gilt,
- welche Fassung bereitgestellt ist,
- wie Küche, Service und Nachtkräfte darauf zugreifen,
- wer Änderungen aus Personal oder Geschäftsführung einpflegt.
Die Aushangpflicht ersetzt keine Arbeitszeiterfassung. § 16 Abs. 2 ArbZG enthält eine eigene Nachweispflicht; weitere Vorgaben können folgen. Inhaltliche Arbeitszeitfragen behandelt der separate Arbeitszeitgesetz-Leitfaden.
AGG: Gesetz, Klagefrist und Beschwerdestelle zusammenführen
Beim AGG fehlt in vielen Sammlungen der betriebliche Teil. § 12 Abs. 5 verlangt drei Inhalte: das AGG, § 61b Arbeitsgerichtsgesetz und Informationen über die Stelle, die Beschwerden nach § 13 AGG behandelt.
Ein Restaurant sollte daher nicht nur auf ein Gesetzesportal verlinken. Der Hinweis muss auch erklären, welche konkrete Stelle im Betrieb erreichbar ist. Das kann zum Beispiel eine benannte Funktion, eine zentrale Personalstelle oder eine externe, wirksam beauftragte Anlaufstelle sein. Entscheidend ist, dass Saisonkräfte und Aushilfen die Zuständigkeit verstehen und einen nutzbaren Kontaktweg erhalten.
Für Filialen sollte die Beschwerdestelle standortbezogen geprüft werden. Ein alter Name oder eine nicht mehr überwachte E-Mail-Adresse macht die Bekanntmachung praktisch wertlos. Einzelheiten und Nachweisfelder erläutert AGG-Aushangpflicht nach § 12 Abs. 5.
Jugendliche Gäste und Beschäftigte nicht verwechseln
Zwei Gesetze verwenden ähnliche Begriffe, verfolgen aber verschiedene Zwecke.
Jugendschutzgesetz im Gastraum
§ 3 JuSchG richtet sich an Veranstalter und Gewerbetreibende. Sie müssen die für ihre Betriebseinrichtung oder Veranstaltung geltenden Vorschriften aus §§ 4 bis 13 deutlich sichtbar und gut lesbar bekannt machen. Für Gaststätten sind insbesondere Aufenthalt, Alkoholabgabe und Tabak relevant. Der Aushang gehört dorthin, wo Gäste ihn vor einer Entscheidung wahrnehmen können.
Ein QR-Code ohne unmittelbar sichtbaren Pflichtinhalt ist für diese ausdrückliche Aushangform keine sichere Digital-only-Lösung. Verwenden Sie eine aktuelle, lesbare Fassung und kontrollieren Sie, ob Dekoration, geöffnete Türen oder Außengastronomie den Hinweis verdecken.
Jugendarbeitsschutz im Personalbereich
§ 47 JArbSchG greift, wenn regelmäßig mindestens ein Jugendlicher beschäftigt wird. Dann sind das Gesetz und die Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde bereitzustellen. Ab regelmäßig drei Jugendlichen verlangt § 48 zusätzlich die Information über Beginn und Ende der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit und die Pausen.
Ein 17-jähriger Auszubildender oder eine regelmäßig eingesetzte minderjährige Aushilfe kann § 47 auslösen. Die Zahl der erwachsenen Aushilfen ist dafür ohne Bedeutung. Dienstplanfragen, späte Arbeit und Sonntagsausgleich sind bewusst im Fachartikel Jugendarbeitsschutz in der Gastronomie vertieft.
Mutterschutz: vier Frauen sind die Schwelle
§ 26 MuSchG spricht von Betrieben und Verwaltungen, in denen regelmäßig mehr als drei Frauen beschäftigt werden. Damit beginnt die Pflicht ab vier Frauen. Gezählt wird die regelmäßige Beschäftigtenstruktur, nicht die Zahl aktuell schwangerer Beschäftigter.
Die Norm erlaubt zwei Wege:
- eine Kopie des Gesetzes an geeigneter Stelle auslegen oder aushängen,
- das Gesetz in einem elektronischen Verzeichnis jederzeit für die Beschäftigten zugänglich machen.
Prüfen Sie bei Saisonbetrieben, welcher regelmäßige Personalbestand tatsächlich vorliegt. Eine kurzfristige Momentaufnahme am Prüfungstag ist kein guter Ersatz für diese Einordnung. Das MuSchG muss auch dann aktuell zugänglich bleiben, wenn der Betrieb gerade keine Schwangerschaft kennt.
Papier, Intranet oder QR-Code: Form je Pflicht wählen
Seit den aktuellen Digitalregelungen dürfen mehrere Beschäftigtentexte elektronisch bereitgestellt werden. Das bedeutet nicht, dass ein QR-Code jede Pflicht erfüllt.
| Pflicht | Digital möglich? | Praxistest im Gastgewerbe |
|---|---|---|
| ArbZG | Ja, über die im Betrieb übliche Informations- und Kommunikationstechnik | Alle Schichten müssen ohne Sonderfreigabe auf Gesetz und betriebliche Abweichungen zugreifen können |
| AGG | Ja, über die übliche betriebliche Technik | Gesetz, § 61b ArbGG und aktive Beschwerdestelle müssen gemeinsam auffindbar sein |
| JArbSchG §§ 47, 48 | Ja, über die übliche betriebliche Technik | Jugendliche brauchen einen real nutzbaren Zugang, nicht nur die Führungskraft |
| MuSchG § 26 | Ja, in einem jederzeit zugänglichen elektronischen Verzeichnis | Zugriff darf nicht von Öffnungszeiten des Büros abhängen |
| JuSchG § 3 | Die Norm verlangt sichtbaren und gut lesbaren Aushang | Pflichtinhalt im Gästebereich physisch anzeigen |
| PAngV § 13 | Die Norm beschreibt Anbringen, Auslegen oder Vorlage | Preise vor Bestellung und wesentliche Preise am Eingang sichtbar machen |
Ein privates Smartphone sollte nicht die einzige Zugangsvoraussetzung für Beschäftigteninformationen sein. Besser ist ein vorhandenes Dienstgerät, ein offen erreichbarer Terminal, ein aktueller Ordner oder eine Kombination. Die vollständige Digitalprüfung erklärt Aushangpflichtige Gesetze digital bereitstellen.
Zugriff für Küche, Service und Nachtschicht testen
Ein Ordner im verschlossenen Chefbüro ist keine geeignete Lösung für Küchenkräfte, die nach Büroschluss arbeiten. Ein Aushang im Gastraum wiederum kann Beschäftigte nicht ungestört über Beschwerdewege oder Arbeitszeitregeln informieren.
Führen Sie den Zugriffstest mit einer Person aus jeder typischen Gruppe durch:
- Frühschicht in Vorbereitung oder Frühstücksservice.
- Küchen- und Spülpersonal während des laufenden Betriebs.
- Abendservice, Bar oder Nachtwache.
- Aushilfen, Leiharbeit und Saisonkräfte ohne festen Büroarbeitsplatz.
- Mobile Teams in Catering oder Foodtruck.
Die Testperson sollte den Inhalt ohne Hilfe einer Führungskraft finden, öffnen und lesen können. Prüfen Sie auch defekte QR-Codes, abgelaufene Logins, fehlendes WLAN, zu kleine Schrift und Sprachbarrieren. Eine Erklärung in verständlicher Sprache kann sinnvoll sein; die aktuelle amtliche Fassung und eine nötige Unterweisung bleiben davon getrennte Aufgaben.
Was nicht pauschal in die Aushangliste gehört
Ein Gesetz kann für Gastronomiebetriebe wichtig sein, ohne eine allgemeine Pflicht zum Aushang seines Volltexts zu enthalten.
| Dokument oder Regel | Tatsächliche Pflicht | Kein pauschaler Schluss |
|---|---|---|
| Mindestlohngesetz | In der Gastronomie bestehen insbesondere Arbeitszeitaufzeichnungs- und Bereithaltungspflichten nach § 17 MiLoG | Der vollständige Gesetzestext muss nicht allgemein aushängen |
| Bundesurlaubsgesetz | Urlaubsansprüche einhalten und im Personalprozess abbilden | Keine allgemeine bundesweite Aushangpflicht des Gesetzes |
| Arbeitsschutzgesetz | Gefährdungsbeurteilung, Maßnahmen und Unterweisung organisieren | Gesetzesaushang ersetzt diese Pflichten nicht |
| Infektionsschutzgesetz § 43 | Erstbelehrung, Bescheinigung und Folgebelehrungen für einschlägige Tätigkeiten | Kein allgemeiner Gast- oder Mitarbeiteraushang des gesamten IfSG |
| HACCP- und Hygieneunterlagen | Lebensmittelbezogene Eigenkontrollen und Nachweise führen | Andere Dokumentart und anderer Prüfzweck |
| Betriebsanweisungen | Bei einschlägigen Gefährdungen tätigkeitsbezogene Anweisung bereitstellen und unterweisen | Keine Sammlung aushangpflichtiger Gesetze |
| Gefährdungsbeurteilung | Gefährdungen nach Arbeitsbereich beurteilen und Maßnahmen dokumentieren | Vertrauliche oder umfangreiche Beurteilung gehört nicht pauschal ans schwarze Brett |
Die branchenspezifische Gefährdungsbeurteilung Gastronomie und die Unterweisungsvorlage für Gastronomie bleiben daher eigene Prozesse. Sie werden im selben Rechtsregister verknüpft, aber nicht als Gesetzesaushang umetikettiert.
Vier Gastronomiefälle als Entscheidungshilfe
Kleines Café mit fünf erwachsenen Beschäftigten
Das Café stellt ArbZG und die vom Gesetz erfassten betrieblichen Abweichungen bereit. Es macht AGG, § 61b ArbGG und die Beschwerdestelle bekannt. Arbeiten regelmäßig nur zwei Frauen im Betrieb, ist die Schwelle des § 26 MuSchG nicht erreicht. Für Gäste werden die einschlägigen Jugendschutzvorschriften sichtbar ausgehängt und die Preise nach PAngV angegeben.
Biergarten mit zwei minderjährigen Saisonkräften
Zusätzlich zu ArbZG und AGG greift § 47 JArbSchG, weil regelmäßig Jugendliche beschäftigt werden. § 48 ist bei nur zwei Jugendlichen noch nicht ausgelöst. Der öffentlich sichtbare JuSchG-Hinweis bleibt eine zweite, unabhängige Pflicht. Der Beschäftigtenzugang muss auch in Randzeiten funktionieren, wenn das Büro geschlossen ist.
Restaurant mit drei jugendlichen Auszubildenden
§§ 47 und 48 JArbSchG sind beide relevant. Neben Gesetz und Aufsichtsbehörde werden die regelmäßigen täglichen Arbeitszeiten und Pausen der Jugendlichen bekannt gemacht. Werden regelmäßig vier oder mehr Frauen beschäftigt, kommt § 26 MuSchG hinzu. Ein anwendbarer Gastgewerbe-Tarifvertrag wird nach § 8 TVG bekannt gemacht; arbeitszeitbezogene Abweichungen gehören auch in die §-16-ArbZG-Bereitstellung.
Foodtruck mit wechselnden Einsatzorten
Die Beschäftigteninformationen dürfen digital zugänglich sein, wenn das verwendete System im Betrieb üblich und für alle betroffenen Kräfte praktisch erreichbar ist. Für Gäste müssen Jugendschutzhinweise und Preise am jeweiligen Verkaufsort funktionieren. Eine Mappe am Firmensitz deckt den mobilen Gästebereich nicht ab.
Standortregister mit zwölf Prüffeldern
Ein kurzes Register macht die Entscheidung prüfbar, ohne jedes Dokument in einer einzigen Datei zu vermischen:
- Standort, mobile Einheit oder Betriebsbereich
- Zielgruppe: Beschäftigte oder Gäste
- Rechtsgrundlage und genauer Absatz
- Auslöser und dokumentierte Feststellung
- erforderlicher Inhalt einschließlich Zusatzinformationen
- Papier, Auslage, übliche betriebliche Technik oder sichtbarer Aushang
- genauer Aushangort oder Zugriffspfad
- verantwortliche Stelle
- Quellen-URL der amtlichen Fassung
- Rechtsstand und letzter Abruf
- Datum und Ergebnis des Zugriffstests
- nächster Review-Auslöser
Prüfen Sie das Register bei neuen Jugendlichen, Veränderungen der Frauenanzahl, Tarifwechsel, neuer Betriebsvereinbarung, Standortwechsel oder geändertem IT-Zugang. Eine starre Jahresprüfung reicht bei diesen Ereignissen nicht. Den vollständigen Pflegeprozess behandelt Wie oft aushangpflichtige Gesetze aktualisieren?.
Erkenntnisse aus zehn Vergleichsseiten
Für diese Fassung wurden am 4. September 2026 genau zehn deutschsprachige, über die Suche sichtbare Vergleichstreffer ausgewertet: Oldenburgische IHK, Gastrodok zu Aushängen, HelloCash, Aushangpflichtige-Gesetze.online, Bund-Verlag, Gastrosoft, IHK Mittlerer Niederrhein, SumUp, Gastrodok zu Betriebsdokumenten und Gastro Academy.
Die Seiten zeigen drei wiederkehrende Schwächen: allgemeine Rechtsvorschriften werden als Pflichtaushänge bezeichnet, Gast- und Beschäftigteninformationen landen in derselben Liste, und konkrete Schwellen oder Zusatzinhalte fehlen. Die stärkste Vergleichsseite, die Oldenburgische IHK, trennt JuSchG und JArbSchG bereits sauber. Dieser Leitfaden ergänzt die betriebliche Entscheidungsmatrix, den schichtbezogenen Zugriffstest, vier Fälle und die Abgrenzung zu Dokumentationspflichten.
Kommerzielle Listen wurden nur als Vergleich genutzt. Rechtliche Aussagen beruhen auf den amtlichen Primärquellen.
Amtliche Quellen und Stand
Die Einordnung wurde am 4. September 2026 gegen folgende Fassungen geprüft:
- § 16 ArbZG: Aushang und Arbeitszeitnachweise
- § 12 Abs. 5 AGG: Bekanntmachung und Beschwerdestelle
- § 26 MuSchG: Aushang des Gesetzes
- § 47 JArbSchG: Gesetz und Aufsichtsbehörde
- § 48 JArbSchG: Arbeitszeit und Pausen
- § 3 JuSchG: Bekanntmachung der Vorschriften
- § 13 PAngV: Gaststätten und Beherbergungsbetriebe
- § 8 TVG: Bekanntgabe des Tarifvertrags
- § 77 Abs. 2 BetrVG: Betriebsvereinbarungen
- DGUV Vorschrift 1 und Regel 100-001
Landesrecht, örtliche Erlaubnisse und die konkrete Tarifbindung können zusätzliche Anforderungen schaffen. Bei mehreren Betriebsteilen oder unklaren Auslösern sollte der Betrieb die zuständige Aufsichtsbehörde, Kammer oder fachkundige Rechtsberatung einbeziehen.
Umsetzung in ArbeitsschutzPilot
ArbeitsschutzPilot kann die Prüflogik als standortbezogenes Register abbilden: Rechtsgrundlage, Auslöser, Zielgruppe, Zugriffspfad, verantwortliche Person, Rechtsstand und Kontrolltermin bleiben zusammen. Der tatsächliche Aushang, die fachliche Prüfung und rechtliche Beratung werden dadurch nicht ersetzt.
Führen Sie Beschäftigtentexte, Gästeinformationen, Arbeitszeitnachweise, Hygieneunterlagen und Unterweisungen als getrennte Dokumentarten. So lässt sich bei einer Kontrolle schnell zeigen, warum ein Text gilt, wo er erreichbar ist und wann sein Zugriff zuletzt mit einer echten Schicht getestet wurde.