Pflichtfrage sauber stellen
Die Frage “Ist G35 Pflicht?” ist zu ungenau. Der Betrieb sollte zuerst klären, welcher Auslandsaufenthalt gemeint ist und welche Belastungen dort entstehen können.
- Einsatzland und Region beschreiben
- Tätigkeit, Dauer und Arbeitsbedingungen erfassen
- besondere Belastungen fachkundig prüfen
- Beschäftigte transparent über Zweck und Datenweg informieren
Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge trennen
Arbeitsmedizinische Vorsorge kennt unterschiedliche Prozesse. Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge dürfen nicht als ein einziger Terminstatus behandelt werden.
- Pflichtvorsorge nur bei passendem Anlass veranlassen
- Angebotsvorsorge nachvollziehbar anbieten
- Wunschvorsorge als eigenen Anfrageprozess ermöglichen
- Bescheinigung ohne Befunddaten dokumentieren
Nicht auf die Reisebuchung reduzieren
Auch wenn Flüge oder Unterkunft schon geplant sind, muss der Betrieb arbeitsbedingte Auslandsrisiken prüfen und Schutzmaßnahmen festlegen.
- Notfall- und Kommunikationswege prüfen
- Reiseunterweisung und Einsatzinformationen vorbereiten
- medizinische Beratung früh genug organisieren
- Review nach Rückkehr oder geänderter Einsatzlage setzen
ArbeitsschutzPilot nutzen
ArbeitsschutzPilot kann Anlass, Vorsorgeart, Angebot, Terminstatus, Bescheinigung, Reisebezug und Review zusammenführen. Medizinische Details bleiben außerhalb des Systems.