Pflichtfrage sauber stellen

Die Frage “Ist G35 Pflicht?” ist zu ungenau. Der Betrieb sollte zuerst klären, welcher Auslandsaufenthalt gemeint ist und welche Belastungen dort entstehen können.

  • Einsatzland und Region beschreiben
  • Tätigkeit, Dauer und Arbeitsbedingungen erfassen
  • besondere Belastungen fachkundig prüfen
  • Beschäftigte transparent über Zweck und Datenweg informieren

Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge trennen

Arbeitsmedizinische Vorsorge kennt unterschiedliche Prozesse. Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge dürfen nicht als ein einziger Terminstatus behandelt werden.

  • Pflichtvorsorge nur bei passendem Anlass veranlassen
  • Angebotsvorsorge nachvollziehbar anbieten
  • Wunschvorsorge als eigenen Anfrageprozess ermöglichen
  • Bescheinigung ohne Befunddaten dokumentieren

Nicht auf die Reisebuchung reduzieren

Auch wenn Flüge oder Unterkunft schon geplant sind, muss der Betrieb arbeitsbedingte Auslandsrisiken prüfen und Schutzmaßnahmen festlegen.

  • Notfall- und Kommunikationswege prüfen
  • Reiseunterweisung und Einsatzinformationen vorbereiten
  • medizinische Beratung früh genug organisieren
  • Review nach Rückkehr oder geänderter Einsatzlage setzen

ArbeitsschutzPilot nutzen

ArbeitsschutzPilot kann Anlass, Vorsorgeart, Angebot, Terminstatus, Bescheinigung, Reisebezug und Review zusammenführen. Medizinische Details bleiben außerhalb des Systems.