Erst Vorsorgeart festlegen

Die Pflichtfrage muss vor der Einladung geklärt werden. Sonst entstehen falsche Erwartungen, Datenschutzprobleme oder eine Vermischung von Vorsorge und Eignung.

  • Tätigkeit und Biostoffbezug prüfen
  • ArbMedVV-Anhang mit der Gefährdungsbeurteilung abgleichen
  • Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge trennen
  • Beschäftigte klar über Anlass und Zweck informieren

Pflichtvorsorge

Pflichtvorsorge ist bei bestimmten Tätigkeiten zu veranlassen. Für die Arbeitgeberorganisation bedeutet das: Anlass dokumentieren, Termin ermöglichen und sicherstellen, dass die Tätigkeit nur im vorgesehenen Rahmen ausgeübt wird. Medizinische Inhalte bleiben trotzdem vertraulich.

  • Teilnahme organisatorisch vor Tätigkeitsaufnahme klären
  • zuständige ärztliche Stelle beauftragen
  • Bescheinigung und nächste Prüfung nachhalten
  • keine Befunde in der Vorsorgekartei speichern

Typische Fehlannahmen vermeiden

Die Aussage “G42 ist Pflicht” ist als alleinige Prozessregel zu grob. Sie kann dazu führen, dass Angebotsvorsorge wie eine Teilnahmevoraussetzung behandelt wird oder dass Beschäftigte medizinische Daten an Vorgesetzte weitergeben sollen.

  • Pflicht entsteht aus dem passenden Vorsorgeanlass, nicht aus dem Kürzel.
  • Ein Angebot muss nachvollziehbar sein, bleibt aber ein anderer Prozess als Pflichtvorsorge.
  • Wunschvorsorge darf nicht in einer allgemeinen Pflichtliste verschwinden.
  • Eignungsfragen brauchen eine eigene Grundlage und dürfen nicht still in die Vorsorge gemischt werden.

Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge

Bei Angebotsvorsorge steht das nachweisbare Angebot im Vordergrund. Wunschvorsorge beginnt bei der Anfrage der beschäftigten Person. Beide Prozesse sollten nicht wie Pflichtvorsorge behandelt werden.

  • Angebot dokumentieren und wiederholen, wenn erforderlich
  • Ablehnung nicht als medizinisches Ergebnis speichern
  • Wunschvorsorge datensparsam aufnehmen
  • Fristen und Reviews im Arbeitsschutzprozess führen

Umsetzung mit ArbeitsschutzPilot

ArbeitsschutzPilot kann pro Tätigkeit die Vorsorgeart, das Angebot, die Teilnahme, die Bescheinigung und die nächste Prüfung abbilden. So bleibt erkennbar, warum G42 organisatorisch relevant war, ohne medizinische Vertraulichkeit zu verletzen.