Was kostet eine G42 Untersuchung 2026?

Für eine G42 Untersuchung gibt es keinen allgemein verbindlichen Eurobetrag. Die ArbMedVV regelt Anlass, Organisation und ärztliche Aufgaben, legt aber keinen Pauschalpreis fest. Öffentlich erreichbare Angebote zeigen unterschiedliche Beträge und Leistungsgrenzen. Ein Preis ist deshalb erst vergleichbar, wenn Labor, Impfungen, Zeitabrechnung, Anfahrt und Steuerbehandlung bekannt sind.

„G42“ ist die frühere Bezeichnung für arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung. Die DGUV Grundsätze mit G-Nummern wurden 2022 durch die DGUV Empfehlungen abgelöst. Der Suchbegriff bleibt gebräuchlich, rechtlich maßgeblich sind jedoch die ArbMedVV in der Fassung vom 11. Mai 2026, ihr Anhang und die konkrete Gefährdungsbeurteilung.

Öffentliche G42 Preisbeispiele im Vergleich

Die folgende Tabelle dokumentiert vier am 31. August 2026 öffentlich erreichbare Anbieterangaben. Sie ist keine Marktstatistik und keine Preisempfehlung. Region, Vertragsform, Vorsorgeanlass und enthaltene Leistungen unterscheiden sich.

Öffentliche Quelle Ausgewiesener G42 Preis Erkennbarer Leistungsumfang Wichtige Preisgrenze
Gebührenübersicht 2026 einer Kölner Praxis 110 Euro Infektionsgefährdung einschließlich Basislabor Dokument richtet sich an Privatbehandlung; konkreter Firmenvertrag bleibt zu klären
Arbeitsmedizin Berlin und Brandenburg 150 Euro netto Anbieter nennt keine Zusatzkosten für Labor und Impfungen zusätzliche Vergütung nach Zeit ist ausgewiesen
Pro Praxis Gebührenordnung 2026 160 Euro je Vorsorge Vorsorge bei Infektionsgefahr Labor- und Impfstoffkosten nach Aufwand; weitere Neben- und Ausfallkosten geregelt
IBS Heilbronn und Stuttgart 185 Euro einschließlich Umsatzsteuer Labor bei einer Blutabnahme enthalten benötigte Impfleistungen werden zusätzlich berechnet

Ein älterer Suchtreffer aus 2024 nennt 70,38 Euro netto zuzüglich Labor und Impfung; weitere ältere Seiten arbeiten mit GOÄ-Beispielen aus 2011 oder Preisständen von 2022. Solche Treffer erklären, warum pauschale Onlineangaben stark streuen. Sie dürfen nicht ohne Stand, Leistungsbeschreibung und regionale Angebotsprüfung als Budget für 2026 übernommen werden.

Die Beispiele beantworten auch nicht, was jede Person medizinisch benötigt. Körperliche oder klinische Untersuchungen werden nach ärztlichem Ermessen vorgeschlagen und dürfen abgelehnt werden. Der Preisvergleich muss daher Leistungsoptionen abbilden, ohne eine Standarddiagnostik für alle Beschäftigten zu bestellen.

Wer trägt die Kosten der G42 Vorsorge?

Erforderliche G42 Vorsorge wird vom Arbeitgeber organisiert und finanziert. § 3 Absatz 3 Arbeitsschutzgesetz untersagt, Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen den Beschäftigten aufzuerlegen. Die DGUV FAQ zur arbeitsmedizinischen Vorsorge konkretisiert dies: Das Unternehmen trägt in der Regel alle erforderlichen Bestandteile, einschließlich körperlicher und klinischer Untersuchungen, Biomonitoring und Impfungen.

Damit ist „Termin selbst bezahlen und später vielleicht einreichen“ für erforderliche betriebliche Vorsorge kein verlässlicher Standardprozess. Der Arbeitgeber beauftragt eine geeignete arbeits- oder betriebsmedizinische Stelle, übermittelt den Vorsorgeanlass und regelt die Abrechnung direkt. Sonderwünsche außerhalb des erforderlichen Vorsorgeumfangs müssen medizinisch und vertraglich getrennt werden.

Die Kostentragung hängt nicht davon ab, ob der Termin als Pflicht- oder Angebotsvorsorge eingeordnet ist. Auch ein ordnungsgemäßes Angebot verursacht Organisationskosten. Nimmt eine beschäftigte Person Angebotsvorsorge wahr, darf die Teilnahme nicht durch private Vorleistung oder unklare Erstattungshürden erschwert werden. Die Frage, wann G42 Pflicht oder freiwillig ist, bleibt auf der Seite G42 Untersuchung Pflicht abgegrenzt.

Welche Kostenbestandteile gehören in das Gesamtbudget?

Der Rechnungsbetrag der ärztlichen Stelle ist nur ein Teil der betrieblichen Kosten. Eine vollständige Planung trennt sieben Blöcke:

Kostenblock Typische Positionen Was vor Beauftragung feststehen sollte
Ärztlicher Basistermin Arbeitsanamnese, Beratung, Bescheinigung, Dokumentation Preis je Erst- oder Folgetermin und enthaltene Dauer
Medizinische Zusatzleistungen freiwillig angenommene Untersuchung, Blutentnahme, Labor, gegebenenfalls Fremdlabor Einzelpreise, Abrechnungsweg und Entscheidung durch die ärztliche Stelle
Impfungen Impfberatung, ärztliche Impfleistung, Impfstoff, weitere Dosen was enthalten ist und wie Folgetermine berechnet werden
Anbieterlogistik Anfahrt, Fahrtzeit, mobiles Team, Raum- oder Materialpauschale Mindestmenge, Mindestrechnung und Radius
Beschäftigtenzeit Termin, Weg, Wartezeit und gegebenenfalls Folgetermin realistischer Zeitansatz je Standort und Schicht
Interne Organisation Tätigkeitslisten, Einladung, Terminabgleich, Nachweis und Rechnungsprüfung verantwortliche Rolle und geschätzter Zeitbedarf
Ausfall und Änderung kurzfristige Absage, Nichterscheinen, Ersatztermin und Terminverschiebung Frist, Gebühr und zulässige Ersatzbenennung

Umsatzsteuer darf nicht aus der Bezeichnung „G42“ abgeleitet werden. Öffentliche Preislisten weisen Vorsorge teilweise als steuerfrei aus, andere nennen Brutto- oder Nettowerte, und kombinierte Eignungsleistungen können anders behandelt werden. Für den Angebotsvergleich zählt der tatsächlich zahlbare Endpreis mit eindeutiger Leistungs- und Steuerangabe.

Labor und Impfungen verursachen keine pauschalen Standardkosten

Bei Infektionsgefährdungen können Impfstatus, ärztlich begründete Untersuchungen und Impfangebote den Preis beeinflussen. § 6 Absatz 2 ArbMedVV verlangt ein Impfangebot, wenn das Infektionsrisiko tätigkeitsbedingt gegenüber der Allgemeinbevölkerung erhöht ist und kein ausreichender Immunschutz besteht. Die AMR 6.5 konkretisiert diesen Prozess.

Das bedeutet nicht, dass für jede G42 Vorsorge dasselbe Laborpaket oder dieselbe Impfung bestellt werden darf. Arbeitsplatzkenntnis, Gefährdungsbeurteilung, individuelle Beratung und vorhandener Immunschutz bestimmen das ärztliche Vorgehen. Untersuchungen und Impfungen setzen Aufklärung und Einwilligung voraus. Die Detailfrage zu medizinischen Werten gehört auf G42 Untersuchung Laborwerte, nicht in den Einkauf.

Für ein belastbares Angebot sind trotzdem Preise für mögliche Leistungen nötig. Gute Preisblätter unterscheiden:

  • Blutentnahme und Laborparameter,
  • internes Labor und Fremdlabor,
  • Impfberatung und Durchführung,
  • Impfstoff je Dosis,
  • Folgedosis oder Kontrolltermin,
  • Ersatz eines fehlenden Impfdokuments,
  • ärztlich erforderliche Hinzuziehung anderer Fachrichtungen.

Der Arbeitgeber darf die Positionen kalkulieren, erhält aber keine Laborwerte, Diagnosen oder Impfentscheidung auf der Rechnung. Eine Kostenstelle braucht lediglich Leistung, Menge, Terminbezug und vertraglich erforderliche Abrechnungsangaben.

Arbeitszeit und Wegezeit richtig kalkulieren

§ 3 Absatz 3 ArbMedVV bestimmt, dass die Vorsorge während der Arbeitszeit stattfinden soll. Das macht Beschäftigtenzeit zu einem echten Budgetfaktor, auch wenn sie nicht auf der Arztrechnung erscheint. Ein günstiger Praxistermin kann durch lange Anreise, Wartezeit und Schichtunterbrechung teurer werden als ein mobiles Angebot.

Vergleichen Sie zwei Szenarien mit derselben Mengengrundlage:

  1. Termin in der Praxis: Vorsorgepreis plus bezahlte Fahrt-, Warte- und Terminzeit je Person sowie individuelle Reisekosten.
  2. Termin im Betrieb: Vorsorgepreis plus Anfahrt und Mindestabrechnung des Teams sowie kürzere Wege der Beschäftigten.

Bei wenigen Personen und kurzer Entfernung kann die Praxis wirtschaftlich sein. Bei mehreren Schichten oder vielen Beschäftigten an einem Standort kann ein Vor-Ort-Termin Zeit sparen. Eine feste Aussage ohne Entfernungen, Mengen und Ausfallregeln wäre spekulativ.

Ergibt die Gefährdungsbeurteilung mehrere Vorsorgeanlässe, sollen sie nach ArbMedVV möglichst in einem Termin stattfinden. Eine kombinierte G24- und G42-Vorsorge kann Wege reduzieren, muss aber jeden Anlass fachlich abdecken. Prüfen Sie daher sowohl den Kombinationspreis als auch die Inhalte. Die fachliche Abgrenzung erklärt G24 und G42 Untersuchung.

G42 Gesamtkosten mit einer einfachen Formel berechnen

Ein nachvollziehbares Budget verwendet Mengen statt eines pauschalen Pro-Kopf-Werts:

Gesamtbudget = Basistermine + erwartete Zusatzleistungen + Impfleistungen und Impfstoffe + Anbieterlogistik + bezahlte Beschäftigtenzeit + interne Organisation + Ausfallreserve

Rechenbeispiel für 20 Beschäftigte

Das folgende Beispiel ist eine frei gewählte Planungsrechnung, kein Preisversprechen:

Annahme Rechnung Betrag
20 Basistermine zu 150 Euro 20 × 150 Euro 3.000 Euro
8 kalkulierte Laborzuschläge zu 35 Euro 8 × 35 Euro 280 Euro
4 kalkulierte Impfpositionen zu 90 Euro 4 × 90 Euro 360 Euro
bezahlte Zeit: 20 Personen × 1,25 Stunden × 38 Euro interner Stundensatz 25 × 38 Euro 950 Euro
Anfahrt und mobiles Setup pauschale Annahme 250 Euro
Planwert Summe 4.840 Euro

Der rechnerische Planwert beträgt 242 Euro je eingeplanter Person. Er ist höher als der ärztliche Basistermin, weil Zeit und mögliche Zusatzleistungen sichtbar werden. Ändern sich Einwilligungen, vorhandener Immunschutz oder Laborbedarf, verändert sich die Rechnung. Für die Freigabe sollten daher Basissumme, variable Positionen und Reserve getrennt ausgewiesen werden.

G42 Angebote in zwölf Punkten vergleichen

Fordern Sie alle Angebote mit demselben Tätigkeits- und Mengengerüst an. Ein Vergleich sollte diese Fragen beantworten:

  1. Gilt der Preis je Person, je Anlass, je Terminblock oder nach Zeit?
  2. Sind Erstvorsorge und weitere Vorsorgetermine gleich bepreist?
  3. Welche Beratung und Dokumentation enthält die Grundposition?
  4. Welche Laborleistungen sind enthalten oder einzeln bepreist?
  5. Werden Blutentnahme, Fremdlabor und Befundberatung separat berechnet?
  6. Sind Impfberatung, Durchführung und Impfstoff je Dosis getrennt erkennbar?
  7. Welche Anfahrt, Fahrtzeit, Mindestmenge oder Mindestrechnung gilt?
  8. Wie werden Vorsorgeanlässe in einem gemeinsamen Termin berechnet?
  9. Welche Frist und Gebühr gelten für Absage oder Nichterscheinen?
  10. Enthält der Endpreis Umsatzsteuer oder fällt sie für einzelne Positionen an?
  11. Wie lange ist das Angebot gültig und wann werden Preise angepasst?
  12. Welche datensparsamen Angaben erscheinen auf Rechnung und Leistungsnachweis?

Der niedrigste Basistarif ist nicht automatisch das günstigste Gesamtangebot. Fehlende Laborpreise, hohe Mindestrechnungen oder lange Wege können den Vorteil umkehren. Ebenso ist ein höherer Inklusivpreis nicht automatisch besser, wenn Leistungen pauschal eingerechnet werden, die medizinisch gar nicht erforderlich sind.

So entsteht eine vergleichbare G42 Preisanfrage

Schicken Sie nicht lediglich die Frage „Was kostet G42?“. Anbieter müssten dann Annahmen treffen, die später zu unterschiedlichen Angeboten führen. Eine sachliche Anfrage beginnt mit betrieblichen Rahmendaten und lässt die medizinische Entscheidung bei der beauftragten Ärztin oder dem beauftragten Arzt.

1. Bedarf ohne Gesundheitsdaten beschreiben

Nennen Sie Standort, Tätigkeitsbereiche, voraussichtliche Personenzahl, Schichtzeiten und den aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleiteten Vorsorgeanlass. Ergänzen Sie, ob weitere Vorsorgeanlässe voraussichtlich im selben Termin bearbeitet werden sollen. Namen, Diagnosen, konkrete Impfstände oder Laborwerte sind für die erste Preisabfrage nicht erforderlich.

2. Einheitliches Preisblatt verlangen

Bitten Sie jeden Anbieter um dieselben Preispositionen: Basistermin, Zeitvergütung, mögliche Blutentnahme und Laborabrechnung, Impfberatung, ärztliche Impfleistung, Impfstoff, Folgetermin, Anfahrt, Fahrtzeit, Mindestabrechnung, Ausfallgebühr und Steuerstatus. Eine Spalte „enthalten“, „optional“ oder „nach Aufwand“ verhindert, dass ein Pauschalpreis mit einem Nettobasispreis verglichen wird.

3. Zwei Mengenszenarien rechnen lassen

Für schwankenden Bedarf sind mindestens ein realistisches und ein höheres Szenario hilfreich, zum Beispiel 15 Termine in der Praxis sowie 30 Termine vor Ort. Fragen Sie, ab welcher Personenzahl sich Anfahrt oder Mindestpauschale verändert. So wird sichtbar, ob ein scheinbar günstiger Stückpreis bei kleinen Gruppen tatsächlich gilt.

4. Fachliche und kaufmännische Prüfung trennen

Die arbeitsmedizinische Stelle bewertet den Vorsorgeanlass und entscheidet, welche Untersuchungen angeboten werden. Einkauf oder Personalabteilung prüfen dagegen Preislogik, Kapazität, Datenschutz, Vertragslaufzeit und Abrechnung. Diese Aufgabentrennung verhindert, dass eine Einkaufsanfrage medizinische Standardpakete vorgibt oder ein Anbieterangebot ungeprüft die Gefährdungsbeurteilung ersetzt.

5. Zuschlag vor Durchführung freigeben

Vereinbaren Sie, wie variable Positionen autorisiert und dokumentiert werden. Eine kaufmännische Freigabe darf nicht den vertraulichen Gesprächsinhalt offenlegen. Praktikabel ist eine vorab definierte Preisliste mit Mengenrahmen: Medizinisch angenommene Leistungen werden anschließend als datensparsame Leistungsposition abgerechnet, ohne Befund, Diagnose oder individuelles Beratungsergebnis zu nennen.

Nach diesem Ablauf lassen sich Angebote auf gleicher Grundlage vergleichen. Der Auftrag sollte außerdem festlegen, wer Terminlisten pflegt, wie kurzfristige Änderungen gemeldet werden und welche Angaben die Rechnung für Kostenstelle und Standort enthält.

Einzelauftrag oder arbeitsmedizinischer Betreuungsvertrag?

Manche Anbieter rechnen G42 Termine einzeln ab, andere integrieren sie in einen laufenden Vertrag oder bieten Kontingente. Prüfen Sie, ob arbeitsmedizinische Vorsorge im vereinbarten Leistungsumfang enthalten ist. Grundbetreuung, betriebsspezifische Betreuung und personenbezogene Vorsorge sind fachlich verschiedene Aufgaben; ein allgemeiner Stundenvertrag beantwortet die Preisfrage nicht automatisch.

Für wiederkehrenden Bedarf sind Kapazität, Terminvorlauf, Standortabdeckung und Fristen ebenso wichtig wie der Einzelpreis. Ein günstiger Anbieter ohne verfügbare Termine kann Pflichtvorsorge vor Tätigkeitsaufnahme verzögern. Den breiteren Vertragsvergleich behandeln die Seiten Betriebsarzt Kosten und Kosten arbeitsmedizinischer Betreuung. Diese G42-Seite bleibt auf die anlassbezogene Preis- und Budgetfrage begrenzt.

Datenschutz bei Bestellung und Abrechnung

Einkauf und Personalverwaltung benötigen keine Diagnosen. Für die Beauftragung reichen Tätigkeit, Vorsorgeanlass, Personenzahl, Standort, Terminfenster und mögliche Leistungsmengen. Der ärztlichen Stelle werden die erforderlichen Arbeitsplatzinformationen übermittelt; persönliche Gesundheitsangaben besprechen Beschäftigte vertraulich mit ihr.

Die Vorsorgebescheinigung hält den Termin, den zugrunde liegenden Vorsorgeanlass und den Zeitpunkt einer angezeigten weiteren Vorsorge fest. Medizinische Ergebnisse bleiben bei der ärztlichen Stelle. Rechnungen und Kostenberichte gehören in den Verwaltungsprozess, während die Vorsorgekartei nur die vorgeschriebenen organisatorischen Nachweise enthält.

Häufige Fehler bei der Kostenplanung

  • Einen Suchtreffer als Marktpreis behandeln: Einzelne Preislisten haben verschiedene Jahre, Regionen und Leistungspakete.
  • Nur den Arztpreis budgetieren: Arbeitszeit, Wege, Anfahrt und Ausfälle fehlen dann im Plan.
  • Labor und Impfstoff zusammenwerfen: Beratung, Durchführung, Material und Folgetermine können getrennte Positionen sein.
  • G42 als einheitliches Testpaket bestellen: Untersuchungen richten sich nach Anlass und ärztlicher Entscheidung.
  • Beschäftigte in Vorleistung schicken: Erforderliche Vorsorgekosten gehören in den Arbeitgeberprozess.
  • Vorsorge und Eignung vermischen: Zweck, Rechtsgrundlage, Leistung und steuerliche Behandlung können abweichen.
  • Medizinische Daten für die Rechnung verlangen: Kostenkontrolle benötigt keine Befunde.
  • Fristen und Kapazität ignorieren: Ein niedriger Preis hilft nicht, wenn erforderliche Termine zu spät stattfinden.

Quellenstand, Wettbewerbsprüfung und Abgrenzung

Geprüft am 31. August 2026 anhand der aktuellen ArbMedVV, des Arbeitsschutzgesetzes, der DGUV Kosten-FAQ, der AMR 6.5 und vier öffentlich erreichbarer Preisangaben. Zusätzlich wurden zehn Suchergebnisse zu „G42 Untersuchung Kosten“ auf Preisstand, Leistungsumfang, Kostenträger, Nebenkosten, Datenschutz und Nutzerfragen geprüft.

Die Wettbewerbsseiten liefern meist einzelne Preise oder allgemeine Ablauftexte. Mehrere Treffer verwenden alte GOÄ- oder Preisstände, andere nennen eine Spanne ohne offenzulegen, welche Leistungen verglichen wurden. Diese Seite dokumentiert deshalb Quellenstand und Einschlüsse, rechnet den betrieblichen Zeitaufwand ein und trennt feste von variablen Positionen.

Hier wird ausschließlich beantwortet, was G42 Vorsorge kostet, wer zahlt und wie Angebote verglichen werden. Untersuchungsinhalt, Pflichtstatus, Wiederholungsfrist, Arztwahl und Laborwerte bleiben auf G42 Untersuchung Inhalt, G42 Untersuchung Pflicht, G42 Untersuchung wie oft, G42 beim Hausarzt und G42 Laborwerte. Diese Zuordnung schützt die jeweiligen Hauptkeywords vor Kannibalisierung.

ArbeitsschutzPilot nutzen

ArbeitsschutzPilot kann Vorsorgeanlass, beauftragte Stelle, Terminstatus, Bescheinigung und nächsten Prüftermin zusammenführen. Budgetwerte und Rechnungen bleiben im dafür vorgesehenen Verwaltungssystem; medizinische Befunde werden nicht gespeichert. Filter auf offene Termine und fehlende Nachweise verbessern die Mengenplanung, ersetzen aber weder ärztliche Entscheidung noch Vertragsprüfung.